Förderung der Entwicklung Burundis durch Unterstützung seiner Regierung bei der Verwirklichung der Menschenrechte
der Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pinger, Vogel (Ennepetal), Biehle, Frau Fischer, Feilcke, Hedrich, Höffkes, Dr. Kronenberg, Dr. Kunz (Weiden), Frau Männle, Dr. Pohlmeier, Frau Rönsch (Wiesbaden), Schreiber und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Frau Folz-Steinacker, Dr. Hitschler, Irmer, Kohn, Lüder, Nolting, Frau Seiler-Albring, Frau Dr. Segall, Timm, Frau Walz, Zywietz und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die derzeitige Regierung Burundis hat ein schweres Erbe zu verwalten. Die Bevölkerung Burundis besteht zu 85 Prozent aus Hutus, die jedoch von der Tutsi-Minorität marginalisiert werden. Die Mordwellen von 1965 und 1969, das große Massaker an den Hutus 1972 und die blutigen Zwischenfälle 1988 haben die andauernde Unterdrückung der Hutus und die Vernichtung ihrer Führungskräfte der Weltöffentlichkeit gezeigt. Der neue Präsident Buyoya versucht zwar eine Politik der Versöhnung, hat aber mit den Schwierigkeiten zu kämpfen, der sich jede Reformregierung gegenübersieht, in deren Land noch Kräfte wirken, die an den bisherigen Unterdrückungsmaßnahmen beteiligt waren und die Reform zu unterlaufen versuchen.
Ein Land, in dem die deutliche Mehrheit der Bevölkerung von der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ferngehalten und an der Ausübung ihrer Grundrechte gehindert wird, kann sich nicht entwickeln.
Der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland, die sich als Friedens- und Demokratiepolitik versteht, wird in Burundi ein spezifischer Beitrag zu Selbstbestimmung und friedlichem Interessenausgleich abverlangt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die von der burundischen Regierung ergriffenen Maßnahmen gegen die Verantwortlichen der Massaker von 1988?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der im Zusammenhang mit den Massakern in Burundi inhaftierten Personen sich z. Z. noch in Haft befinden und welcher Volksgruppe diese angehören?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Flüchtlinge aus Burundi, die sich aufgrund von - auch früheren - Massakern gegenwärtig außer Landes befinden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in Burundi nach wie vor der staatlich festgesetzte Ausbildungsschlüssel gilt, der auch den Missionsschulen nur 30 Prozent Hutu-Schüler im Grundschulbereich und gar nur 3 Prozent Hutus im Sekundarschulbereich erlaubt?
Wie schätzt die Bundesregierung die beruflichen Chancen der den Hutus zugehörigen Personen in der öffentlichen Verwaltung Burundis ein?
Treffen Feststellungen zu, nach denen a) der Hutu-Anteil an den Bediensteten in den verschiedenen Ministerien der burundischen Regierung durchschnittlich nur 20 Prozent ausmacht, b) den Hutus der Eintritt in die öffentliche Verwaltung sehr stark erschwert wird?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Hutus keine höheren Dienstgrade in den Streitkräften einnehmen können?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die regionale Verteilung ihrer entwicklungspolitischen Mittel für Burundi auch die Bedürftigsten, von Hutus bewohnten Regionen berücksichtigt?
Hält die Bundesregierung eine Wahl der Bürgermeister durch die lokale Bevölkerung für einen sinnvollen Beitrag zu mehr Selbstbestimmung und Dezentralisierung in Burundi?
Wenn ja, welche Realisierungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung a) für eine Wahl der Bürgermeister durch die lokale Bevölkerung in allen Landesteilen Burundis, b) den von der burundischen Regierung begonnenen Demokratisierungsprozeß auch auf den unteren Verwaltungsebenen durchzusetzen?
Ist die Bundesregierung bereit, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, daß Stipendien für Auslandsstudien künftig auch an Hutus vergeben werden?
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Frage der Menschenrechte im Rahmen des Politikdialogs mit der burundischen Regierung bei, und welche Ergebnisse hatten die bisherigen Bemühungen?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Menschenrechtssituation in Burundi im Rahmen der europäischen Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern, und welche Möglichkeiten bietet dazu das neue Lomé-IV-Abkommen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich die afrikanische Menschenrechtskommission inzwischen Burundis angenommen hat und welche Maßnahmen daraufhin erfolgten?
Welche entwicklungspolitischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den von der Regierung eingeschlagenen Weg der Versöhnung zwischen den großen Volksgruppen zu unterstützen, bestehende Ungleichgewichte zu beseitigen und die Kräfte, die dem Ausgleich entgegenarbeiten, daran zu hindern, in Burundi erneut Unheil anzurichten?