Änderung des EURATOM-Vertrages
der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Jung (Düsseldorf), Lennartz, Ganseforth, Jungmann (Wittmoldt), Menzel, Meyer, Dr. Scheer, Dr. Schreiner, Sperling, Stahl (Kempen), Stiegler, Vosen, Weiermann, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Der Bundesrat hat am 30. Juni 1989 eine Entschließung zur Änderung des EURATOM-Vertrages beschlossen. Er hat sich für eine Reihe wichtiger Änderungen und Ergänzungen des EURATOM-Vertrages ausgesprochen. Ziel dieser Änderungen ist es, mehr Sicherheit und Schutz für die Menschen Europas gegen die Gefahren und möglichen schädlichen Auswirkungen der Kernenergienutzung zu erreichen. Zur Verwirklichung dieses Ziels hält er es für erforderlich, einheitliche europäische Sicherheitsstandards auf höchstmöglichem Niveau für Atomkraftwerke und andere kerntechnische Anlagen für die Europäische Gemeinschaft festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen. Ferner spricht er sich für den Nachweis der schadlosen Beseitigung des Atommülls als Voraussetzung für den Weiterbetrieb von Atomanlagen sowie für verfahrensmäßige Beteiligungsrechte der Nachbarstaaten beim Bau und Betrieb von kerntechnischen Anlagen aus. Bisher hat die Bundesregierung keinerlei Schritte unternommen, die zur Verwirklichung dieser Bundesratsinitiative erforderlich sind.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen10
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der EURATOM Vertrag geändert werden muß, um in der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau für Bau und Betrieb kerntechnischer Anlagen durchzusetzen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei den anderen Vertragspartnern des EURATOM-Vertrages für die Verbesserung des europäischen Sicherheitsniveaus einzutreten?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Änderungsvorschläge zum EURATOM-Vertrag vorzulegen?
Sind der Bundesregierung entsprechende Initiativen anderer Vertragspartner des EURATOM-Vertrages bekannt?
Hat die Bundesregierung die Kommission der Europäischen Gemeinschaften aufgefordert, Maßnahmen vorzuschlagen, die einheitliche Sicherheitsstandards auf höchstem technischen Niveau für Bau und Betrieb kerntechnischer Anlagen gewährleisten?
Hat die Bundesregierung die Kommission der Europäischen Gemeinschaften aufgefordert, einheitliche Sicherheitsstandards auf höchstem technischen Niveau für die Entsorgung nuklearer Abfälle, insbesondere bei der Wiederaufarbeitung von Atomabfall vorzuschlagen?
Stimmt die Bundesregierung dem Bundesrat in seiner oben genannten Entschließung dahin gehend zu, daß die Änderung des EURATOM-Vertrages auch den Wegfall der wirtschaftlichen Förderung kerntechnischer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beinhalten soll?
Stimmt die Bundesregierung dem Bundesrat dahin gehend zu, daß die Schaffung eines Atomnachbarschaftsrechts im Hinblick auf Bau und Betrieb grenznaher kerntechnischer Anlagen erforderlich ist, das den jeweiligen Nachbarn größere Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsrechte einräumt?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei einer Änderung des EURATOM-Vertrages die EG-weite Kontrolle einheitlicher Standards für die technische Sicherheit, für den Strahlen- und Umweltschutz zu gewährleisten?
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung angestellt, EG-weite Vorschriften zur betreiberunabhängigen Überwachung von laufenden Atomkraftwerken zu erlassen?