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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Tiefflug über Ulm (G-SIG: 11005096)

Definition der Tiefflugzone um Ulm, Tiefflüge über dem Klinikbereich am Oberen Eselsberg

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

23.04.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/679426.03.90

Tiefflug über Ulm

der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Obwohl Ulm als Großstadtzentrum eigentlich vom direkten Überflug ausgeschlossen ist, kommen doch immer wieder Klagen von Einwohnern vor allem aus Wiblingen, Böfingen und dem Esels- berg. In letzter Zeit mehren sich die Klagen über den Tiefflug über dem Klinikbereich am Oberen Eselsberg.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Ulmer Kernstadt" , über der keine Tiefflüge geflogen werden dürfen? Wieviel Meter/Kilometer vom Ulmer Münster, als Mittelpunkt, beginnt die Zone, über der wieder tiefgeflogen werden darf?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß gerade der Klinikbereich am Oberen Eselsberg (mit u. a. Rehabilitationskrankenhaus, Universitätsklinik Bereich Innere, Bundeswehrkrankenhaus ...) immer wieder von Tiefflügen belästigt wird?

3

Welche Möglichkeiten gibt es, daß dies nicht weiterhin gängige Praxis bleibt?

Bonn, den 21. März 1990

Frau Oesterle-Schwerin Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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