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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten auf dem Gebiet der zivilen Nutzung der Atomenergie (G-SIG: 11004165)

Zusammenarbeitsabkommen mit Drittländern auf Regierungsebene und unterhalb der Regierungsebene, Staaten, die nicht den Atomwaffensperrvertrag unterschrieben haben, Finanzmittel, Experten, gemeinsame Projekte, Abschluß von Zusammenarbeitsabkommen mit weiteren Staaten

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.12.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/571116.11.89

Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten auf dem Gebiet der zivilen Nutzung der Atomenergie

der Abgeordneten Vosen, Bulmahn, Catenhusen, Fischer (Homburg), Ganseforth, Grunenberg, Lohmann (Witten), Nagel, Seidenthal, Vahlberg, Duve, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Brasilien transferiert Kenntnisse aus seinem Atomprogramm, das es mit der Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines Abkommens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der zivilen Nutzung der Atomenergie betreibt, in den militärischen Bereich. Brasilien ist dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen von Anfang an nicht beigetreten.

Die Bundesregierung ist deshalb von der Fraktion der SPD aufgefordert worden, die deutsch-brasilianische Zusammenarbeit bei der zivilen Nutzung der Atomenergie durch Kündigung zu beenden (Drucksache 11/5266).

Die zivile Weiterverbreitung der Atomtechnik vergrößert die Gefahr, daß immer mehr Staaten in den Besitz von Atomwaffen kommen.

Die Bundesrepublik Deutschland unterhält mit zahlreichen Staaten Zusammenarbeitsabkommen auf dem Gebiet der zivilen Nutzung der Atomenergie.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland zweiseitige Verträge über die Zusammenarbeit bei der zivilen Nutzung der Atomenergie geschlossen?

2

Von wann datieren diese Verträge, und wo sind diese Verträge ggf. veröffentlicht worden?

3

Welche Zusammenarbeitsabkommen bei der zivilen Nutzung der Atomenergie gibt es unterhalb der Regierungsebene zwischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und Institutionen von anderen Staaten?

4

Welche Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland Zusammenarbeitsabkommen auf dem Gebiet der zivilen Nutzung der Atomenergie geschlossen hat oder bei denen Zusammenarbeitsbeziehungen unterhalb der Regierungsebene zwischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und diesen Staaten bestehen, haben den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen nicht unterschrieben?

5

Wie sind die Kündigungsmöglichkeiten in den bestehenden Zusammenarbeitsabkommen ausgestaltet, und wann sind jeweils die nächsten Kündigungstermine?

6

Welche Geldmittel hat die Bundesrepublik Deutschland direkt oder auf dem Wege der finanzierten Zusammenarbeit über Institutionen oder Firmen jeweils bisher in die einzelnen Zusammenarbeitsabkommen mit anderen Staaten auf dem Gebiet der zivilen Nutzung der Atomenergie einfließen lassen (je einzeln dargestellt)?

7

Wie viele Experten aus Institutionen oder Firmen arbeiten zur Zeit im Rahmen von Zusammenarbeitsabkommen über die zivile Nutzung der Atomenergie in anderen Staaten, und wie viele Experten aus Vertragsstaaten arbeiten in der Bundesrepublik Deutschland (je einzeln dargestellt)?

8

Welche gemeinsamen Projekte werden im Rahmen bestehender Zusammenarbeitsabkommen auf dem Gebiet der zivilen Nutzung der Atomenergie zur Zeit betrieben bzw. geplant (je einzeln dargestellt und thematisch aufgeteilt nach den Themen „Brüter-Reaktor-Linie", "Hochtemperatur-Reaktor-Linie", "Wiederaufarbeitung" und "Urananreicherung")?

9

Ist die Bundesregierung dabei, Zusammenarbeitsabkommen auf dem Gebiet der zivilen Nutzung der Atomenergie mit weiteren Staaten zu verhandeln oder vorzubereiten, und wenn ja, mit welchen?

Bonn, den 16. November 1989

Vosen Bulmahn Catenhusen Fischer (Homburg) Ganseforth Grunenberg Lohmann (Witten) Nagel Seidenthal Vahlberg Duve Dr. Vogel und Fraktion

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