Straßenbauprojekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) im Petén, Guatemala II
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Maßnahmen ergriffen nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Gouverneur des Petén und der Direktor des FYDEP (Empresa Nacional de Fomento y Desarrollo Económico del Petén) im Mai 1988, nachdem die Kautschukarbeiter-Gewerkschaft SUCHILMA (Sindicato Unico de Chicleros y Laborantes en Madera) bei beiden Institutionen die illegale Abholzung von mehr als 25 000 Bäumen in den Ortschaften Dos Aguadas, San Miguel, La Canoa, Los Pescaditos, Corozal, Agua Salada, La Leona, Los Patos u. a., alle in der Gemeinde San Andrés, Petén, angezeigt hatte und mit welchen Ergebnissen?
Welche Maßnahmen und mit welchen Ergebnissen ergriffen nach Erkenntnissen der Bundesregierung die zuständigen Behörden, nachdem Vertreter der Ortschaften Arenal, Mayuelas und Gualán, alle in der Provinz Zacapa/Petén, um Maßnahmen der Waldschutzbehörde DIGEBOS (Dirección General de Bosques) gebeten hatten gegenüber einer in ihren Gemeinden tätigen Holzgesellschaft, die über ihre Lizenz hinausgehende Holzeinschläge vornahm, wodurch die Wasserversorgung in den genannten Gemeinden gefährdet worden ist? (El Grafico, vom 30. März 1989).
In welcher Weise werden nach Informationen der Bundesregierung die Kautschukarbeiter-Gewerkschaft SUCHILMA und andere Volksorganisationen des Petén in die Ausarbeitung der Schutzpläne und Entwicklungspläne für den Petén miteinbezogen?
Sucht die Bundesregierung bei der Fortschreibung des Petén Straßenbauprojektes das Gespräch mit solchen Organisationen, und wenn nein, weshalb nicht?
In welchem Zustand befindet sich die Regionalbehörde FYDEP (Empresa Nacional de Fomento y Desarrollo Económico del Petén)?
Ist ihre Liquidierung abgeschlossen, und wenn ja, welche anderen Regierungs- oder Militär- oder Privatinstitutionen haben deren Aufgaben übernommen, insbesondere
Vergabe von Landtiteln,
Vergabe von Schürfrechten,
Vergabe von Holzrechten,
Wiederaufforstung?
Ist FYDEP restrukturiert worden, und wenn ja, welche sind jetzt ihre Aufgaben und wieviel Prozent des FYDEP-Personals sind Armeeangehörige?
Welchen Militärrang hat der gegenwärtige FYDEP-Direktor?
Sind die örtlichen Bürgermeister des Petén weiterhin im Monatsrhythmus berichtspflichtig gegenüber dem Militär?
Ende 1986 sagte der ehemalige Gouverneur des Petén zu einem mexikanischen Journalisten, daß er zwar Präsident der zivil-militärisch gemischten „Coordinadora Inter-Institucional" sei, aber unter Aufsicht des FYDEP stehe, dessen Chef ein Coronel sei.
Hat sich die Bundesregierung ein Bild verschafft über die gegenwärtigen Beziehungen zwischen Armee und Zivilbehörden im Petén, und zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen?
Wie viele Armeestützpunkte mehr existieren im Petén außer den Militärbasen in Santa Elena und Poptún, wo liegen diese, und welche Rolle spielen sie bei den vorgesehenen ökologischen Schutzmaßnahmen im Petén?
Ist die Militärpräsenz im Petén seit 1986 verringert worden, auf welche Stärke und warum?
Oder ist die Militärpräsenz im Petén erhöht worden, auf welche Stärke und warum?
Wie viele sogenannte „Modelldörfer" (aldeas modelo) gibt es im Petén und wo befinden sich diese?
Welche Rolle spielen diese Modelldörfer bei der geplanten integrierten Regionalentwicklung des Petén?
Sind im Rahmen des integrierten Entwicklungsplans für den Petén weitere Modelldörfer geplant, und wenn ja, wo?
Laut Frankfurter Rundschau vom 14. Juni 1989 knüpft die Bundesregierung die Finanzierung der Petén-Straße u. a. daran, daß die guatemaltekische Regierung den Nachweis erbringt, daß sie die Region kontrolliere.
Was veranlaßt die Bundesregierung dazu zu bezweifeln, daß das Staatsgebiet des Petén unter Kontrolle der Regierung ist?
Unter wessen Kontrolle befindet sich das Gebiet des Petén statt dessen bisher nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Art von Nachweis über die Gebietskontrolle wurde von der guatemaltekischen Regierung gefordert?
Welche Erkenntnisse liegen der Regierung vor über die Bodenbesitzverhältnisse im Petén, die ja entscheidend sind zur Definition der Interessengruppen, deren wirtschaftliches Tun künftig kontrolliert bzw. reguliert oder eingestellt werden soll?
Wie gedenken die Bundesregierung und die guatemaltekische Regierung sicherzustellen, daß durch die geplante Straße die bereits vorhandenen ausgedehnten Viehweideflächen im Petén, die nicht selten im Besitz von Militärs sind, nicht erheblich erweitert werden?
In welcher Weise ist der Bau der Straße im Petén sachlich und zeitlich mit der US-Regierung abgesprochen und koordiniert, die ihrerseits den Bau einer Straße rund um den Atitlan-See, ein anderes Konfliktgebiet, personell und finanziell unterstützt?
Der Petén gehört neben den Provinzen Quiché, Huehuetenango und San Marcos zu den Regionen, in denen der bewaffnete Konflikt zwischen Armee und Guerilla nie aufgehört und sich in den vergangenen Monaten erheblich verschärft hat.
Was veranlaßt die Bundesregierung dazu, mit einem militärisch bedeutsamen Projekt, wie es der geplante Straßenbau ist, in den internen bewaffneten Konflikt in diesem Gebiet einzugreifen?
Ende 1986 hat die Armee Flüchtlingen aus den Kooperativen des Petén El Centro Campesino, La Lucha, La Técnica Agropecuaria, El Monte Sinai, El Arbolito (Nuevo Progreso) u. a., die in Flores und San Benito Zuflucht gesucht hatten, die Rückkehr auf ihre Parzellen verweigert, da die Gegend zu gefährlich sei wegen der Guerilla.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die gegenwärtige Konfliktsituation in diesem Gebiet?
Nach Aussagen der guatemaltekischen Presse und der Guerilla-Organisation URNG selbst gehören die Gegend der Gemeinden Flores und Poptún wie auch vor allem der dazwischenliegende Straßenabschnitt zu den Schwerpunkten des bewaffneten internen Konflikts im Petén. Hier kommt es immer wieder zu Straßensperren der Guerilla, zu Überfällen auf Militärkonvois und Feuergefechten zwischen beiden Konfliktparteien.
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zum Schutz der Mitarbeiter der am geplanten Straßenbau beteiligten deutschen Firmen angestellt?
Sind im Etat des BMZ für den Petén-Straßenbau Ausgaben für die Bewaffnung und/oder das Selbstverteidigungs-Training dieses Personals vorgesehen?
Hat die Bundesregierung die Beschäftigung zusätzlichen Wachpersonals zum Schutz der deutschen Mitarbeiter im Petén erwogen, und wenn ja, soll es deutsches oder guatemaltekisches sein?
Welche Vereinbarungen hinsichtlich der Sicherheit der Straßenbauarbeiten im Petén wurden mit der guatemaltekischen Armee getroffen?
Am 7. September 1989 wurde die Außenstelle des Straßenbauamtes in San Pedro Jocopilas/Quiché und einer ihrer Lastwagen von der Guerilla zerstört (El Gráfico 9. September 1989). Am 17. Oktober 1989 zerstörten ebenfalls Guerilleros vier weitere Lastwagen des Straßenbauamtes der Außenstelle Nebaj/Quiché (Inforpress Centroamericana 26. Oktober 1989). Diese wie weitere ähnliche Vorfälle weisen darauf hin, daß die im Straßenbau im Petén zum Einsatz kommenden Gerätschaften und Maschinen deutscher Firmen hohen Risiken ausgesetzt sein werden.
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die betreffenden deutschen Firmen gegen diese hohen Risiken abzusichern?
Ist die Bundesregierung bereit, eventuell Schutzgelder an die Guerilla zu zahlen, um die Maschinenparks deutscher Firmen zu schützen, wie dies von seiten der im Petén tätigen Erdöl-Gesellschaften praktiziert wird?