Wettbewerbssituation auf dem Strom- und Gasmarkt
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Kerstin Andreae, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mitte November 2008 hat der Bundesgerichtshof E.ON die anteilige Übernahme der Stadtwerke Eschwege untersagt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass „für den Erstabsatz von in Deutschland erzeugtem oder nach Deutschland importiertem Strom […] noch kein freier Wettbewerb herrscht, sondern – zumindest – zwischen den beiden Marktführern E.ON und RWE AG ein marktbeherrschendes Oligopol besteht.“ Zwar können die Verbraucher zwischen einer Vielzahl von unterschiedlichen Anbietern wählen, auf der Erzeugerseite hat sich in den letzten Jahren aber wenig geändert. Nach wie vor dominieren E.ON, RWE AG, Vattenfall und EnBW mit ihren zentralen Großkraftwerken den deutschen Markt. Auf dem Gasmarkt hat sich vergleichsweise noch weniger Wettbewerb entwickelt. Die wenigsten Verbraucher können aus mehreren Angeboten auswählen und sind deswegen oft den lokalen Anbietern ausgeliefert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen103
Wie viele Personen kümmern sich im Bundeskartellamt (BKartA) und in der Bundesnetzagentur (BNetzA) um mögliche Wettbewerbsverstöße auf dem Energiemarkt?
Mit welchen Kompetenzen sind sie ausgestattet?
Wie viele Wettbewerbshüter und Mitarbeiter von Regulierungsbehörden kontrollieren in den Niederlanden, Spanien und in Großbritannien, Österreich und Dänemark den Energiemarkt?
Mit welchen Kompetenzen sind sie im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland ausgestattet?
Wie viel Prozent des in der Bundesrepublik Deutschland verbrauchten Stroms wurde jeweils in den letzten sechs Jahren von den großen vier Energieversorgungsunternehmen (EVU) E.ON, RWE AG, Vattenfall, EnBW – erzeugt?
Wie haben sich in den letzten sechs Jahren die Stromerzeugungs-Kapazitäten der vier großen EVU entwickelt (Marktanteile in Prozent)?
Welchen Marktanteil hatten die vier großen EVU bei der Stromlieferung an Endkunden, also inkl. der direkten Töchter wie Regionalversorgern, Yello Strom, eprimo, etc., in den letzten sechs Jahren?
Wie viel Prozent des in der Bundesrepublik Deutschland verbrauchten Stroms werden in Leipzig an der European Energy Exchange (EEX) gehandelt?
Wie viele der bereits in Bau befindlichen und genehmigten Kohlekraftwerke werden in Zukunft von den großen fünf EVU (inkl. Steag/Evonik) betrieben?
Was bedeutet dies für den Wettbewerb?
Wie ist die Nettobilanz des Stromimportes/-exportes in den vergangenen fünf Jahren?
Warum hat sich ein Exportüberschuss entwickelt?
Wie viel Kuppelstellen für den grenzüberschreitenden Stromaustausch gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Kapazität haben Sie?
Welche Unternehmen betrieben diese Kuppelstelle auf deutscher Seite?
Ist der Bau neuer Kuppelstellen beantragt bzw. in Bau?
Wenn ja, welche Betreiber sind hier beteiligt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausbau der Netzkuppelstellen in die umliegenden Staaten durch die Übertragungsnetzbetreiber?
Gibt es Pläne, diesen Ausbau im Interesse eines verbesserten europäischen Elektrizitätsbinnenmarktes zu beschleunigen?
Welchen Marktanteil erreichen ausländische Erzeuger mit ausländischer Erzeugung im deutschen Strommarkt?
Mit welchem Marktanteil ausländischer Erzeuger ist in fünf Jahren zu rechnen?
Wie haben sich die Gewinne der großen vier EVU (durch ihre Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland) in den letzten sechs Jahren entwickelt, und in welchen Sparten sind diese Gewinne vornehmlich angefallen?
Wann wurden welche großen EVU in der Bundesrepublik Deutschland wegen möglicher Wettbewerbsverstöße durchsucht?
Durchsuchungen in 2006
Welche Behörde war dabei federführend und begleitend anwesend?
Wie viele Personen waren jeweils von nationaler und europäischer Ebene beteiligt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bei den Durchsuchungen sichergestellten Asservate hinsichtlich ihrer Belastbarkeit, dass die großen EVU massive Wettbewerbsbehinderung betrieben haben?
Kann das BKartA in Verfahren gegen EVU auch Asservate aus Durchsuchungen nutzen, in denen die EU federführend war?
Können die seitens der EU vorgebrachten Asservate gegen E.ON – die letztendlich zu einem Verkauf des E.ON Übertragungsnetzes geführt haben – auch von deutschen Behörden in Verfahren genutzt werden?
Warum gingen die ersten Durchsuchungen von deutschen EVU von der EU-Kommission und nicht von deutschen Behörden aus?
Welche nationalen und europäischen Verfahren wurden auf Grundlage der Durchsuchungen eingeleitet?
Welche sind noch offen?
Welche Verfahren wurden mit welchem Ergebnis abgeschlossen bzw. eingestellt?
Welche Verfahren haben das BKartA und die BNetzA seit dem Jahr 2000 gegen die vier großen Stromkonzerne wegen wettbewerbswidrigen Verhalten eröffnet, und was ist daraus geworden?
Gab es nach Ansicht des BKartA eine Absprache unter (Teilen) der großen vier EVU, dass Kostensenkungen durch Kartellamtsverfügungen oder gekürzte Netznutzungsentgelte nicht weitergegeben werden?
Falls ja, wie wurde darauf reagiert, und mit welchem Ergebnis?
Wie funktionierten nach Ansicht der Bundesregierung die wettbewerbsfeindlichen Absprachen zwischen (Teilen) der großen vier EVU?
Wo haben die vier großen EVU konkret verhindert, dass Kraftwerkskapazitäten bzw. die Kontrolle über Kraftwerkskapazitäten in Hände Dritter geraten?
Was hat es mit dem SPP (Eigen-)Handelsbuch von E.ON auf sich, und wie wurde damit Einfluss auf die Marktpreisentwicklung genommen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die vier großen EVU in den letzten Jahren bewusst zeitweise Kraftwerke vom Netz genommen haben, um über den Verknappungseffekt höhere Veräußerungsgewinne zu erzielen?
Wenn ja, welche?
Falls ja, wie wurde seitens der Bundesregierung darauf reagiert, und mit welchem Ergebnis?
Wenn ja, in welcher Größenordnung, und mit welchen preislichen Effekten auf die EEX?
Stimmt die Bundesregierung folgenden Ausführungen der EU-Kommission zu: „E.ON habe möglicherweise seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt, indem es verfügbare Kapazitäten (d. h. die Produktion verfügbarer und rentabler Kraftwerke) zurückgehalten habe, um einen Anstieg der Strompreise zum Nachteil der Verbraucher zu bewirken“ (Amtsblatt Nr. C 146 vom 12/06/2008 S. 0034 – 0035)?
Welche Verkaufspreise pro kWh hat E.ON 2003 konzernintern für die nächsten vier Jahre ausgegeben (in Bezugnahme auf das Schreiben des BKartA vom 30. November 2006 an OLG Düsseldorf im Fall Eschwege/ Anlage B 30, E.ON S&T – AH 11 Seite 1, 4, 6, 9, 10)?
Stimmt es, dass die Europäische Union (EU) E.ON mit einer Kartellstrafe von 8 Mrd. Euro gedroht hat, bevor E.ON bereit war, sein Übertragungsnetz zu verkaufen?
Von wann bis wann (seit 1990) waren Mitarbeiter welcher Energieversorgungsunternehmen in den Energieabteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie beschäftigt (bitte aufgliedern nach Unternehmen)?
Wie viele Mitarbeiter kennt die Bundesregierung, die in Bundesministerien im Energiebereich tätig waren und nach ihrem Ausscheiden zumindest zeitweise bei den vier großen EVU angestellt waren bzw. als Berater oder Beirat Geld erhalten haben (seit 1990)?
Gab es Mitarbeiter von Energieversorgungsunternehmen, die in die Erarbeitung von Gesetzentwürfen eingebunden waren?
Falls ja, wer, und in welche?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit es nicht – wie vom BKartA in der Vergangenheit festgestellt wurde – zu einem Austausch von wichtigen Unternehmensparametern und -strategien unter den vier großen EVU kommt?
Aktuelle Situation
Welche Verfahren sind auf europäischer Ebene noch anhängig gegen deutsche EVU?
Worum geht es hier?
Gibt es heute noch – wie vom BKartA festgestellt – ein wettbewerbswidriges Duopol zwischen E.ON und RWE?
Was hat sich konkret zur Situation Anfang/Mitte dieses Jahrzehntes (nicht) geändert?
Stimmt die Bundesregierung mit der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofes vom November 2008 im Fall Eschwege überein, dass „für den Erstabsatz von in Deutschland erzeugtem oder nach Deutschland importiertem Strom […] noch kein freier Wettbewerb herrscht, sondern – zumindest – zwischen den beiden Marktführern E.ON und RWE ein marktbeherrschendes Oligopol besteht“?
Gibt es mittlerweile einen Binnenwettbewerb zwischen den vier großen EVU?
Falls ja, woran macht die Bundesregierung dies fest?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand eines zurückgehenden Engagements der Evonik New Energies auf dem Regelenergiemarkt?
Ist ihr bekannt, dass von Seiten der vier großen Energiekonzerne Druck ausgeübt wurde, das Engagement zu reduzieren, um die eigenen Marktanteile am Regelenergiemarkt nicht zu gefährden?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die außerordentlich hohen Zusatzgewinne, die die vier großen Stromerzeuger durch den kostenlosen Bezug von CO2-Emissionszertifikaten erlangt haben und mindestens bis 2012 noch erlangen werden?
Wie beurteilt sie etwaige hieraus entstehende Wettbewerbsverzerrungen auf dem Strommarkt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die nach wie vor anhaltende Werbung für Nachtspeicherheizungen durch EnBW und Vattenfall Europe?
Würde eine Versteigerung der von E.ON angebotenen Kraftwerkskapazitäten an eine Vielzahl von Interessenten im Vergleich zu dem Tausch mit einem Teil des Kraftwerksparks eines einzelnen anderen großen EVU aus Sicht der Bundesregierung den Wettbewerb auf dem Strommarkt stärken oder schwächen?
Befürwortet die Bundesregierung im Sinne einer Transparenz, dass zukünftig die Gewinne der EVU auch entsprechend der einzelnen Sparten, d. h. Strom, Wasser, Erdgas und Staaten, in denen diese Unternehmen tätig sind, veröffentlicht werden müssen?
Befürwortet die Bundesregierung, dass zukünftig jährlich die Gehälter – inklusive Boni – der Konzernvorstände der EVU veröffentlicht werden müssen?
Ab welchem CO2-Zertifikatepreis geht die Bundesregierung von CO2-Einsparungseffekten durch Verdrängung klimaschädlicher Energieträger aus der Stromerzeugung innerhalb der Merit Order des deutschen Kraftwerksparks aus?
Mit welchen Änderungen im Strommix und in der Emission von CO2 rechnet die Bundesregierung durch die geplante volle Versteigerung von CO2-Zertifikaten ab 2013, verglichen mit dem heutigen Zustand, in dem die Zertifikatskosten von den EVU bereits als Opportunitätskosten betriebswirtschaftlich eingepreist sind?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Erzeugungskosten von Braunkohlestrom – im Gegensatz zu allen anderen relevanten Energieträgern der fossilen/nuklearen Stromerzeugung – nicht wettbewerbsabhängig und keinem Weltmarktpreis unterworfen sind, auch im Hinblick auf die durch den CO2-Handel beabsichtigte Verdrängung von CO2-intensiveren Energieträgern?
Wie bewertet die Bundesregierung das Funktionieren der Marktpreisbildung an der Leipziger Strombörse EEX in Bezug auf die Strompreisentwicklung seit 2002?
Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um den bislang fehlenden Insidertatbestand im Strom- und Gasspotmarkt zu beseitigen und insoweit Insiderhandel strafbar zu machen?
Welche Behörde ist zuständig für die Aufdeckung und Verfolgung von Marktmanipulation im Stromgroßhandel?
Wie viele Personen sind damit betraut?
Gibt es mittlerweile eine gesetzliche Melde- bzw. Veröffentlichungspflicht der Handelsteilnehmer für ihre nicht über die Börse abgewickelten Geschäfte?
Was gedenkt die Bundesregierung insgesamt zu tun, um die Transparenz an der EEX zu erhöhen?
Welche konkreten Vorschläge hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verbesserung der Markttransparenz im Stromgroßhandel/Strompreisbildung an der EEX“ zur besseren Marktransparenz gemacht?
Welche dieser Vorschläge wurden bis jetzt umgesetzt?
Hält die Bundesregierung die derzeitigen Preisniveaus am EEX-Spotmarkt für Peak bzw. Off-Peak für angemessen in Bezug auf den zugrunde liegenden Kraftwerkspark mit dessen Stromgestehungskosten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Effekte aus der Tatsache, dass an der EEX stündlich die teuerste zum Zuschlag kommende Anlage den Preis für alle Anlagen – und damit auch den branchenüblichen Referenzpreis für den gesamten deutschen Stromhandel – bestimmt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass ein Stromübertragungsnetz in der Hand einer bundesweit agierenden Netzgesellschaft die Effizienz erhöht und die Netzkosten senken kann?
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung angesichts des Angebots von E.ON und Vattenfall zum Verkauf der Stromübertragungsnetze zur Gründung einer derartigen Netzgesellschaft?
Welche Nachteile befürchtet die Bundesregierung bei einer staatlichen Beteiligung an einer solchen Netzgesellschaft?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob weiterhin Strategietreffen zwischen den großen europäischen Energieversorgern stattfinden?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung des EU-Binnenmarktes?
Wie groß schätzt die Bundesregierung den Bedarf an Kapazitäten zur Verwirklichung effektiven Wettbewerbs in der EU an den Grenzkuppelstellen ein?
An wie vielen Stadtwerken sind die vier großen EVU beteiligt?
Stadtwerke
Beurteilt die Bundesregierung diese vertikale Verflechtung als wettbewerbsschädlich?
Wenn ja, warum, und was hat sie dagegen getan bzw. wird sie dagegen tun?
Kann nach Ansicht der Bundesregierung mit der Anreizregulierung die Quersubventionierung von Netzbetreibern an ihre verbundenen Vertriebe vermieden werden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Unbundlingvorschriften der Verteilnetzbetreiber vor?
Sind die Regeln zum Unbundling für Verteilnetzbetreiber aus Sicht der Bundesregierung ausreichend?
Wie groß sind die in der Bundesrepublik Deutschland verfügbaren Speicherkapazitäten für Gas, und welche Unternehmen verfügen darüber?
Gasmarkt
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um nicht Importeuren sondern auch Endkundenversorger Zugriff auf die Speicher zu verschaffen und so das Gasangebot zu erweitern und den Wettbewerb zu fördern?
Ist es richtig, dass auf künftige Erdgasimporte über die Nord Stream bzw. Nabucco-Pipeline ausschließlich die an den jeweiligen Konsortien beteiligten Konzerne EO.N und RWE direkten Zugriff hätten, und wie bewertet die Bundesregierung dies im Hinblick auf die weitere Entwicklung des nationalen Gasmarktes?
Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkung einer Abschaffung der Ölpreisbindung auf die Verbraucherpreise ein?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um sich auf internationaler und EU-Ebene für die Abschaffung der Ölpreisbindung bei Erdgas einzusetzen?
Wann soll es nach Planung der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland überall möglich sein, seinen Gasversorger frei wählen zu können?
Wie groß ist der Marktanteil von E.ON Ruhrgas in der Bundesrepublik Deutschland bezüglich Verkauf auf Großhandelsebene und beim Import?
Zu welchen Auswirkungen hat die Fusion von E.ON und Ruhrgas auf dem Gasmarkt in der Bundesrepublik Deutschland geführt?
Gibt es Überlegungen, Maßnahmen wie z. B. ein Gas-Release-Programm noch einmal durchzuführen, nachdem die Auflagen der E.ON-Ruhrgas-Fusion nicht die gewünschten Effekte für den Wettbewerb brachten (unzureichend entwickelte diskriminierungsfreie Netzzugangsbedingungen)?
Welche Priorität räumt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Aufteilung des deutschen Gasmarktes in so genannte Marktgebiete oft als große Wettbewerbshürde genannt wird, der Beseitigung der Marktgebiete ein, und bis wann soll das Ziel umgesetzt werden?
Welche ordnungspolitischen und/oder institutionellen Hürden stehen der flächendeckenden Verbreitung von Wettbewerbern /Alternativen zu lokalen Gasversorgern bisher noch entgegen?
Ist es sinnvoll, die Aufstellung eines Teils der sehr wichtigen Marktregeln weiterhin in den Händen der Netzbetreiber zu überlassen, vor dem Hintergrund, dass es in der Gasbranche immer wieder Streit um die Netzzugangsregeln insbesondere die so genannte Kooperationsvereinbarung der Netzbetreiber gibt?
Von Lieferanten als auch potentiellen Netznutzern wie Gaskraftwerks- und Speicherprojektieren wird oft auf unzureichend verfügbare Leitungskapazitäten hingewiesen.
Wie ist die Einschätzung der Bundesregierung dazu, und welche Pläne hat sie, die Beseitigung der Engpässe durch die Gasnetzbetreiber voranzutreiben?
Wie ist der Stand der Harmonisierung der Anforderungen an die Biogaseinspeisung in den Mitgliedsländern der EU?
Welche Unterschiede gibt es in den Anforderungen bei Einspeisung in nationale Gasnetze und im grenzüberschreitenden Verkehr?
In welchen Mitgliedstaaten der EU gibt es gesetzlich festgelegten vorrangigen Anschluss von Biogaseinspeisungsanlagen, vorrangige Einspeisung, vorrangige Aufnahme und vorrangige Weiterleitung des eingespeisten auf Erdgasqualität aufbereiteten Biogases oder ist eine solche geplant?
In welchen Mitgliedstaaten gibt es eine kostendeckende Einspeisevergütung für auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas oder ist eine solche geplant?
Welches Potential sieht die Bundesregierung beim Biogas hinsichtlich der Substitution von Erdgas?
Wie viele Konzessionsverträge für die Erstellung und den Betrieb der örtlichen Verteilnetze wurden seit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 1998) von den Kommunen in den einzelnen Bundesländern bereits neu abgeschlossen?
Konzessionsverträge
In wie vielen Fällen kam es in den einzelnen Bundesländern mit Hilfe der Nutzung des Wettbewerbs unter den Netzbetreibern zu einem Wechsel des Konzessionsnehmers, also des Netzbetreibers?
Wie viele Konzessionsverträge für die Erstellung und den Betrieb der örtlichen Verteilnetze müssen seit der Novellierung des EnWG 1998 von den Kommunen in den einzelnen Bundesländern noch neu abgeschlossen werden?
Sind Fälle von Koppelungsgeschäften bei der Neuvergabe von Konzessionsverträgen bekannt, und wenn ja, welche?
Wie geht die Bundesregierung mit den Fällen um, in denen Netzbetreiber, die im Rahmen von Konzessionsvergabeverhandlungen im Wettbewerb um eine Netzübernahme stehen, die Entgelthöhe für die Netznutzung beantragen, aber noch nicht Eigentümer des Verteilnetzes sind?
Wie geht die Bundesregierung mit den Fällen um, in denen Netzbetreiber noch nicht Eigentümer des Netzes sind, aber zur Teilnahme am Wettbewerb um die Übertragung des Konzessionsvertrags zur eigenen wirtschaftlichen Abschätzung auf belastbare Netznutzungssentgelte durch die Bundesregierung angewiesen sind?
Wie geht die Bundesregierung mit den Fällen um, in denen Netzbetreiber noch nicht Eigentümer des Netzes sind, Netznutzungsentgelte beantragen, vom bisherigen Netzbetreiber aber kein belastbares Mengengerüst, technische und historische Daten zur Verfügung gestellt werden und damit nur schwer am Wettbewerb um den Netzbetrieb teilnehmen können?
Wie geht die Bundesregierung mit den Fällen um, in denen Netzbetreiber den Konzessionsvertrag neu übertragen bekommen haben, ab einem bestimmten Termin das Verteilnetz betreiben sollen, aber aus verschiedensten Gründen (z. B. Rechstreit mit dem bisherigen Netzbetreiber) noch kein Netznutzungsentgelt beantragt oder von der Bundesregierung berechnet werden konnte?
Gibt es Möglichkeiten, den Wettbewerb bei der Konzessionsvergabe zum Betrieb der örtlichen Verteilnetze über die Bekanntmachung der beabsichtigten Neuvergabe nach EnWG hinaus zu forcieren?
Gibt es Möglichkeiten bei irreführenden Auskünften bisheriger Netzbetreiber gegenüber den Konzessionsgebern mit dem Ziel vorzeitige Konzessions-Neuvergaben nach dem EnWG und mit dem Ziel der Behinderung des Wettbewerbs diese vorzeitigen Neuvergaben zu verhindern?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Kommunen bei der Neuvergabe von Konzessionen vom bisherigen Netzbetreiber tatsächlich belastbare Daten zum örtlichen Netz auch tatsächlich zu erhalten?