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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Entwicklung und Einsatz neuartiger Gewehrsysteme und hülsenloser Munition (G11) (G-SIG: 11005118)

Wirkung des G 11, Einführung bei der Bundeswehr, Stückzahlen, Entwicklung eines leichten Maschinengewehres mit hüllenloser Munition und Indienststellung bei der Bundeswehr, Einführung des G11 bei Bundespolizeien (BGS und BMA), Exporte, Koproduktionen und Lizenzvergaben in NATO- und Nicht-NATO-Länder, Einführung als Standardgewehr der NATO, Stückpreis für das G 11 und Finanzierung der Serienfertigung, weltweite Abrüstung und Konsequenzen für das G 11

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

03.05.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/692011.04.90

Entwicklung und Einsatz neuartiger Gewehrsysteme und hülsenloser Munition (G11)

der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Wirkung des G11

1. Kann die Bundesregierung die Aussage in der Tageszeitung „Schwarzwälder Bote" vom 14. Mai 1982 bestätigen, wonach das G11 der Firma H. & K. (Oberndorf) als „bedeutendste Entwicklung auf dem Gebiet der Handfeuerwaffen seit mehr als 140 Jahren" bezeichnet wird, und treffen weitere Informationen des Magazins „Der Spiegel" (Heft 31/1987) und Aussagen aus der Firmenwerbung der Firma H. & K. zu, wonach das G11 „das leichteste, kürzeste, einfachste und am wenigsten empfindliche aller automatischen Gewehre" ist?

2. Im deutschsprachigen G 11-Werbeprospekt findet sich die Aussage: „Auswirkungen von Kampfhandlungen zeigen, daß mit herkömmlichen Handfeuerwaffen nur geringe Trefferquoten erzielt werden." Kann die Bundesregierung diese Aussage, die von grundsätzlicher wehrtechnischer Bedeutung ist, bestätigen? Wenn ja, kann die Bundesregierung genaue Zahlen vorlegen, welche Trefferquoten bei Menschen mit herkömmlichen Waffen erzielt werden?

3. Die Tageszeitung „Schwarzwälder Bote" schreibt in ihrer Ausgabe vom 14. Mai 1982, daß beim G11- „Drei-Schuß-Feuerstoß mit definierter Streuung (...) mindestens ein Geschoß sein Ziel trifft". Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung, und trifft demnach die Aussage des deutschsprachigen G11- Werbeprospekts und der „Internationalen Wehrrevue" (Heft 3/1982) zu: „Durch den Drei-Schuß-Feuerstoß mit definierter Streuung wird trotz Ziel- und Vorhaltefehlern die Treffwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht und damit der Munitionsverbrauch gemindert?" Wenn ja, kann die Bundesregierung genaue Zahlen vorlegen, welche „Treffwahrscheinlichkeit" bei Menschen mit dem G11 erzielt wird?

4. Kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen heraus Stellung zu der Aussage des englischsprachigen G11-Werbeprospekts nehmen: ,;Only a bullet that hits the target justifies the shot"?

5. Kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen heraus Stellung zu der Aussage des deutschsprachigen G11-Werbeprospekts nehmen: „Die Wirkung auf Weichziele entspricht internationalen Abkommen. Auch bei kurzen Entfernungen tritt im weichen Zielmedium keine Geschoßzerlegung auf.", und kann die Bundesregierung die „internationalen Abkommen", die über die „Wirkung auf Weichziele" durch Einwirkung von Gewehrpatronen oder anderen Projektilen von Kleinwaffen bestehen, nennen?

6. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß mit dem o. a. Begriff „Weichziele" Menschen gemeint sind oder bezieht sich dieser Begriff auf andere Lebewesen und/oder andere Objekte? Bleibt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bei ihrer Darstellung (Drucksache 11/5399), wonach das G11 nicht in Tierversuchen erprobt wird, und wenn nein, an welchen Zielen wird das G11 erprobt?

7. Kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen heraus Stellung zu der Aussage des deutschsprachigen G11-Werbeprospekts nehmen: „Die Durchschlagsleistung bei harten Zielen ist so hoch, daß ein Stahlhelm deutscher Fertigung (NATO-Teststandard) auf Entfernungen bis 600 m mit dem Weichkerngeschoß durchschlagen wird. ", und welche praktischen Vorteile erwartet sich die Bundesregierung demgemäß beim Einsatz der G11-Gewehre bei eventuellen Kampfhandlungen von Bundeswehr bzw. NATO-Truppen?

8. Teilt die Bundesregierung die im Magazin „Stern" (Heft 48/1983) zitierte Aussage des G11-Entwicklungschefs T. M., wonach der Hauptzweck des G11 darin bestehe, „jede Art von Verwundungen bei Weichzielen" herbeizuführen, denn „ein verwundeter Gegner bindet auf der Gegenseite immer mehr Kräfte als ein toter" , und legt die Bundesregierung diese. Aussage aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen heraus der Beschaffung von G11-Gewehren für die Bundeswehr zugrunde?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage der Londoner Tageszeitung „The Times" (zitiert nach „Merian Schwarzwald", November 1989, S. 3), wonach das G11 die „präziseste Tötungsmaschine der Welt" sei?

II. Hülsenlose Gewehrsysteme (G11 u. a.) bei Bundeswehr und Bundespolizei

10. Kann die Bundesregierung die Aussagen der Pressesprecherin der Firma H. & K. (Oberndorf), A.B., und der Zeitschrift „Wehrtechnik" (Heft 1/1990) bestätigen, wonach die „Nacherprobung des G11 abgeschlossen" sei, die Verträge im Frühjahr 1990 unterzeichnungsreif seien und das G11 kurz vor der Einführung bei der Bundeswehr stehe?

11. Für welche speziellen Aufgaben sollen nach Informationen der Bundesregierung Sonderversionen des G11 entwickelt werden?

12. Kann die Bundesregierung Informationen von „Jane's Infantry Weapons" (Jahrbuch 1989/90, S. 33) bestätigen, wonach die hülsenlose G 11-Munition die Möglichkeit der Entwicklung eines entsprechend leichteren Maschinengewehrs eröffnet und dieses entsprechend der Vorgaben der NATO-internen „Independent European Programm Group" bereits von der Firma H. & K. (Oberndorf) entwickelt wird?

13. Kann die Bundesregierung Informationen von „Jane's Infantry Weapons" (Jahrbuch 1989/90, S. 33) bestätigen, wonach die Indienststellung dieses leichten Maschinengewehrs mit hülsenloser Munition bei der Bundeswehr und/oder anderen Truppen von NATO-Mitgliedsländern bis zum Jahr 2000 vollzogen werden soll?

14. Sind der Bundesregierung Pläne der Bundeswehr bekannt, vergleichbar der „Waffenfamilie" des G3, die Entwicklung einer solchen „Waffenfamilie", ausgehend vom G11, in Auftrag zu geben?

15. Zu welchem Zeitpunkt und bei welcher Einheit soll das G11 erstmals bei der Bundeswehr in Dienst gestellt werden?

16. In welcher Stückzahl soll das G11 für die Bundeswehr in den Jahren a) 1990, b) 1991, c) 1992, d) 1993, e) 1994, f) 1995, g) 1996, h) 1997, i) 1998, j) 1999 angeschafft werden?

17. In welcher Stückzahl soll das G11 insgesamt für die Bundeswehr angeschafft werden?

18. Wann soll das G3 bei der Bundeswehr endgültig außer Dienst gestellt werden?

19. Für welche Bundeswehreinheiten mit welchen speziellen Aufgaben sollen Gewehre vom Typ G11 angeschafft werden?

20. Hat die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr die Absicht, im Falle einer Vereinigung der beiden deutschen Staaten auch Einheiten der dann ehemaligen NVA mit Gewehren vom Typ G11 auszurüsten?

21. Wann und in welcher Stückzahl ist die Anschaffung von Gewehren vom Typ G11 bei Bundespolizeien (BGS, BKA) geplant, und in welchen Bereichen soll das G11 bei diesen Bundespolizeien zum Einsatz kommen?

III. Exporte, Koproduktionen und Lizenzvergaben für das G11 in NATO- und Nicht-NATO-Länder

22. Zu welchen Ergebnissen führte nach Informationen der Bundesregierung die Prüfung der Möglichkeit einer Koproduktion der Firma H. & K. (Oberndorf) mit der Firma NFT in Kongsberg/Norwegen bei der Produktion des G11 („Wehrtechnik", Heft 1/1990), und wann soll das G11 bei der norwegischen Armee eingeführt werden?

23. Beabsichtigt die Bundesregierung, analog zu der Produktion des G3, „Hunderttausende" („Wehrtechnik", Heft 1/1990) von Gewehren vom Typ G11 bei der Firma NFT in Kongsberg herstellen zu lassen?

24. Kann die Bundesregierung die Informationen des Magazins „Der Spiegel" (Heft 31/1987) bestätigen, wonach die „Streitkräfte Norwegens, Dänemarks, der Niederlande, Großbritanniens, Portugals und Frankreichs" das G11 bei ihren Armeen einführen wollen?

25. Ist es die erklärte Absicht der Bundesregierung, das G11 zum Standardgewehr der NATO für die kommenden Jahrzehnte zu machen?

26. Kann die Bundesregierung erläutern, wohin die Einnahmen aus dem zwischen der „Gesellschaft für Hülsenlose Gewehrsysteme" (GHGS) und dem US-Verteidigungsministerium geschlossenen Lizenzabkommen über die hülsenlose Waffentechnologie vom Juni 1984 geflossen sind, und kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß diese Einnahmen dem Bundeshaushalt bzw. den Firmen H. & K. bzw. D.N. zugeflossen sind? Kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das von der Zeitschrift „Wehrtechnik" (Heft 12/1984) genannte Finanzvolumen von 3,8 Millionen Dollar bestätigen, und erstreckte sich das Lizenzabkommen zwischen der GHGS und dem US-Verteidigungsministerium auch auf die US-eigene Herstellung der für das G11 von D.N. entwickelten Munition?

27. Welche Vergleichsergebnisse liegen der Bundesregierung zu den im US-amerikanischen ACR-( „Advanced Combat Rifle")Programm getesteten Waffen von H. & K. Inc., AAI, Colt und Steyr vor, und welche Chancen sieht die Bundesregierung dementsprechend, daß die von der H. & K. Inc. produzierte Waffe, die laut „Military Technology" (Ausgabe 10/1989) eine fast identische Version des deutschen G11 ist, das Sturmgewehr der neunziger Jahre für die US-Army wird?

28. Befürchtet die Bundesregierung, daß das G11 nach Einführung als Standardwaffe bei der US-Army beispielsweise in mittelamerikanischen Konflikten zum Einsatz kommt, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß diese Situationen dann vergleichbar wären mit der in der internationalen Presse geschilderten Tatsache, daß das derzeitige Standardgewehr der US-Army M16 in El Salvador bei der Erschießung von sechs Jesuiten-Padres im November 1989 oder bei den Interventionen der USA in Grenada und Panama zum Einsatz kam?

29. Welche weiteren Staaten haben nach Informationen der Bundesregierung neben den USA ihr Interesse an einer G11- Lizenz bekundet, und wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in Drucksache 11/6526 von ihr festgestellten Tatsache, wonach das G11 und seine Munition „eine völlig neue Technologie" darstellt, die „weltweit keinen Vorläufer hat", künftige Lizenzvergaben auf die Waffen selbst beschränken, oder wird sie Lizenzen auch für die Munition an andere Staaten vergeben und die Technologie der neuen Munition proliferieren?

30. Wird die Bundesregierung künftige Lizenzvergaben, die sich auf die neue Munition für das G11 erstrecken, auf die technische Fertigung der Munition selbst beschränken oder wird sie diese Lizenzen auch für die Herstellung des für diese Munition neuentwickelten HITP-Treibmittels erteilen?

31. Erwägt die Bundesregierung, analog der Praxis beim G3 der Firma H. & K. (Oberndorf), G11-Lizenzen an die Türkei, Saudi Arabien oder den Iran zu vergeben, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei diesen Ländern um Spannungsgebiete im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) handelt?

32. Wird die Bundesregierung künftige Lizenzvergaben in enger Absprache mit der Firma H. & K. (Oberndorf) tätigen, oder wird die Bundesregierung, da sie gemäß den „Allgemeinen Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen" (ABEI) im Besitz der G11-Lizenz ist, diese Lizenzen ohne Absprache vergeben?

33. Kann die Bundesregierung sagen, für welche NATO- und Nicht-NATO-Länder Ausfuhrgenehmigungen für das G11 grundsätzlich erteilt werden können, und kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Befürchtungen teilen oder zerstreuen, wonach mit der zu erwartenden weltweiten Verbreitung des G11, analog zu den offensichtlichen Entwicklungen beim G3-Gewehr, auch wieder diktatorisch herrschende Regime und Staatsapparate in den Besitz dieser von der Firma H. & K. (Oberndorf) entwickelten Kleinwaffe kommen können?

34. Kann die Bundesregierung die Befürchtung teilen oder zerstreuen, wonach die Aussage im deutschsprachigen G11- Werbeprospekt „Diese von der Waffe vorgegebene Streuung ist unabhängig vom Schützen und seiner Ausbildung." , darauf hindeuten läßt, daß auch weniger gut ausgebildete Soldaten, zum Beispiel Militäreinheiten und Guerillabewegungen in Ländern der Dritten Welt, das G11 anwenden und einsetzen können?

35. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß beim G11 „alle Werkstoffe" so gewählt sind, „daß sie gegen Korrosion, Verschleiß, Empfindlichkeit gegen ABC-Kampfmittel und andere chemische Substanzen beständig sind" , und daß „Die glatte Oberfläche (...) leichte Dekontaminierung" gestattet (zitiert nach dem deutschsprachigen G11-Werbeprospekt), und kann die Bundesregierung erläutern, in welchem Land und bei welcher Firma die entsprechenden Tests mit ABC- Kampfmitteln durchgeführt wurden? Sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Planungen seitens des Bundesministeriums der Verteidigung bekannt, wonach G11-Gewehre nach einem feindlichen Kampfeinsatz mit ABC-Waffen eingesetzt werden sollen?

IV. Finanzierung des G11

36. Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung der Stückpreis für das G11 veranschlagt?

37. Welche finanziellen Aufwendungen sind nach Informationen der Bundesregierung für die Serienfertigung des G11 veranschlagt, und welche weiteren Kosten sind in den Jahren a) 1990, b) 1991, c) 1992, d) 1993, e) 1994, f) 1995, g) 1996, h) 1997, i) 1998, j) 1999 für das G11 zu erwarten?

38. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das G11 die teuerste bundesdeutsche Kleinwaffe aller Zeiten ist und daß das G11 aufgrund der Kosten von über 140 Millionen DM für die Entwicklung, die Vorserie und Serienvorbereitung sowie aufgrund der weiteren zu erwartenden Kosten z. B. für die Anschaffung der Waffe weltweit das teuerste Gewehr aller Zeiten ist?

39. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Grundsätze einer freien und sozialen Marktwirtschaft mit der hundertprozentigen Finanzierung der Entwicklungskosten für das G11 durch den Bund aufgehoben worden sind?

40. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß angesichts der globalen Abrüstungsbestrebungen alle früheren und weiteren finanziellen Zuwendungen für die Forschung, Entwicklung und Serienfertigung des G11 sinnvoller und weitblickender für Vorschläge zur und Realisierung von Rüstungskonversion bei der Firma H. & K. (Oberndorf) eingesetzt wären?

V. Weltweite Abrüstung und Konsequenzen für das G 11

41. Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß das G11 ein „Relikt aus der Zeit des Kalten Krieges" darstellt?

42. Sieht die Bundesregierung weiterhin den Bedarf und die Notwendigkeit, mit Hilfe hoher Subventionen des Bundes für militärische Forschung und Entwicklung einen „Innovationsvorsprung von mindestens acht Jahren" (zitiert nach „Schwarzwälder Bote" vom 11./12. Juni 1988) im Bereich der Kleinfeuerwaffen aufrechtzuerhalten?

43. Kann die Bundesregierung die potentiellen Feinde der Bundesrepublik Deutschland oder der NATO nennen, gegen die das G11 zum Einsatz kommen soll?

44. Zieht die Bundesregierung dabei auch einen Einsatz des G11 im Verteidigungsfall gegen Soldaten der NVA in Erwägung, oder plant die Bundesregierung den Einsatz von G11- Gewehren auch durch dann ehemalige NVA-Soldaten gegen neu hinzukommende Feinde nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten?

45. Wie beurteilt die Bundesregierung die vielfach geäußerte Ansicht, daß das G11 angesichts der Abrüstungsentwicklungen im Bereich der Warschauer Vertrags-Organisation (WVO) militärisch sinnlos, finanziell untragbar und friedenspolitisch schädlich ist?

46. Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die für die G11- Vorserie und Serienvorbereitung für 1990 bis 1993 veranschlagte Summe von 60 Millionen DM der Firma H. & K. (Oberndorf) für Konversionsprojekte zur Verfügung gestellt werden sollte, oder hat die Bundesregierung die Absicht, aufgrund der Veränderungen in den internationalen Beziehungen die Auswirkungen von zu erwartender Abrüstung für bestimmte, von Militär und Rüstungsindustrie abhängige Regionen (so z. B. Oberndorf) dadurch abzufangen, daß an Konversionsprogrammen und neuer regionaler Strukturpolitik gearbeitet wird und dafür Mittel zur Verfügung gestellt werden?

Fragen46

1

Kann die Bundesregierung die Aussage in der Tageszeitung „Schwarzwälder Bote" vom 14. Mai 1982 bestätigen, wonach das G11 der Firma H. & K. (Oberndorf) als „bedeutendste Entwicklung auf dem Gebiet der Handfeuerwaffen seit mehr als 140 Jahren" bezeichnet wird, und treffen weitere Informationen des Magazins „Der Spiegel" (Heft 31/1987) und Aussagen aus der Firmenwerbung der Firma H. & K. zu, wonach das G11 „das leichteste, kürzeste, einfachste und am wenigsten empfindliche aller automatischen Gewehre" ist?

2

Im deutschsprachigen G 11-Werbeprospekt findet sich die Aussage: „Auswirkungen von Kampfhandlungen zeigen, daß mit herkömmlichen Handfeuerwaffen nur geringe Trefferquoten erzielt werden." Kann die Bundesregierung diese Aussage, die von grundsätzlicher wehrtechnischer Bedeutung ist, bestätigen? Wenn ja, kann die Bundesregierung genaue Zahlen vorlegen, welche Trefferquoten bei Menschen mit herkömmlichen Waffen erzielt werden?

3

Die Tageszeitung „Schwarzwälder Bote" schreibt in ihrer Ausgabe vom 14. Mai 1982, daß beim G11- „Drei-Schuß-Feuerstoß mit definierter Streuung (...) mindestens ein Geschoß sein Ziel trifft". Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung, und trifft demnach die Aussage des deutschsprachigen G11- Werbeprospekts und der „Internationalen Wehrrevue" (Heft 3/1982) zu: „Durch den Drei-Schuß-Feuerstoß mit definierter Streuung wird trotz Ziel- und Vorhaltefehlern die Treffwahrscheinlichkeit wesentlich erhöht und damit der Munitionsverbrauch gemindert?" Wenn ja, kann die Bundesregierung genaue Zahlen vorlegen, welche „Treffwahrscheinlichkeit" bei Menschen mit dem G11 erzielt wird?

4

Kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen heraus Stellung zu der Aussage des englischsprachigen G11-Werbeprospekts nehmen: ,;Only a bullet that hits the target justifies the shot"?

5

Kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen heraus Stellung zu der Aussage des deutschsprachigen G11-Werbeprospekts nehmen: „Die Wirkung auf Weichziele entspricht internationalen Abkommen. Auch bei kurzen Entfernungen tritt im weichen Zielmedium keine Geschoßzerlegung auf.", und kann die Bundesregierung die „internationalen Abkommen", die über die „Wirkung auf Weichziele" durch Einwirkung von Gewehrpatronen oder anderen Projektilen von Kleinwaffen bestehen, nennen?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß mit dem o. a. Begriff „Weichziele" Menschen gemeint sind oder bezieht sich dieser Begriff auf andere Lebewesen und/oder andere Objekte? Bleibt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bei ihrer Darstellung (Drucksache 11/5399), wonach das G11 nicht in Tierversuchen erprobt wird, und wenn nein, an welchen Zielen wird das G11 erprobt?

7

Kann die Bundesregierung aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen heraus Stellung zu der Aussage des deutschsprachigen G11-Werbeprospekts nehmen: „Die Durchschlagsleistung bei harten Zielen ist so hoch, daß ein Stahlhelm deutscher Fertigung (NATO-Teststandard) auf Entfernungen bis 600 m mit dem Weichkerngeschoß durchschlagen wird. ", und welche praktischen Vorteile erwartet sich die Bundesregierung demgemäß beim Einsatz der G11-Gewehre bei eventuellen Kampfhandlungen von Bundeswehr bzw. NATO-Truppen?

8

Teilt die Bundesregierung die im Magazin „Stern" (Heft 48/1983) zitierte Aussage des G11-Entwicklungschefs T. M., wonach der Hauptzweck des G11 darin bestehe, „jede Art von Verwundungen bei Weichzielen" herbeizuführen, denn „ein verwundeter Gegner bindet auf der Gegenseite immer mehr Kräfte als ein toter" , und legt die Bundesregierung diese. Aussage aus grundsätzlichen wehrtechnischen Erwägungen heraus der Beschaffung von G11-Gewehren für die Bundeswehr zugrunde?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage der Londoner Tageszeitung „The Times" (zitiert nach „Merian Schwarzwald", November 1989, S. 3), wonach das G11 die „präziseste Tötungsmaschine der Welt" sei?

10

Kann die Bundesregierung die Aussagen der Pressesprecherin der Firma H. & K. (Oberndorf), A.B., und der Zeitschrift „Wehrtechnik" (Heft 1/1990) bestätigen, wonach die „Nacherprobung des G11 abgeschlossen" sei, die Verträge im Frühjahr 1990 unterzeichnungsreif seien und das G11 kurz vor der Einführung bei der Bundeswehr stehe?

11

Für welche speziellen Aufgaben sollen nach Informationen der Bundesregierung Sonderversionen des G11 entwickelt werden?

12

Kann die Bundesregierung Informationen von „Jane's Infantry Weapons" (Jahrbuch 1989/90, S. 33) bestätigen, wonach die hülsenlose G 11-Munition die Möglichkeit der Entwicklung eines entsprechend leichteren Maschinengewehrs eröffnet und dieses entsprechend der Vorgaben der NATO-internen „Independent European Programm Group" bereits von der Firma H. & K. (Oberndorf) entwickelt wird?

13

Kann die Bundesregierung Informationen von „Jane's Infantry Weapons" (Jahrbuch 1989/90, S. 33) bestätigen, wonach die Indienststellung dieses leichten Maschinengewehrs mit hülsenloser Munition bei der Bundeswehr und/oder anderen Truppen von NATO-Mitgliedsländern bis zum Jahr 2000 vollzogen werden soll?

14

Sind der Bundesregierung Pläne der Bundeswehr bekannt, vergleichbar der „Waffenfamilie" des G3, die Entwicklung einer solchen „Waffenfamilie", ausgehend vom G11, in Auftrag zu geben?

15

Zu welchem Zeitpunkt und bei welcher Einheit soll das G11 erstmals bei der Bundeswehr in Dienst gestellt werden?

16

In welcher Stückzahl soll das G11 für die Bundeswehr in den Jahren a) 1990, b) 1991, c) 1992, d) 1993, e) 1994, f) 1995, g) 1996, h) 1997, i) 1998, j) 1999 angeschafft werden?

17

In welcher Stückzahl soll das G11 insgesamt für die Bundeswehr angeschafft werden?

18

Wann soll das G3 bei der Bundeswehr endgültig außer Dienst gestellt werden?

19

Für welche Bundeswehreinheiten mit welchen speziellen Aufgaben sollen Gewehre vom Typ G11 angeschafft werden?

20

Hat die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr die Absicht, im Falle einer Vereinigung der beiden deutschen Staaten auch Einheiten der dann ehemaligen NVA mit Gewehren vom Typ G11 auszurüsten?

21

Wann und in welcher Stückzahl ist die Anschaffung von Gewehren vom Typ G11 bei Bundespolizeien (BGS, BKA) geplant, und in welchen Bereichen soll das G11 bei diesen Bundespolizeien zum Einsatz kommen?

22

Zu welchen Ergebnissen führte nach Informationen der Bundesregierung die Prüfung der Möglichkeit einer Koproduktion der Firma H. & K. (Oberndorf) mit der Firma NFT in Kongsberg/Norwegen bei der Produktion des G11 („Wehrtechnik", Heft 1/1990), und wann soll das G11 bei der norwegischen Armee eingeführt werden?

23

Beabsichtigt die Bundesregierung, analog zu der Produktion des G3, „Hunderttausende" („Wehrtechnik", Heft 1/1990) von Gewehren vom Typ G11 bei der Firma NFT in Kongsberg herstellen zu lassen?

24

Kann die Bundesregierung die Informationen des Magazins „Der Spiegel" (Heft 31/1987) bestätigen, wonach die „Streitkräfte Norwegens, Dänemarks, der Niederlande, Großbritanniens, Portugals und Frankreichs" das G11 bei ihren Armeen einführen wollen?

25

Ist es die erklärte Absicht der Bundesregierung, das G11 zum Standardgewehr der NATO für die kommenden Jahrzehnte zu machen?

26

Kann die Bundesregierung erläutern, wohin die Einnahmen aus dem zwischen der „Gesellschaft für Hülsenlose Gewehrsysteme" (GHGS) und dem US-Verteidigungsministerium geschlossenen Lizenzabkommen über die hülsenlose Waffentechnologie vom Juni 1984 geflossen sind, und kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß diese Einnahmen dem Bundeshaushalt bzw. den Firmen H. & K. bzw. D.N. zugeflossen sind? Kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das von der Zeitschrift „Wehrtechnik" (Heft 12/1984) genannte Finanzvolumen von 3,8 Millionen Dollar bestätigen, und erstreckte sich das Lizenzabkommen zwischen der GHGS und dem US-Verteidigungsministerium auch auf die US-eigene Herstellung der für das G11 von D.N. entwickelten Munition?

27

Welche Vergleichsergebnisse liegen der Bundesregierung zu den im US-amerikanischen ACR-( „Advanced Combat Rifle")Programm getesteten Waffen von H. & K. Inc., AAI, Colt und Steyr vor, und welche Chancen sieht die Bundesregierung dementsprechend, daß die von der H. & K. Inc. produzierte Waffe, die laut „Military Technology" (Ausgabe 10/1989) eine fast identische Version des deutschen G11 ist, das Sturmgewehr der neunziger Jahre für die US-Army wird?

28

Befürchtet die Bundesregierung, daß das G11 nach Einführung als Standardwaffe bei der US-Army beispielsweise in mittelamerikanischen Konflikten zum Einsatz kommt, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß diese Situationen dann vergleichbar wären mit der in der internationalen Presse geschilderten Tatsache, daß das derzeitige Standardgewehr der US-Army M16 in El Salvador bei der Erschießung von sechs Jesuiten-Padres im November 1989 oder bei den Interventionen der USA in Grenada und Panama zum Einsatz kam?

29

Welche weiteren Staaten haben nach Informationen der Bundesregierung neben den USA ihr Interesse an einer G11- Lizenz bekundet, und wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in Drucksache 11/6526 von ihr festgestellten Tatsache, wonach das G11 und seine Munition „eine völlig neue Technologie" darstellt, die „weltweit keinen Vorläufer hat", künftige Lizenzvergaben auf die Waffen selbst beschränken, oder wird sie Lizenzen auch für die Munition an andere Staaten vergeben und die Technologie der neuen Munition proliferieren?

30

Wird die Bundesregierung künftige Lizenzvergaben, die sich auf die neue Munition für das G11 erstrecken, auf die technische Fertigung der Munition selbst beschränken oder wird sie diese Lizenzen auch für die Herstellung des für diese Munition neuentwickelten HITP-Treibmittels erteilen?

31

Erwägt die Bundesregierung, analog der Praxis beim G3 der Firma H. & K. (Oberndorf), G11-Lizenzen an die Türkei, Saudi Arabien oder den Iran zu vergeben, und kann die Bundesregierung bestätigen, daß es sich bei diesen Ländern um Spannungsgebiete im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) handelt?

32

Wird die Bundesregierung künftige Lizenzvergaben in enger Absprache mit der Firma H. & K. (Oberndorf) tätigen, oder wird die Bundesregierung, da sie gemäß den „Allgemeinen Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen" (ABEI) im Besitz der G11-Lizenz ist, diese Lizenzen ohne Absprache vergeben?

33

Kann die Bundesregierung sagen, für welche NATO- und Nicht-NATO-Länder Ausfuhrgenehmigungen für das G11 grundsätzlich erteilt werden können, und kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Befürchtungen teilen oder zerstreuen, wonach mit der zu erwartenden weltweiten Verbreitung des G11, analog zu den offensichtlichen Entwicklungen beim G3-Gewehr, auch wieder diktatorisch herrschende Regime und Staatsapparate in den Besitz dieser von der Firma H. & K. (Oberndorf) entwickelten Kleinwaffe kommen können?

34

Kann die Bundesregierung die Befürchtung teilen oder zerstreuen, wonach die Aussage im deutschsprachigen G11- Werbeprospekt „Diese von der Waffe vorgegebene Streuung ist unabhängig vom Schützen und seiner Ausbildung." , darauf hindeuten läßt, daß auch weniger gut ausgebildete Soldaten, zum Beispiel Militäreinheiten und Guerillabewegungen in Ländern der Dritten Welt, das G11 anwenden und einsetzen können?

35

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß beim G11 „alle Werkstoffe" so gewählt sind, „daß sie gegen Korrosion, Verschleiß, Empfindlichkeit gegen ABC-Kampfmittel und andere chemische Substanzen beständig sind" , und daß „Die glatte Oberfläche (...) leichte Dekontaminierung" gestattet (zitiert nach dem deutschsprachigen G11-Werbeprospekt), und kann die Bundesregierung erläutern, in welchem Land und bei welcher Firma die entsprechenden Tests mit ABC- Kampfmitteln durchgeführt wurden? Sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang Planungen seitens des Bundesministeriums der Verteidigung bekannt, wonach G11-Gewehre nach einem feindlichen Kampfeinsatz mit ABC-Waffen eingesetzt werden sollen?

36

Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung der Stückpreis für das G11 veranschlagt?

37

Welche finanziellen Aufwendungen sind nach Informationen der Bundesregierung für die Serienfertigung des G11 veranschlagt, und welche weiteren Kosten sind in den Jahren a) 1990, b) 1991, c) 1992, d) 1993, e) 1994, f) 1995, g) 1996, h) 1997, i) 1998, j) 1999 für das G11 zu erwarten?

38

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das G11 die teuerste bundesdeutsche Kleinwaffe aller Zeiten ist und daß das G11 aufgrund der Kosten von über 140 Millionen DM für die Entwicklung, die Vorserie und Serienvorbereitung sowie aufgrund der weiteren zu erwartenden Kosten z. B. für die Anschaffung der Waffe weltweit das teuerste Gewehr aller Zeiten ist?

39

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Grundsätze einer freien und sozialen Marktwirtschaft mit der hundertprozentigen Finanzierung der Entwicklungskosten für das G11 durch den Bund aufgehoben worden sind?

40

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß angesichts der globalen Abrüstungsbestrebungen alle früheren und weiteren finanziellen Zuwendungen für die Forschung, Entwicklung und Serienfertigung des G11 sinnvoller und weitblickender für Vorschläge zur und Realisierung von Rüstungskonversion bei der Firma H. & K. (Oberndorf) eingesetzt wären?

41

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß das G11 ein „Relikt aus der Zeit des Kalten Krieges" darstellt?

42

Sieht die Bundesregierung weiterhin den Bedarf und die Notwendigkeit, mit Hilfe hoher Subventionen des Bundes für militärische Forschung und Entwicklung einen „Innovationsvorsprung von mindestens acht Jahren" (zitiert nach „Schwarzwälder Bote" vom 11./12. Juni 1988) im Bereich der Kleinfeuerwaffen aufrechtzuerhalten?

43

Kann die Bundesregierung die potentiellen Feinde der Bundesrepublik Deutschland oder der NATO nennen, gegen die das G11 zum Einsatz kommen soll?

44

Zieht die Bundesregierung dabei auch einen Einsatz des G11 im Verteidigungsfall gegen Soldaten der NVA in Erwägung, oder plant die Bundesregierung den Einsatz von G11- Gewehren auch durch dann ehemalige NVA-Soldaten gegen neu hinzukommende Feinde nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten?

45

Wie beurteilt die Bundesregierung die vielfach geäußerte Ansicht, daß das G11 angesichts der Abrüstungsentwicklungen im Bereich der Warschauer Vertrags-Organisation (WVO) militärisch sinnlos, finanziell untragbar und friedenspolitisch schädlich ist?

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Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die für die G11- Vorserie und Serienvorbereitung für 1990 bis 1993 veranschlagte Summe von 60 Millionen DM der Firma H. & K. (Oberndorf) für Konversionsprojekte zur Verfügung gestellt werden sollte, oder hat die Bundesregierung die Absicht, aufgrund der Veränderungen in den internationalen Beziehungen die Auswirkungen von zu erwartender Abrüstung für bestimmte, von Militär und Rüstungsindustrie abhängige Regionen (so z. B. Oberndorf) dadurch abzufangen, daß an Konversionsprogrammen und neuer regionaler Strukturpolitik gearbeitet wird und dafür Mittel zur Verfügung gestellt werden?

Bonn, den 10. April 1990

Frau Vennegerts Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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