BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Nahrungsmittellager in Äthiopien zu Behelfskasernen umfunktioniert? (G-SIG: 11005057)

Keine Verwendung der Nahrungsmittelhilfslieferungen für das äthiopische Militär, Weiterleitung der im Hafen von Assab lagernden 96 000 t Getreide an die hungerleidende Bevölkerung, Einrichtung von Nahrungsmittelverteilungszentren entlang der Hauptstraße in den Norden

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.03.1990

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 11/643213.02.90

Nahrungsmittellager in Äthiopien zu Behelfskasernen umfunktioniert?

der Abgeordneten Frau Eid und der fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die äthiopische Zentralregierung in jüngster Zeit 20 Nahrungsmittellager leergeräumt und sie in Behelfskasernen für neurekrutierte Soldaten umgewandelt hat?

2

Trifft es zu, daß diese Nahrungsmittellager mit westlicher Hilfe gebaut wurden, um als strategische Reserven für Krisenzeiten zu dienen?

3

Was unternimmt die Bundesregierung um sicherzustellen, daß das Getreide, welches in den nun umfunktionierten Lagern vorhanden war und aus Nahrungsmittelhilfslieferungen stammt, nicht an das äthiopische Militär, sondern an die vom Hunger bedrohte Zivilbevölkerung geht?

4

Wird die Bundesregierung bei der äthiopischen Relief and Rehabilitation Commission (RRC), der diese Lager unterstehen und die für die Koordination und Abwicklung der internationalen staatlichen und privaten Hilfe zuständig ist, wegen dieses Vorgangs protestieren?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Hafen von Assab rund 90 000 t Getreide lagern, nicht abtransportiert werden und die Gefahr besteht, daß dieses Getreide verrottet anstatt schnellstmöglich zu der hungerleidenden Bevölkerung weitergeleitet zu werden?

6

In der Antwort auf die Kleine Anfrage von mir und der Fraktion DIE GRÜNEN vom 30. November 1989, Drucksache 11/5938, antwortet die Bundesregierung auf die Frage 1 b: „Die Nahrungsmittel werden gegen Ende 1989 und spätestens in den ersten Monaten 1990 in den Notstandsgebieten zur Verfügung stehen".

Wann und in welche Häfen sind diese Nahrungsmittellieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Äthiopien transportiert worden, und um welche Mengen hat es sich jeweils dabei gehandelt?

Wie ist sichergestellt, daß diese Nahrungsmittel die betroffene Bevölkerung erreichen, wo doch bis heute die äthiopische Zentralregierung keinem Korridor durch die Provinzen Tigrai und Wollo zugestimmt hat?

7

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die äthiopische Regierung dazu zu bewegen, eine freie Durchfahrt für Nahrungsmittellieferungen durch die Provinzen Wollo und Tigrai auf der Hauptstraße in den Norden zu gewähren, damit entlang dieser Hauptstraße in geringen Entfernungen Nahrungsmittelverteilungszentren eingerichtet werden können, damit die vom Hunger bedrohten Menschen nicht so weit von ihren Dörfern wegmüssen, um an Nahrungsmittel zu gelangen?

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Weigerung der äthiopischen Regierung, einem solchen Korridor zuzustimmen?

Bonn, den 8. Februar 1990

Frau Eid Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen