Reaktion des Bundesministers der Verteidigung auf Äußerungen von Soldaten zum sog. Frankfurter Soldatenurteil vom 20. Oktober 1989
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Trifft es zu, daß auf Grund der zustimmenden Pressemitteilung von Soldaten des Arbeitskreises DARMSTÄDTER SIGNAL vom 7. November 1989 zum sog. Frankfurter Soldatenurteil vom 20. Oktober 1989 Ermittlungen — auch disziplinarrechtlicher Art — durch das Bundesministerium der Verteidigung angeordnet wurden und die Ergebnisse der Ermittlungen zu melden sind?
Trifft es zu, daß der Bitte von Soldaten, die Urteilsbegründung in Bundeswehr-Publikationen zu veröffentlichen oder im Dienst bekanntzugeben, nicht entsprochen wurde?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rücktrittsankündigung des Generalinspekteurs der Bundeswehr, Admiral Wellershoff, für den Fall, daß das Urteil rechtskräftig wird?
Bisher wurden gegen die Soldaten, die — auch unter Nennung des Dienstgrades und der Dienststelle — das Urteil öffentlich kritisierten, z. B. in Bundeswehr aktuell, keine Ermittlungen eingeleitet.
Weshalb wurden Kritiker und Befürworter des Frankfurter Soldatenurteils ungleich behandelt?
Trifft es zu, daß der Bundesminister der Verteidigung seiner Abteilung Verwaltung und Recht den Auftrag erteilt hat, einen Entwurf zu einer Gesetzesinitiative mit dem Ziel eines besonderen Ehrenschutzes für Soldaten auszuarbeiten?