BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Zum Problem einer Steuerbegünstigung für "Plastikmüll-Hersteller" (G-SIG: 11005006)

Einräumung eines ermäßigten Mineralölsteuersatzes für die Hersteller von Kunststoffprodukten, Nachforderung entgangener Mineralölsteuereinnahmen, Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes und Beteiligung der Hersteller mit einer Sonderabgabe an den Entsorgungskosten für "Plastikmüll"

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.01.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/613920.12.89

Zum Problem einer Steuerbegünstigung für „Plastikmüll-Hersteller"

der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den letzten dreißig Jahren gelangten rund 70 Millionen Tonnen verschiedenster Kunststoffprodukte auf den bundesrepublikanischen Markt. Da viele der Kunststoffprodukte (Einwegflaschen, Plastiktragetaschen etc.) nur über einen sehr kurzlebigen Gebrauchswert verfügen, landet ein Großteil der Kunststoffproduktion kurz- und mittelfristig auf dem Müll. Die Entsorgungsprobleme bei Gewerbe- und Hausmüll können als bekannt vorausgesetzt werden.

Mineralöl ist der wichtigste Rohstoff für die Kunststoffherstellung. In Meldungen von Umweltorganisationen wird nunmehr behauptet, die Plastikproduzenten würden bei der Mineralölsteuer begünstigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Trifft es zu, daß die Hersteller von Kunststoffprodukten einen niedrigeren Mineralölsteuersatz entrichten als beispielsweise private Heizölkonsumenten?

2

Wenn ja,

— seit wann gilt dieser niedrigere Steuersatz;

—welche Einnahmen sind insgesamt dadurch entgangen;

—hält die Bundesregierung eine solche Subvention der Kunststoff(müll)produktion für gerechtfertigt, und wie wird sie gegebenenfalls begründet?

3

Hält es die Bundesregierung für erwägenswert, die entgangenen Einnahmen aus der Mineralölsteuer nachzufordern, und welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich dafür an?

4

Plant die Bundesregierung, den gesenkten Steuersatz für Kunststoffproduzenten abzuschaffen, und wann könnte diese Maßnahme frühestens in Kraft treten?

5

Hält es die Bundesregierung nicht umgekehrt für erstrebenswert, gerade die Hersteller von kurzlebigen und Einwegprodukten mit einer Sonderabgabe an den Entsorgungskosten zu beteiligen, die bislang einseitig der Allgemeinheit aufgebürdet werden?

Bonn, den 20. Dezember 1989

Frau Hensel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen