Aktivitäten der Konrad-Adenauer-Stiftung in Nicaragua im Vorlauf der Wahlen 1990
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Die Regierung der Vereinigten Staaten unterstützt während des Wahlkampfes in Nicaragua für die Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen am 25. Februar 1990 das Parteienbündnis der Rechtsopposition „Union Nacional Opositora" — UNO. Zu diesem Zweck kanalisieren die USA verdeckte und offene Wahlkampfhilfe über den US-Geheimdienst CIA und ihm nahestehende Institutionen wie das „National-Endowment for Democracy" — NED u. a. an die UNO und deren Einzelparteien. Eine Fülle von angeblich unabhängigen Vereinigungen und Institutionen, die zum politischen Spektrum der Rechtsopposition zählen, wie der Unternehmerverband COSEP, die ihm angehörende Vereinigung der Freiberufler CONAPRO, das Institut für Kommunale Verwaltung INAM, das Institut der Parteijugend der UNO-CEFOJ u. a., dienen dabei als Organisationsnetz, über das ein Teil der verdeckten Hilfe kanalisiert wird.
Laut einem Artikel in der Zeitschrift KONKRET vom Oktober 1989 wird dieses indirekte Unterstützernetz für den Wahlkampf der UNO aus Organisationen gebildet, die zu einem Großteil langjährige Projektpartner der Konrad-Adenauer-Stiftung sind. Über die Ausbildung von sogenannten Wahlüberwachern (fiscales), die neben der technischen Wahlüberwachung vor allem den Wahlkampf selbst für die UNO und deren Einzelparteien bestreiten sollen, leisten diese Unterstützerorganisationen einen entscheidenden Beitrag für die Durchführung des Wahlkampfes der UNO.
Laut KONKRET finanziere die Konrad-Adenauer-Stiftung nicht nur die Organisationen, die diese Wahlhilfe durchführen, sondern auch direkt Seminare ihrer Projektpartner, in denen die sogenannten fiscales, die de facto Wahlkampfaktivisten seien, für die UNO-Parteien ausgebildet werden. Ein Teil der so geleisteten Wahlhilfe für die UNO werde dabei von der CDU-nahen Stiftung indirekt über deren Projektpartner in El Salvador und Guatemala gewährt. Über das Institut INCESP der aus der Spaltung der christsozialen Partei — PSC — hervorgegangenen Partido Democrata de Confianza Nacional — PDCN — von Augustin Jarquin, das Projektpartner der Konrad-Adenauer-Stiftung ist, werde mit den Projektgeldern der Stiftung Ausbildung von Wahlbeobachtern und Wahlhelfern der PDCN gewährleistet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie kontrolliert und bewertet die Bundesregierung die derzeitigen „entwicklungspolitischen" Projekte der Konrad-Adenauer-Stiftung in Nicaragua, die mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanziert sind und folglich den Grundsätzen der Stiftungsarbeit unterliegen, die u. a. das „Nichtinterventionsgebot" bundesdeutscher Stiftungen in die Innenpolitik des jeweiligen Landes vorsehen, dies ganz besonders zu Zeiten von Wahlkämpfen, angesichts der Tatsache, daß Pressemeldungen behaupten, die Konrad-Adenauer-Stiftung finanziere direkt und indirekt Unterstützeraktivitäten für den Wahlkampf der Oppositionsparteien in der UNO?
Befürchtet die Bundesregierung durch das starke Engagement der Konrad-Adenauer-Stiftung für die sich derzeit im Wahlkampf befindende nicaraguanische Opposition in der UNO, das mit öffentlichen Mitteln des BMZ finanziert wird, eine Verschlechterung der Beziehungen der Bundesregierung zur Regierung in Nicaragua angesichts der Tatsache, daß die Aktivitäten der Parteistiftungen im Ausland, gerade weil sie mit öffentlichen Mitteln finanziert sind, die Außenpolitik der Bundesregierung nicht beeinträchtigen sollen, wie es die Grundsätze zur Stiftungsarbeit vorsehen, die Regierung Nicaraguas die jetzigen Aktivitäten der Konrad-Adenauer-Stiftung als regierungsfeindlich interpretieren könnte und sie als Verlängerung der offiziellen Politik der Bundesregierung ansehen könnte?
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der öffentlichen Behauptungen, die Konrad-Adenauer-Stiftung unterstütze den Wahlkampf der Opposition UNO in Nicaragua und betreibe indirekte Parteienfinanzierung für die UNO-Partei PDCN, diesen Anschuldigungen nachzugehen und darauf zu beharren, daß die von der Bundesregierung bewilligten Projektgelder an die Stiftung für deren Nicaragua-Aktivitäten im Sinne der Grundsätze für die Stiftungsarbeit und damit sachgerecht verwendet werden?
Erhält das Parteiinstitut INCESP für seine derzeitigen Aktivitäten BMZ-Mittel über das von der Konrad-Adenauer-Stiftung mit BMZ-Mitteln finanzierte Regionalinstitut INCEP in Guatemala und das der guatemaltekischen christdemokratischen Partei nahestehende Institut IGESP, und wenn ja, in welcher Höhe?
In welcher Höhe wurden BMZ-Mittel von der Konrad-Adenauer-Stiftung an das Institut INCESP der christdemokratischen Partei PDCN bislang weitergegeben, und in welcher Höhe wurden solche Mittel zur Ausbildung von Wahlüberwachern und Wahlkampfaktivisten der PDCN bislang ausgegeben?
Was ist der Bundesregierung bekannt über geplante weitere Investitionen der Konrad-Adenauer-Stiftung selbiger Art im nicaraguanischen Wahlkampf?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Finanzierung des Instituts INCESP, das die Konrad-Adenauer-Stiftung in ihren eigenen Materialien als Institut der Partei PDCN ausweist, unter anderem aus Mitteln des BMZ einer Parteienfinanzierung der bundesdeutschen Konrad-Adenauer-Stiftung mit Projektmitteln des BMZ gleichkommt?
Wie verhält sich die Finanzierung der PDCN einschließlich der Finanzierung der Ausbildung von Wahlüberwachern und Wahlkampfaktivisten durch die Konrad-Adenauer-Stiftung unter anderem mit Mitteln der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zum Nichtinterventionsgebot bundesdeutscher parteinaher Stiftungen insbesondere bei laufenden Wahlkämpfen, wie es die Richtlinien zur Stiftungsarbeit vorsehen?
Hält es die Bundesregierung für realistisch, daß die Vereinigung von Freiberuflern CONAPRO, die seit 1986 Projektpartnerin der Konrad-Adenauer-Stiftung ist, auf diesem Wege BMZ-Mittel erhält und zum politischen Umfeld der UNO-Parteien zählt, jährlich 50 Seminare für 50 bis 200 Teilnehmer durchführt, die von der Konrad-Adenauer-Stiftung mit BMZ Mitteln finanziert werden, angesichts der Tatsache, daß Nicaragua ein kleines Land ist, in dem die Anzahl der Freiberufler sehr gering ist?
Hat die Bundesregierung geprüft, was die über die Konrad-Adenauer-Stiftung mit BMZ-Mitteln geförderte Vereinigung CONAPRO unter Freiberuflern versteht, wie sich die Gruppe der dergestalt jährlich BMZ-Mittel nutznießenden 2 500 bis 10 000 Freiberufler/innen zusammensetzt, und was hat diese Prüfung ergeben?
Werden die von der Konrad-Adenauer-Stiftung mit BMZ-Mitteln finanzierten CONAPRO-Seminare 1989/90 genutzt, um Freiberufler und andere als Wahlüberwacher und Wahlaktivisten für die UNO-Parteien im derzeitigen Wahlkampf auszubilden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Absicht der Konrad-Adenauer-Stiftung, CONAPRO zusätzliche BMZ-Mittel für die Ausbildung von Wahlüberwachern zukommenlassen zu wollen, die formal allen nicaraguanischen Staatsbürgern/innen offensteht, de facto aber für Personen aus dem Umfeld der UNO-Parteien organisiert wird, und welche Vereinbarungen zwischen BMZ und Konrad-Adenauer-Stiftung gibt es diesbezüglich bereits?
Verstößt die Ausbildung von Wahlüberwachern (fiscales) speziell für die oppositionellen UNO-Parteien, die durch über die Konrad-Adenauer-Stiftung mit BMZ-Geldern geförderte Einrichtungen wie INCESP und CONAPRO erfolgt, gegen das Nichtinterventionsgebot bundesdeutscher Stiftungen in Wahlkämpfe, dies zumal, da die zu „fiscales" ausgebildeten Personen keineswegs nur Wahlüberwachung machen, sondern im Vorfeld während des Wahlkampfes als Wahlaktivisten der UNO aktiv sind?
Bedeutet die Tatsache, daß der langjährige Projektpartner der KAS ISAM in El Salvador aktive Hilfe bei der Ausbildung von Wahlüberwachern und Wahlhelfern der UNO in Nicaragua über das dortige nicaraguanische „Institut zur Kommunalen Verwaltung" — INAM — leistet, daß mit Geldern der Konrad-Adenauer-Stiftung, die für El Salvador genehmigt worden sind, die Vorbereitung der nicaraguanischen Opposition in der UNO auf den Wahlkampf finanziert wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß sie durch die Förderung des salvadorianischen Institutes ISAM aus BMZ-Mitteln über die Konrad-Adenauer-Stiftung de facto zusammen mit somozistischen Kreisen in Miami eine Kofinanzierung des UNO-Wahlkampfes in Nicaragua veranstaltet, da ISAM aus von der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Verfügung gestellten Mitteln, die ihrerseits wiederum unter anderem vom BMZ stammen, und die genannten Kreise aus anderweitig eingeworbenen Mitteln gleichermaßen das nicaraguanische Institut INAM fördern, das sich seinerseits an der Förderung des UNO-Wahlkampfes in Nicaragua beteiligt?
Trifft es zu, daß die Konrad-Adenauer-Stiftung aus Mitteln der wirtschaftlichen Zusammenarbeit Seminare zur Ausbildung von Wahlüberwachern und Wahlaktivisten durch das Jugendinstitut CEFOJ finanziert, das explizit Wahlkampf unter den Jugendlichen für die UNO-Parteien macht, und verstößt eine solche Seminarfinanzierung gegen das Nichtinterventionsgebot bundesdeutscher Stiftungen in Wahlkämpfen?
In welchem Umfang benutzt die Konrad-Adenauer-Stiftung Mittel der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zur Finanzierung von Vorbereitungen auf den Wahlkampf der UNO-Parteien in Nicaragua und des Wahlkampfes selber, sei es über die UNO-Mitgliedspartei PDCN und deren Institut INCESP direkt über Seminarfinanzierungen für die Ausbildung von Wahlüberwachern und -aktivisten oder indirekt über die Finanzierung von Projektpartnern, die ihrerseits solche Maßnahmen für die UNO-Parteien durchführen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Konrad-Adenauer-Stiftung mit Mitteln der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Nicaragua Projektpartner finanziert, die als Unterstützungsorganisationen für die UNO neben offenen Geldern der US-Regierung und des „National Endowment for Democracy", eine regierungsnahe Stiftung in den Vereinigten Staaten, weitere Mittel aus US-amerikanischen Quellen verdeckt als Wahlkampfmittel an die UNO kanalisieren, und was ist der Bundesregierung über Art und Umfang dieser verdeckten Wahlkampffinanzierung aus den Vereinigten Staaten bekannt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr von Unstimmigkeiten in den Beziehungen zur Regierung Nicaraguas, wenn die Konrad-Adenauer-Stiftung beim Einsatz von Mitteln der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Konflikt mit dem Wahl- und Parteiengesetz Nicaraguas kommen könnte, da dieses die Offenlegung der ausländischen Wahlhilfe vorsieht und die 50prozentige Abgabe der erhaltenen Gelder in den Demokratiefonds, der die generelle Durchführung der Wahlen und deren Infrastruktur sichern soll?