Initiativen der WEU zur Sicherheit in Europa
der Abgeordneten Dr. Ahrens, Antretter, Bindig, Blunck, Böhm (Melsungen), Büchner (Speyer), Bühler (Bruchsal), Dr. Feldmann, Fischer, Höffkes, Dr. Holtz, Irmer, Kittelmann, Dr. Klejdzinski, Lenzer, Dr. Müller, Niegel, Reddemann, Dr. Scheer, Schmidt (München), Schmitz (Baesweiler), von Schmude, Dr. Soell, Steiner, Dr. Timm, Dr. Unland, Zierer
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
a) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Empfehlung der WEU-Versammlung, in Abstimmung mit der EG-Kommission die Auswirkungen der Schaffung des Europäischen Binnenmarktes auf die innere und äußere Sicherheit der Mitgliedstaaten zu untersuchen?
b) Wurden bereits Schritte unternommen, beim Rat eine entsprechende Arbeitsgruppe einzusetzen, und wann kann die Versammlung mit diesbezüglichen Ergebnissen rechnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß im Rahmen der EG Vorkehrungen getroffen worden sind, die die Kommission in die Lage versetzen, Fragen der Sicherheit und Verteidigung zu untersuchen?
Unter welchen Bedingungen und in welchem Rahmen der WEU kann nach Auffassung der Bundesregierung ein Europäisches Krisenzentrum zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken durch militärische Unfälle eingerichtet werden, wie es von der belgischen Regierung vorgeschlagen worden ist?
Wird die Bundesregierung sich im Rat der WEU dafür einsetzen, daß dieser unverzüglich Initiativen ergreift, um den Rüstungswettlauf im Mittleren Osten zu blockieren, und daß er ferner eine Liste der Erzeugnisse und Technologien aufstellt, deren Weitergabe an alle betroffenen Länder in der Region unterbunden werden sollte?
Ist die Bundesregierung bereit, in der WEU den Vorschlag des französischen Premierministers vom 7. September 1989 aufzugreifen und ein WEU-Programm über eine Zusammenarbeit im Bereich der Abrüstung und Verifikation auszuarbeiten?
Wie steht die Bundesregierung zur Empfehlung der WEU-Versammlung, daß der WEU-Rat die erforderlichen konzeptionellen Vorarbeiten leistet, damit die SNF-Verhandlungen unverzüglich nach Inkrafttreten des ersten VKSE-Übereinkommens wieder aufgenommen werden können?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der WEU-Versammlung, der WEU-Rat solle auf der Grundlage einer neuen Analyse des gegenwärtigen Standes der sowjetischen Technologie eine vollständige Überprüfung der COCOM-Listen fordern, um ein größtmögliches Maß an wirtschaftlichem Austausch zu gewährleisten?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung der WEU-Versammlung zu, daß mit den betroffenen Staaten Mittel- und Osteuropas Kontrollmethoden erarbeitet werden sollen, die im Zuge der Liberalisierung der COCOM-Liste notwendig erscheinen, und soll ein Expertengremium im Rahmen der KSZE geschaffen werden, um Empfehlungen über die gemeinsame Teilhabe des Westens und der genannten Staaten an den Spitzentechnologien auszuarbeiten?
Was ist auf die Empfehlung der WEU-Versammlung hin geschehen, der Rat der WEU solle die Regierung der Volksrepublik China auffordern, den zwei UN-Konventionen über die Menschenrechte beizutreten, und zwar dem Internationalen Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte und dem über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte?