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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Verwendung von Dekontaminationsmitteln bei der Bundeswehr (G-SIG: 11005113)

Ankauf und Lagerung von Calciumhypochlorid (C8) und Perchloräthylen (A4) zur Verwendung in der Entgiftungsemulsion, Vereinbarkeit der Lager mit der Gefahrstoffverordnung, Sicherheitsvorkehrungen für Bundeswehrangehörige und Zivilbeschäftigte, Verwendung und Entsorgung der Entgiftungsemulsion in Übungseinsätzen, Ersatz der Entgiftungsemulsion durch eine umweltverträgliche Alternative, Entsorgung, Auflösung und Vernichtung der C8- und A4-Bestände, Begründung des weiteren Besitzes mit den C-Waffendepots des Warschauer Pakts in der DDR

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

14.05.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/691811.04.90

Verwendung von Dekontaminationsmitteln bei der Bundeswehr

der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Verwendung von Dekontaminationsmitteln bei der Bundeswehr

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Mengen an Calciumhypochlorit (C8) und Perchlorethylen (A4) wurden von der Bundeswehr bisher insgesamt zur vorgesehenen Verwendung in der Entgiftungsemulsion kauf und gelagert?

2. An welchen Standorten der Bundeswehr werden zur Zeit welche Mengen an C8 und A4 gelagert?

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß zur Zeit die Bestände von C8 und A4 bei der Bundeswehr in zentralen Depots zusammengezogen werden?

Wenn ja, um welche Depots handelt es sich, welche Mengen und Stoffe werden dort eingelagert, und wann wird diese Maßnahme abgeschlossen sein?

3. Entsprechen die Lager für C8 und A4 den Vorschriften zur Lagerung gefährlicher Chemikalien (Gefahrstoffverordnung)?

Wenn nein, welche Lager entsprechen zur Zeit nicht den entsprechenden Vorschriften, und in welchen Punkten ist dies der Fall?

4. In welchen Standorten der Bundeswehr liegen die Lager für C8 und A4 in unmittelbarer Nähe zu Unterkünften von Bundeswehrangehörigen und/oder Zivilbeschäftigten bei der Bundeswehr?

Sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen für den Schutz der Personen getroffen worden?

5. Ist die Entgiftungsemulsion der Bundeswehr auf der Basis von C8 und A4 bisher in Übungseinsätzen verwandt worden?

Wenn ja, wann, wo und in welchem Umfang?

Wie war die Entsorgung insbesondere für A4 geregelt?

6. Wie hoch werden von der Bundeswehr die Kosten angesetzt, um alle Lager für C8 und A4 in einen den Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Zustand zu versetzen, und in welchem Zeitraum ist dies zu verwirklichen?

7. Welche Vorschläge sind bislang von der Bundeswehr erarbeitet worden, um die Entgiftungsemulsion durch eine umweltverträgliche Alternative zu ersetzen?

Sind auf dem Markt erhältliche Produkte zur Dekontamination ohne halogenierte Kohlenwasserstoffe bereits bei der Bundeswehr auf ihre Eignung untersucht worden?

8. Welche Kosten sind zu erwarten, um die vorhandenen Bestände C8 und A4 aus den Beständen der Bundeswehr zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen?

Gibt es dazu schon konkrete Vorstellungen bei der Bundeswehr?

9. Welche Mengen an C8 und A4 wurden von der Bundeswehr aus den Lagerbeständen abgegeben?

An welche Firmen?

War die ordnungsgemäße Entsorgung gesichert?

10. Sieht die Bundesregierung angesichts der weltweiten Bemühungen um ein Verbot chemischer Waffen Handlungsbedarf für die Bundeswehr, ihre Bestände an Dekontaminationsmitteln aufzulösen und zu vernichten?

Wenn ja, welche Schritte sind bereits in dieser Richtung unternommen worden?

11. Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts des geplanten Abzugs US-amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland sämtliche Bestände an Dekontaminationsmitteln in diesem Jahr zu vernichten sowie die ABC-Truppenteile der Bundeswehr aufzulösen?

Wenn nein, warum nicht?

12. Begründet die Bundesregierung den weiteren Besitz von Dekontaminationsmitteln durch die Bundeswehr mit Angaben über C-Waffendepots des Warschauer Paktes in der DDR?

Fragen12

1

Welche Mengen an Calciumhypochlorit (C8) und Perchlorethylen (A4) wurden von der Bundeswehr bisher insgesamt zur vorgesehenen Verwendung in der Entgiftungsemulsion gekauft und gelagert?

2

An welchen Standorten der Bundeswehr werden zur Zeit welche Mengen an C8 und A4 gelagert?

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß zur Zeit die Bestände von C8 und A4 bei der Bundeswehr in zentralen Depots zusammengezogen werden?

Wenn ja, um welche Depots handelt es sich, welche Mengen und Stoffe werden dort eingelagert, und wann wird diese Maßnahme abgeschlossen sein?

3

Entsprechen die Lager für C8 und A4 den Vorschriften zur Lagerung gefährlicher Chemikalien (Gefahrstoffverordnung)?

Wenn nein, welche Lager entsprechen zur Zeit nicht den entsprechenden Vorschriften, und in welchen Punkten ist dies der Fall?

4

In welchen Standorten der Bundeswehr liegen die Lager für C8 und A4 in unmittelbarer Nähe zu Unterkünften von Bundeswehrangehörigen und/oder Zivilbeschäftigten bei der Bundeswehr?

Sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen für den Schutz der Personen getroffen worden?

5

Ist die Entgiftungsemulsion der Bundeswehr auf der Basis von C8 und A4 bisher in Übungseinsätzen verwandt worden?

Wenn ja, wann, wo und in welchem Umfang?

Wie war die Entsorgung insbesondere für A4 geregelt?

6

Wie hoch werden von der Bundeswehr die Kosten angesetzt, um alle Lager für C8 und A4 in einen den Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Zustand zu versetzen, und in welchem Zeitraum ist dies zu verwirklichen?

7

Welche Vorschläge sind bislang von der Bundeswehr erarbeitet worden, um die Entgiftungsemulsion durch eine umweltverträgliche Alternative zu ersetzen?

Sind auf dem Markt erhältliche Produkte zur Dekontamination ohne halogenierte Kohlenwasserstoffe bereits bei der Bundeswehr auf ihre Eignung untersucht worden?

8

Welche Kosten sind zu erwarten, um die vorhandenen Bestände C8 und A4 aus den Beständen der Bundeswehr zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen?

Gibt es dazu schon konkrete Vorstellungen bei der Bundeswehr?

9

Welche Mengen an C8 und A4 wurden von der Bundeswehr aus den Lagerbeständen abgegeben?

An welche Firmen?

War die ordnungsgemäße Entsorgung gesichert?

10

Sieht die Bundesregierung angesichts der weltweiten Bemühungen um ein Verbot chemischer Waffen Handlungsbedarf für die Bundeswehr, ihre Bestände an Dekontaminationsmitteln aufzulösen und zu vernichten?

Wenn ja, welche Schritte sind bereits in dieser Richtung unternommen worden?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts des geplanten Abzugs US-amerikanischer C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland sämtliche Bestände an Dekontaminationsmitteln in diesem Jahr zu vernichten sowie die ABC-Truppenteile der Bundeswehr aufzulösen?

Wenn nein, warum nicht?

12

Begründet die Bundesregierung den weiteren Besitz von Dekontaminationsmitteln durch die Bundeswehr mit Angaben über C-Waffendepots des Warschauer Paktes in der DDR?

Bonn, den 2. April 1990

Frau Beer Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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