Chemische Waffen in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Absicht der Regierungen der Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland, die zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten US-amerikanischen Bestände chemischer Waffen baldmöglichst zu vernichten, halten wir für begrüßenswert und richtig, entspricht sie doch einer Forderung der GRÜNEN seit Gründung unserer Partei. Ebenso begrüßen wir, daß sich die Bundesregierung entschlossen hat, einen Teil der bislang der Geheimhaltung unterliegenden Informationen nunmehr öffentlich zugänglich zu machen.
Im Interesse einer umfassenden parlamentarischen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Kontrolle über die Planungen und Auffassungen der beteiligten Regierungen bezüglich der größtmöglichen Sicherheit bei der Beseitigung der chemischen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland sind wir jedoch der Auffassung, daß zusätzliche und erklärende Angaben veröffentlicht werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
I. Zur Lagerung chemischer Kampfstoffe in der Bundesrepublik Deutschland Wann und in welchem Zeitraum wurden die heute im Depot Clausen lagernden chemischen Waffen dorthin gebracht? Woher und mit welchen Transportmitteln geschah dies?
In welchen Jahren wurde die dort lagernde chemische Munition in den USA produziert?
In welcher Form haben sich die Experten und Expertinnen der Bundesregierung im einzelnen in der Vergangenheit von der Lager- und Transportsicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland lagernden US-amerikanischen CW-Bestände überzeugt?
Wann fand nach Kenntnis der Bundesregierung die letzte Inspektion der Bestände in Clausen statt?
Wann fand nach Kenntnis der Bundesregierung die letzte Inspektion der Bestände in Clausen statt, bei der jedes einzelne Munitionsstück geprüft wurde?
Handelt es sich bei der Angabe, auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland seien 435 Tonnen chemischer Kampfstoffe gelagert, die jetzt abgezogen würden, um eine Angabe in metrischen Tonnen oder in „tons"? Wie hoch ist die gelagerte Kampfstoffmenge nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche der beiden folgenden amtlichen Aussagen trifft eher zu: Abgezogen werden „über 100 000" Artilleriegranaten oder abgezogen werden „125 000" Artilleriegranaten?
Wurden in der Vergangenheit seitens der US-Army auch andere als die heute in Clausen lagernden chemischen Waffen bzw. Kampfstoffe (VX, Sarin, Loste, BZ o. ä.) oder typgleiche Munition an anderen Orten in der Bundesrepublik Deutschland eingelagert?
Wenn ja, welche Munitionstypen mit welchen Kampfstoffen gefüllt bzw. welche Kampfstoffe für welche Munitionsarten?
Wenn ja, in welchen weiteren Depots (bzw. Orten) wurden welche Munitionsarten bzw. Kampfstoffe in welchem Zeitraum gelagert?
Wann wurden diese Depots jeweils von chemischen Waffen bzw. Kampfstoffen geräumt und mit welchen Transportmitteln wurden sie wohin gebracht?
Lagern zur Zeit neben chemischen Waffen (Munitionen) auch noch chemische Kampfstoffe der USA in der Bundesrepublik Deutschland?
Wenn ja, welche Kampfstoffarten und an welchen Orten?
Wann sollen diese abtransportiert werden?
Waren jemals chemische Munition oder Kampfstoffe der US-Luftwaffe in der Bundesrepublik Deutschland gelagert? Wenn ja, a) welche Munitionstypen und/oder Kampfstoffe, b) an welchen Lagerorten, c) in welchen Jahren und wann wurden sie abgezogen?
Kann die Bundesregierung gesichert ausschließen, daß zur Zeit noch chemische Waffen und/oder Kampfstoffe der US-Luftwaffe in der Bundesrepublik Deutschland gelagert werden?
II. Transportbedingungen für den Abzug Welche Geschwindigkeitsbeschränkungen sollen für den Lkw-Transport beim Abzug der chemischen Waffen (gegebenenfalls unterschieden nach Straßenqualität bzw. inner- und außerörtlichem Verkehr) gelten?
Welche Geschwindigkeitsbeschränkungen sollen für den Eisenbahntransport beim Abzug der chemischen Waffen (gegebenenfalls unterschieden nach Haupt- und Nebenstrecken, innerörtlichem und außerörtlichem Verkehr) gelten?
Welche bundesdeutschen bzw. (höherwertigen) US-amerikanischen Sicherheitsbestimmungen und/oder -vorschriften für Transport und Verladung werden im einzelnen beim Abzug der chemischen Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß durch die Unterstellung des Abzuges unter deutsches Recht strengere US-Vorschriften außer Kraft gesetzt werden?
Wie viele Transportkonvois werden für den Transport von Clausen nach Miesau erforderlich sein?
Wie viele Züge und wie viele Eisenbahntransporte werden für den Transport von Miesau nach Nordenham erforderlich sein?
Wie viele „luftdichte Stahlmagazine" und wie viele MILVAN-Container werden für den Abzug der chemischen Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sein?
Warum werden die chemischen Waffen beim Abzug aus der Bundesrepublik Deutschland in einem Standard-Armee-Container und nicht in einem für die USA geforderten neuen Sicherheitsbehälter transportiert?
Warum sind die in den USA gestellten Sicherheitsanforderungen an die Transportbehälter (impact resistance: 40 feet drop; puncture resistance: 200 S -1 ; crash resistance: 236 t; fire resistance: inner surface temperature below 120° C during exposure to 1010° C for 2 hours; water pressure: 30,5 m) für die in der Bundesrepublik Deutschland verwendeten Behälter aufgegeben bzw. gar nicht erhoben worden?
Welche Flugbeschränkungen (Überflugverbote, seitliche und Höhenmindestabstände) sollen im einzelnen für den Luftraum über Clausen, Miesau und Nordenham gelten a) für den militärischen Luftverkehr, b) für den zivilen Luftverkehr, und wie soll deren Einhaltung auch gegenüber den Alliierten kontrolliert und im Eventualfall durchgesetzt werden?
Sind parallele und gegebenenfalls welche Flugbeschränkungen auch über den geplanten Transportstrecken während der Transportzeiten geplant, und wenn ja, wann und welche a) bei Straßentransporten, b) bei Bahntransporten, c) beim Seetransport?
Wurde seitens der USA und/oder der Bundes- oder Landesbehörden in einer vergleichenden Studie untersucht, welche Risiken bezüglich der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten chemischen Waffen bzw. Kampfstoffe ein Abtransport im Vergleich zu einer Verbrennung vor Ort bergen würde?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?
Wurde seitens der USA und/oder seitens der Bundesoder Landesbehörden Studien oder Untersuchungen durchgeführt mit dem Ziel, die Risiken des Seetransportes der in der Bundesrepublik Deutschland lagernden chemischen Waffen abzuschätzen und zu minimieren?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum wurden solche Untersuchungen nicht durchgeführt a) seitens der beiden Regierungen oder der Bundesregierung bezüglich des Transports in bundesdeutschen Hoheitsgewässern, b) nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der USA bezüglich des weiteren Seetransportes?
Wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Tatsache, daß solche Untersuchungen nicht durchgeführt worden sind?
Wann werden die angekündigten „gemeinsamen Übungen" der den Abtransport durchführenden Kräfte nach derzeitigster Planung stattfinden, und welche militärischen Einheiten und zivilen Stellen werden im einzelnen an welchen Übungen teilnehmen?
Welches ist die Spezialeinheit der Vereinigten Staaten, deren Ausbildung „sich ausschließlich auf die Begleitung von CW" konzentriert, und wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von dieser Einheit der letzte Transport chemischer Waffen in welchem Umfang und wo durchgeführt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das in den USA als sicherheitstechnisch völlig unannehmbar geltende Umladen und Zwischenlagern chemischer Munition außerhalb des Lagerortes beim Abzug in der Bundesrepublik Deutschland in Miesau stattfinden soll?
Wie groß sind für den Transport chemischer Waffen durch die Bundesrepublik Deutschland a) „probability of one or more fatalities", b) „maximum fatalities" , c) „expected fatalities", d) „person years at risk", e) „expected plum area", f) „no death distance" für den „worst case" entsprechend dem FPEIS in den USA?