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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Ausbau und Erweiterung von Militärflugplätzen der Bundesluftwaffe (G-SIG: 11005086)

Ausbau von 25 Militärflugplätzen zu sogenannten Collocated Operating Bases (COB) zur Aufnahme von Verstärkungstruppen der US-Air-Force nach dem Wartime-Host-Nation-Support-Abkommen, Baumaßnahmen, Investitionssummen, Verzicht auf die Erweiterungsmaßnahmen aufgrund der Rüstungskontrollentwicklung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

18.04.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/674213.03.90

Ausbau und Erweiterung von Militärflugplätzen der Bundesluftwaffe

der Abgeordneten Frau Garbe, Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Informationen der Grünen sollen insgesamt 25 Militärflugplätze der Bundesluftwaffe zu sogenannten Collocated Operating Bases ausgebaut bzw. erweitert werden. Im „Krisen- oder Kriegsfall" würde dies die Aufnahme von Verstärkungstruppen der US-Air Force ermöglichen, wie sie im bundesdeutsch-amerikanischen Regierungsabkommen über den „Wartime-Host-Nation-Support" festgelegt ist. Darüber hinaus bestehen seitens der Bundesluftwaffe zum Teil erhebliche Geländeanforderungen, die mit der geplanten Errichtung zusätzlicher Flugzeugschutzbauten für die eigenen Geschwader begründet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Flugplätze der Bundesluftwaffe haben den Status einer COB bzw. für welche ist dieser vorgesehen?

2

a) Welche US-Einheiten üben mit welchen Flugzeugtypen auf den COB (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Flugplätzen)?

2

b) Wie häufig und mit welchem Aufkommen an Flugstunden werden diese Übungen absolviert (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Flugplätzen)?

2

c) Welche Rechtsgrundlagen gibt es über die Häufigkeit und Dauer dieser Übungen?

3

Welche Ausbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen — aufgeschlüsselt nach den einzelnen Flugplätzen sowie nach COB-spezifischen und anderen Baumaßnahmen —

a) sind seit 1985 vorgenommen worden,

b) werden zur Zeit vorgenommen,

c) sind bis 1998 vorgesehen?

4

Welche Summen sind — aufgeschlüsselt nach den einzelnen Flugplätzen —

a) aus bundesdeutschen Mitteln,

b) aus dem NATO-Infrastrukturprogramm in die bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen investiert worden?

5

Wie hoch sind — aufgeschlüsselt nach den einzelnen Flugplätzen — die

a) aus bundesdeutschen Mitteln,

b) aus dem NATO-Infrastrukturprogramm bis 1998 für Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen veranschlagten Investitionssummen?

6

Wie viele Flugzeugschutzbauten werden auf den einzelnen Flugplätzen jeweils errichtet?

7

a) Welche Flugplätze sollen bis 1998 erweitert werden?

7

b) In welchem Stadium — aufgeschlüsselt nach den einzelnen Flugplätzen — befinden sich die diesbezüglichen Planungen?

7

c) Wie groß sind die Flächen, die — aufgeschlüsselt nach den einzelnen Flugplätzen — voraussichtlich aus privater Hand beschafft werden müssen?

8

Auf Grundlage welcher Beschlüsse von NATO-Gremien oder anderer (bilateraler) Abkommen erfolgen die geplanten Erweiterungsmaßnahmen auf bundesdeutschen Militärflugplätzen?

9

a) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, aufgrund der aktiven Rüstungskontrollpolitik der Staaten der Warschauer Vertragsorganisation und deren umfangreichen einseitigen Abrüstungsschritten, auf die geplanten Erweiterungen bundesdeutscher Militärflugplätze zu verzichten?

9

b) Welche juristischen Bindungen stünden einem Verzicht auf die geplanten Erweiterungen ggf. entgegen?

Bonn, den 13. März 1990

Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover) Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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