Bundeswehr-Übung mit Pershing I a-Raketen
der Abgeordneten Frau Beer, Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Trifft es zu, daß vom 3. bis 5. April 1990 die Staffelübung 08/90 der ersten Flugkörper-Staffel (FK-Stff) FKG 2 durchgeführt wird?
Wenn ja, warum und mit welchen Übungszielen?
Trifft es zu, daß bei dieser Übung u. a. die Zusammenarbeit mit dem Personal der 1. FK-Stff und des A-Teams der 85th USA-FAD auf allen einsatzrelevanten Gebieten, d. h. auch auf dem Gebiet der Zusammenarbeit mit Nuklearwaffen geübt werden soll?
Wenn ja, warum üben Bundeswehrangehörige den Umgang mit Trägerraketen für Nuklearwaffen?
Trifft es zu, daß bei einer Mitte März durchgeführten Übung der zweiten Flugkörperstaffel die zu bekämpfenden Objekte Ziele in der DDR und in Polen waren?
Sind Ziele in der DDR und in Polen auch für die o. g. Übung vom 3. bis 5. April 1990 festgelegt worden?
Wenn ja, warum üben Bundeswehrangehörige den Einsatz von Massenvernichtungsmitteln gegen die Bevölkerung in der DDR, in Polen oder in anderen Staaten Osteuropas?
Wo und wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Übungen mit Pershing-Raketen in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden?
Wie begründet die Bundesregierung angesichts der jüngsten Entwicklung in Osteuropa — insbesondere der Wahlen in der DDR am 18. März — derartige Übungen, in denen der Einsatz nuklearer Waffen gegen die DDR und Polen geübt wird?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aktion von Soldaten eines Nachrichtenbataillons der NVA, die sich am 6. Februar 1990 mit der Begründung „Wir haben keinen Feind, wir wollen nicht mehr schießen" geweigert haben, zu einer Alarmübung auszurücken?
Wie würde die Bundesregierung eine Verweigerung der Staffelübung 08/90 oder anderer Übungen, in denen der Einsatz von Massenvernichtungsmitteln gegen die DDR oder Polen geübt wird, durch Bundeswehrsoldaten bewerten?