Erneute Hungerkatastrophe in Äthiopien
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In weiten Teilen des nördlichen Äthiopien droht der Bevölkerung erneut eine Hungerkatastrophe großen Ausmaßes. Nach dem Ausbleiben der Regenzeit fällt die Ernte in Eritrea und der Provinz Tigray nahezu vollständig aus.
Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) warnte bereits vor einer Hungersnot im Ausmaß von 1984/85 und veröffentlichte Schätzungen, nach denen 1,7 Millionen Menschen Anfang 1990 vom Hungertod bedroht sind. Alleine für Eritrea seien 200 000 Tonnen Nahrungsmittel für 1,5 Millionen Menschen notwendig. Die humanitäre Hilfsorganisation in Eritrea ERA (Eritrean Relief Association) sieht sogar 1,9 Millionen von unmittelbar Hilfsbedürftigen. Die Relief Society of Tigray (REST) geht in dieser Provinz von 2 Millionen auf Nahrungsmittelhilfe Angewiesene aus. Die Hilfe muß spätestens im März nächsten Jahres die Hungergebiete erreichen, da bis dahin sämtliche Vorräte aufgebraucht sein werden.
Im Gegensatz zu den Hilfsaktionen in den vergangenen Jahren hat sich die militärische Lage in den Kriegsgebieten Eritrea und Tigray drastisch verändert: Tigray wird vollständig von der Befreiungsorganisation TPLF kontrolliert. Eritrea zu 85 Prozent von der EPLF. Sämtliche Verbindungsstraßen von der Hafenstadt Massawa ins Landesinnere unterliegen nicht mehr der Kontrolle der Regierungstruppen.
Trotz der inzwischen vorhandenen Gesprächsbereitschaft aller Konfliktparteien und der in Aussicht stehenden Verhandlungen über eine friedliche Lösung der kriegerischen Konflikte kann von einem kurzfristigen Erfolg nicht ausgegangen werden. Vielmehr werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch dieses Mal die Hilfsmaßnahmen unter Kriegsbedingungen durchgeführt werden müssen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen5
a) Wird sich die Bundesregierung angesichts der Dringlichkeit an der Nahrungsmittelnothilfe für die Bevölkerung in Eritrea und Tigray beteiligen?
b) Wenn ja, in welcher Form und in welcher Höhe?
Wird die Bundesregierung der oben beschriebenen militärischen Lage Rechnung tragen und die Hilfsaktionen über die humanitären Hilfsorganisationen ERA und REST abwickeln, möglicherweise auch durch internationale Organisationen oder bundesdeutsche Nichtregierungsorganisationen?
Wird sich die Bundesregierung bei der Planung und Durchführung der Hilfsmaßnahmen vollständig an den gemeinsamen Beschluß aller Fraktionen im Deutschen Bundestag „Ernährungssituation in Äthiopien", Antrag auf Drucksache 11/1482, halten und diesen umsetzen?
Welche Schritte wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unternehmen, um die Friedensgespräche zu unterstützen?
Wird die Bundesregierung die Konfliktparteien konsultieren und auf einen baldigen Waffenstillstand drängen, der die Hilfsmaßaktionen wesentlich erleichtern würde und sich günstig auf die Friedensverhandlungen auswirken könnte?