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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Menschenrechtssituation der Albanerinnen und Albaner in Jugoslawien und die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung (G-SIG: 11005004)

Verfolgung von Albanern in Jugoslawien, Anteil der Albanern bei jugoslawischen Asylbewerbern, Ablehnungen durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.02.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/613518.12.89

Menschenrechtssituation der Albanerinnen und Albaner in Jugoslawien und die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung

der Abgeordneten Frau Trenz, Meneses Vogl und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zeitraum zwischen Januar 1981 und September 1988 wurden in Jugoslawien offiziellen Angaben zufolge mehr als 8 500 Albanerinnen und Albaner wegen politischer Straftaten zu Gefängnisstrafen verurteilt; sie weisen damit die höchste Anzahl an politischen Gefangenen unter allen Volksgruppen Europas auf.

Albanische Asylbewerber und Asylbewerberinnen aus Jugoslawien berichten, daß sie in nicht-öffentlichen Verfahren zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt worden seien; es ist darum davon auszugehen, daß die Anzahl der wegen politischer Straftaten Verurteilten wesentlich über den amtlichen Angaben liegt.

Während der Demonstrationen der albanischen Bevölkerung in Kosova Ende März 1989 gegen die Einschränkung des Autonomiestatus der Provinz Kosova wurden wahrscheinlich mehr als 23 Zivilpersonen von Sicherheitskräften getötet. In den seit dieser Zeit durchgeführten Säuberungen wurde eine erhebliche Anzahl von albanischen Beschäftigten im Bildungswesen, in der Staatsverwaltung und Wirtschaft von ihrem Arbeitsplatz entfernt, rund 2 000 albanische Arbeiter wurden wegen Teilnahme an Solidaritätsaktionen für die streikenden Minenarbeiter in Schnellverfahren zu Gefängnisstrafen bis zu 60 Tagen oder Geldstrafen verurteilt, aus ihren Betrieben entlassen oder disziplinarisch gemaßregelt. Dasselbe gilt für zahlreiche Schülerinnen und Schüler.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Ende Februar 1989 238 Personen albanischer Volkszugehörigkeit ohne richterlichen Befehl mehrere Monate lang in Isolationshaft gehalten und dabei viele von ihnen in den Gefängnissen von Leskovac und Vranje schwer mißhandelt und gefoltert wurden?

2

Wie beurteilt sie die Tatsache, daß im Dezember 1988 acht Albaner — darunter vier Minderjährige — aus Gostivari (Gostivar) in der jugoslawischen Republik Mazedonien zu Gefängnisstrafen zwischen vier und elf Jahren wegen angeblicher Vorbereitung und Leitung von Demonstrationen verurteilt wurden?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Gesellschaft für bedrohte Völker, daß wegen der zahlreichen Menschenrechtsverletzungen die Lage der albanischen Bevölkerung nicht nur in Kosova, sondern auch in der Republik Mazedonien in höchstem Maße besorgniserregend ist?

Wenn ja, wie trägt sie dieser Einschätzung politisch Rechnung?

4

Inzwischen hat der Prozeß gegen Azem Vllasi, den ehemaligen Parteichef des Kosovo und 14 weitere Albaner begonnen, die wegen „konterrevolutionärer Unterminierung der sozialen Ordnung" unter Anklage stehen. Falls Vllasi und seine Mitangeklagten für schuldig befunden werden, bedeutet dies eine Mindeststrafe von zehn Jahren Haft oder — im schlimmsten Fall — die Todesstrafe.

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß hier ein Schauprozeß durchgeführt wird?

Schließt die Bundesregierung sich den Appellen von amnesty international an die jugoslawischen Behörden an, die Gefangenen freizulassen und die Anklagen fallenzulassen?

5

Der Anteil der Albaner und Albanerinnen an den Asylbewerbern und Asylbewerberinnen aus Jugoslawien wird auf 30 bis 50 Prozent geschätzt. Einer Äußerung des Direktors des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Herrn Norbert von Nieding, vom 20. Februar 1989 vor dem Innenausschuß des deutschen Bundestages zufolge lag die Ablehnungsquote bei den Asylbewerbern und Asylbewerberinnen aus Jugoslawien im Jahr 1988 bei 99,8 Prozent und das Bundesamt wollte sich bemühen, diese Quote noch zu steigern.

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Äußerung?

6

Wie hoch ist die gegenwärtige Ablehnungsquote des Bundesamtes gegenüber Flüchtlingen aus Jugoslawien?

Wie erklärt sich die Bundesregierung den evidenten Gegensatz zwischen dieser Ablehnungsquote auf der einen und den Berichten von amnesty international auf der anderen Seite, die die Verletzung der Menschenrechte in Kosova und Mazedonien anprangern?

7

Albanische Flüchtlinge aus Jugoslawien, deren Asylantrag abgelehnt und deren Abschiebung nach Jugoslawien angeordnet wird, müssen in Jugoslawien mit langjährigen Haftstrafen rechnen.

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts dieser Tatsache die Ablehnungspraxis des Bundesamtes?

Bonn, den 18. Dezember 1989

Frau Trenz Meneses Vogl Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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