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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Problematik von Lizenzvergaben und bundesdeutschen Rüstungsexporten nach Peru (G-SIG: 11004159)

Lizenzvergabe für das G3-Gewehr oder eine andere Kleinwaffe nach Peru, Genehmigung durch die Bundesregierung, Einnahmen aus der Lizenzvergabe, Endverbleibsregelung, Export weiterer Kriegswaffen und Rüstungsgüter nach Peru

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

05.12.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/566314.11.89

Problematik von Lizenzvergaben und bundesdeutschen Rüstungsexporten nach Peru

der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN

Problematik von Lizenzvergaben und bundesdeutschen Rüstungsexporten nach Peru

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die Bundesregierung die im Jahrbuch 1989/90 von „Jane's Infantry Weapons" veröffentlichte Information bestätigen, wonach eine Lizenzvergabe für das Schnellfeuergewehr G 3 oder eine andere Kleinwaffe der Firma H. & K. (Oberndorf) nach Peru erfolgte?

2. Wann und für welchen Zeitraum wurde diese Lizenz vergeben?

3. Wurden die Lizenzvergabe und der Export von Fertigungsunterlagen für das G 3-Gewehr nach Peru nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) genehmigt, oder wurden die G 3-Lizenz, Fertigungsunterlagen oder diesbezügliche Fertigungsanlagen durch andere Staaten ohne die Genehmigung der Bundesregierung weitergegeben?

4. Wurde diese G 3-Lizenz als Regierungslizenz oder als Firmenlizenz vergeben (vgl. Drucksache 10/1336, Frage 1.2)?

5. Hat die Bundesregierung den Hersteller des G 3 zur technischen Hilfe [gemäß § 14 a) der ABET] bewegt?

6. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Firma H. & K. (Oberndorf), wie im Falle der G 3-Lizenzvergabe an Portugal (vgl. Drucksache 11/5399, Frage IV.1), Blaupausen und Fertigungsunterlagen zur Herstellung der Schnellfeuergewehre G 3 an Peru vergeben hat?

7. Welche vitalen Interessen legte die Bundesregierung der G 3-Lizenzvergabe an Peru zugrunde?

8. Hat die Bundesregierung auch AWG-Genehmigungen für genehmigungspflichtige Herstellungsausrüstung nach Teil I, Abschnitt A, Nr. 0018 der Ausfuhrliste für die G 3-Fertigung in Peru genehmigt?

9. Hat sich die Firma F. W. (Geisenheim) (vgl. Drucksache 11/5399, Frage III.1, entsprechend der Lizenzvergabe in den Iran) oder ein anderes bundesdeutsches Unternehmen am Aufbau der G 3-Produktionsanlage in Peru beteiligt bzw. ist eine solche Beteiligung vorgesehen?

10. Ab wann wurden bzw. werden in dieser Fabrik G 3-Gewehre hergestellt?

11. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Fabrikationsanlagen zur Herstellung des G 3 in Lima oder einer anderen Stadt in Peru errichtet wurden?

12. Treffen Informationen im Jahrbuch 1989/90 von „Jane's Infantry Weapons" zu, wonach die für das G 3-Gewehr verwendbare Munition vom Kaliber 7,62 mm x 51 in der „Fabrica de Armas y Munitiones de Guerra" in Lima bzw. in der „Arsenal de Guerra" in Lima hergestellt wird?

13. Sind die Unterlagen (im Gegensatz zu denen der G 3-Lizenzvergaben in den 60er und 70er Jahren, vgl. Drucksache 11/5399, Frage V.3) für die an Peru vergebene Lizenz vollständig vorhanden, so daß in diesem Fall festgestellt werden kann, ob bei dem Vertrag die Zahlung von Stücklizenz- bzw. Pauschallizenzgebühren oder eine Mischform (z. B. Pauschalbetrag und zeitlich befristete Stücklizenzgebühren, Sockelbetrag als Mindestlizenzgebühren und Stücklizenzgebühren o. ä.) vereinbart wurde?

14. Wie hoch sind die Einnahmen aus dieser Lizenzvergabe veranschlagt und unter welchem Haushaltstitel im Bundeshaushalt wurden bzw. werden diese verbucht?

15. Wurden bei der Vergabe der G 3-Lizenz, der Fertigungsunterlagen und der Fertigungsanlagen an Peru Endverbleibsregelungen auch für die Herstellung von Waffen in Peru getroffen?

16. Aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmung des AWG bzw. der AWV können derartige „indirekte Endverbleibsregelungen" durch die Bundesregierung zur Auflage gemacht werden (vgl. Antwort der Bundesregierung in Drucksache 11/5399, Frage II.10)?

17. Wurden seitens der Bundesregierung in den letzten drei Jahren weitere Lizenzen für Peru genehmigt?

18. Für welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurde in den letzten drei Jahren der Export nach Peru durch die Bundesregierung genehmigt?

Fragen18

1

Kann die Bundesregierung die im Jahrbuch 1989/90 von „Jane's Infantry Weapons" veröffentlichte Information bestätigen, wonach eine Lizenzvergabe für das Schnellfeuergewehr G 3 oder eine andere Kleinwaffe der Firma H. & K. (Oberndorf) nach Peru erfolgte?

2

Wann und für welchen Zeitraum wurde diese Lizenz vergeben?

3

Wurden die Lizenzvergabe und der Export von Fertigungsunterlagen für das G 3-Gewehr nach Peru nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) genehmigt, oder wurden die G 3-Lizenz, Fertigungsunterlagen oder diesbezügliche Fertigungsanlagen durch andere Staaten ohne die Genehmigung der Bundesregierung weitergegeben?

4

Wurde diese G 3-Lizenz als Regierungslizenz oder als Firmenlizenz vergeben (vgl. Drucksache 10/1336, Frage 1.2)?

5

Hat die Bundesregierung den Hersteller des G 3 zur technischen Hilfe [gemäß § 14 a) der ABET] bewegt?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Firma H. & K. (Oberndorf), wie im Falle der G 3-Lizenzvergabe an Portugal (vgl. Drucksache 11/5399, Frage IV.1), Blaupausen und Fertigungsunterlagen zur Herstellung der Schnellfeuergewehre G 3 an Peru vergeben hat?

7

Welche vitalen Interessen legte die Bundesregierung der G 3-Lizenzvergabe an Peru zugrunde?

8

Hat die Bundesregierung auch AWG-Genehmigungen für genehmigungspflichtige Herstellungsausrüstung nach Teil I, Abschnitt A, Nr. 0018 der Ausfuhrliste für die G 3-Fertigung in Peru genehmigt?

9

Hat sich die Firma F. W. (Geisenheim) (vgl. Drucksache 11/5399, Frage III.1, entsprechend der Lizenzvergabe in den Iran) oder ein anderes bundesdeutsches Unternehmen am Aufbau der G 3-Produktionsanlage in Peru beteiligt bzw. ist eine solche Beteiligung vorgesehen?

10

Ab wann wurden bzw. werden in dieser Fabrik G 3-Gewehre hergestellt?

11

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Fabrikationsanlagen zur Herstellung des G 3 in Lima oder einer anderen Stadt in Peru errichtet wurden?

12

Treffen Informationen im Jahrbuch 1989/90 von „Jane's Infantry Weapons" zu, wonach die für das G 3-Gewehr verwendbare Munition vom Kaliber 7,62 mm x 51 in der „Fabrica de Armas y Munitiones de Guerra" in Lima bzw. in der „Arsenal de Guerra" in Lima hergestellt wird?

13

Sind die Unterlagen (im Gegensatz zu denen der G 3-Lizenzvergaben in den 60er und 70er Jahren, vgl. Drucksache 11/5399, Frage V.3) für die an Peru vergebene Lizenz vollständig vorhanden, so daß in diesem Fall festgestellt werden kann, ob bei dem Vertrag die Zahlung von Stücklizenz- bzw. Pauschallizenzgebühren oder eine Mischform (z. B. Pauschalbetrag und zeitlich befristete Stücklizenzgebühren, Sockelbetrag als Mindestlizenzgebühren und Stücklizenzgebühren o. ä.) vereinbart wurde?

14

Wie hoch sind die Einnahmen aus dieser Lizenzvergabe veranschlagt und unter welchem Haushaltstitel im Bundeshaushalt wurden bzw. werden diese verbucht?

15

Wurden bei der Vergabe der G 3-Lizenz, der Fertigungsunterlagen und der Fertigungsanlagen an Peru Endverbleibsregelungen auch für die Herstellung von Waffen in Peru getroffen?

16

Aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmung des AWG bzw. der AWV können derartige „indirekte Endverbleibsregelungen" durch die Bundesregierung zur Auflage gemacht werden (vgl. Antwort der Bundesregierung in Drucksache 11/5399, Frage II.10)?

17

Wurden seitens der Bundesregierung in den letzten drei Jahren weitere Lizenzen für Peru genehmigt?

18

Für welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurde in den letzten drei Jahren der Export nach Peru durch die Bundesregierung genehmigt?

Bonn, den 14. November 1989

Frau Vennegerts Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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