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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Entwicklungspolitische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Somalia (G-SIG: 11005070)

Einschränkung der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Somalia aufgrund von Menschenrechtsverletzungen, Verbesserung der Sicherheitslage in Somalia, Mißbrauch von Gegenständen aus dem Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung durch die somalische Polizei, Rechtfertigung für die weitere Anwesenheit einer Beratergruppe der Bundeswehr in Mogadischu

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

17.05.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11 /655901.03.90

Entwicklungspolitische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Somalia

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage der GRÜNEN vom 12. Dezember 1989 (Drucksache 11/6038) auf die Fragen 6 und 7 mitgeteilt, „daß die Respektierung der Menschenrechte auch zu den Rahmenbedingungen einer sinnvollen und erfolgreichen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gehört. Da die Bundesregierung diese Rahmenbedingungen gerade auch wegen der in den vorstehenden Fragen angesprochenen Menschenrechtsverletzungen zur Zeit als beeinträchtigt ansieht, hat sie im Oktober 1989 die staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Somalia eingeschränkt. " Kann die Bundesregierung spezifizieren, was die Aussage konkret bedeutet, daß sie „die staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Somalia" eingeschränkt hat?

2

Auf Frage 12 der gleichen Drucksache antwortet die Bundesregierung, daß eine Rückkehr zur vorherigen Zusammenarbeit voraussetzt, „daß sich die Sicherheitslage im Lande verbessert und daß die somalische Regierung konkrete politische Schritte in Richtung auf inneren Ausgleich und Respektierung der Menschenrechte unternimmt". Wann betrachtet die Bundesregierung die Sicherheitslage in Somalia als „verbessert", und was betrachtet die Bundesregierung als ausreichende konkrete politische Schritte „in Richtung auf inneren Ausgleich und Respektierung der Menschenrechte"?

3

Welche Rolle spielt die somalische Polizei bei der Unterdrükkung der somalischen Bevölkerung, bei der Ermordung von Zivilisten und allgemein bei der Verletzung von Menschenrechten?

4

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Gegenstände, die die somalische Polizei über das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung erhält, mißbraucht werden vom Unterdrükkungsapparat der somalischen Regierung Siad Barrés?

5

Wofür werden die im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms 1988 bis 1990 gelieferten Fahrzeuge, das generalüberholte Flugzeug von der Polizei eingesetzt?

6

Hält die Bundesregierung — angesichts der zunehmenden Menschenrechtsverletzungen von seiten der somalischen Regierung — die Präsenz einer Beratergruppe der Bundeswehr in Mogadischu für gerechtfertigt bzw. für notwendig, und aus welchen Gründen?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß sie als Argument für Polizei- und Militärhilfe immer anführt, daß diese in den Empfängerländern zu mehr Rechtsstaatlichkeit beitragen können, in Somalia die Entwicklung jedoch genau gegenteilig verläuft?

Bonn, den 19. Februar 1990

Frau Eid Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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