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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Zum tatsächlichen Ausmaß der Arbeitslosigkeit und zum Arbeitskräftemangel (G-SIG: 11005135)

Schwerpunkte akuten Arbeitskräftemangels, verbesserte Darstellung der Arbeitsmarktsituation, Zumutbarkeits-, Immobilitäts- und Scheinarbeitslosigkeit, strukturelle Arbeitslosigkeit, Effizienz der Arbeitsverwaltung

Fraktion

CDU/CSU, FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

23.05.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/707007.05.90

zum tatsächlichen Ausmaß der Arbeitslosigkeit und zum Arbeitskräftemangel

der Abgeordneten Kraus, Hinsken, Scheu, Louven, Kolb, Carstensen (Nordstrand), Doss, Dr. Faltlhauser, Frau Fischer, Fischer (Hamburg), Dr. Friedrich, Frau Dr. Hellwig, Dr. Hüsch, Graf Huyn, Jäger, Dr. Jobst, Dr. Kappes, Kittelmann, Lattmann, Lowack, Maaß, Magin, Müller (Wadern), Nelle, Niegel, Dr. Olderog, Oswald, Pesch, Reddemann, Rossmanith, Roth (Gießen), Ruf, Sauer (Stuttgart), Schemken, von Schmude, Schulhoff, Schulze (Berlin), Seesing, Tillmann, Dr. Uelhoff, Dr. Vondran, Dr. von Wartenberg, Frau Dr. Wisniewski, Zierer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Bredehorn, Cronenberg (Arnsberg), Funke, Grünbeck, Heinrich, Dr. Hitschler, Dr. Graf Lambsdorff, Frau Seiler-Albring, Dr. Solms, Dr. Thomae, Dr. Weng (Gerlingen), Zywietz und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Vorbemerkung

Eine Klärung des tatsächlichen Ausmaßes der Arbeitslosigkeit und des Angebots offener Stellen erscheint als Grundlage weiterer beschäftigungs- und tarifpolitischer Entscheidungen notwendig. Eine besondere Verantwortung für die Beschäftigung kommt hierbei den Tarifpartnern zu, da sie durch ihre Entscheidungen maßgeblich das Ausmaß der Beschäftigung und Arbeitslosigkeit beeinflussen.

Die Politik der Bundesregierung zur Erneuerung der marktwirtschaftlichen Kräfte hat die Voraussetzungen für die günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung geschaffen. Diese positive Entwicklung ist auch am Arbeitsmarkt nicht vorbeigegangen, denn die Zahl der Beschäftigten ist seit ihrem Tiefpunkt Ende 1983 um rund 1,5 Millionen gestiegen. Trotz kräftigen Wachstums des Erwerbspersonenpotentials, u. a. durch zunehmende Erwerbsbeteiligung der Frauen und den starken Zustrom deutscher Aus- und Übersiedler, zeigen die Monatsberichte der Bundesanstalt für Arbeit eine deutliche Abnahme der Arbeitslosenzahl gegenüber dem vorigen Jahr, einen kräftigen Rückgang der Kurzarbeit und gleichzeitig einen spürbaren Anstieg der offenen Stellen. Es mehren sich die Stimmen aus der Wirtschaft, daß in verschiedensten Bereichen die notwendigen Kräfte nicht zu finden seien. Dessenungeachtet drängen insbesondere die Gewerkschaften und die SPD, ausgehend von der Zahl der registrierten Arbeitslosen, darauf, daß die vorhandene Arbeit durch pauschale Arbeitszeitverkürzung in Richtung 35- oder sogar 30-Stunden-Woche umverteilt werden müsse.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

I. Schwerpunkte akuten Arbeitskräftemangels

1. In welchen Regionen, Branchen, Berufen und Qualifikationsstufen besteht nach Ansicht der Bundesregierung derzeit ein erhöhter und aus dem Arbeitsmarkt nicht zu deckender Arbeitskräftebedarf, und welche Entwicklungstendenzen sind erkennbar?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation, insbesondere in den Bereichen Fremdenverkehr, Kranken- und Altenpflege, Handel und im Baugewerbe?

3. Welche Maßnahmen können Tarifparteien, Betriebe und Arbeitsuchende global und regional selbst ergreifen, um das durch hohen Arbeitskräftemangel und hohe Arbeitslosigkeit ausgeprägte Ungleichgewicht zu verringern? Was können Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung und Arbeitsrecht flankierend dazu beitragen?

4. Unter welchen Voraussetzungen können nach Ansicht der Bundesregierung Arbeitnehmer aus den EG-Ländern (z. B. Spanien und Portugal) bzw. aus Nicht-EG-Ländern (z. B. den osteuropäischen Staaten) oder Asylbewerber zugelassen werden, zumindest zu saisonaler Arbeit in Spitzenzeiten? Könnten dadurch Schwarzarbeit abgebaut und die Sozialhilfebelastung kommunaler Haushalte verringert werden?

II. Verbesserte Darstellung der Arbeitsmarktsituation

1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nicht die Gesamtzahl der Arbeitslosen, sondern nur eine differenzierte Darstellung der Zahl der Arbeitslosen nach Qualifikation, Arbeitsfähigkeit und der Art der gesuchten Arbeit (Teilzeit oder Vollzeit) ein aussagekräftiges Bild der Arbeitsmarktsituation liefern kann?

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es zu einer realistischeren Darstellung der Arbeitsmarktsituation auch gehört, daß Vollzeit- und Teilzeitkräfte nur noch getrennt statistisch dargestellt werden? Gibt es Erkenntnisse, wie viele der arbeitslos gemeldeten Leistungsempfänger bzw. Nicht-Leistungsempfänger in einem zulässigen geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen, und wie können weitere Erkenntnisse gewonnen und in die statistische Darstellung aufgenommen werden?

3. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß diejenigen unter den Arbeitslosen, die entsprechend der Bewegungsanalyse die Statistik wieder innerhalb von drei Monaten verlassen haben, als Fluktuationsarbeitslose oder Sucharbeitslose bezeichnet werden können; wie hat sich deren Anteil unter den Arbeitslosen seit Anfang der 80er Jahre entwickelt? Wie ist das zu beurteilen?

4. Wie hoch ist der Anteil der Arbeitslosen zu schätzen, der sich aus unterschiedlichem Verhalten bei der An- und Abmeldung der Arbeitslosigkeit ergibt? In wie vielen Fällen wurden nach der Abmeldung Überzahlungen festgestellt, und mit welchem Erfolg wurden sie eingetrieben?

5. Aus welchen Gründen werden Arbeitslose erst nach der Verhängung einer zweiten Sperrzeit wegen Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung und nicht bereits nach der ersten Sperrzeit aus diesem Grund aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen?

6. Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Bundesanstalt für Arbeit zusammen mit ihrem statistischen Monatsbericht die wesentlichen Ergebnisse ihrer repräsentativen Befragung von Betrieben und Verwaltungen zur Zahl der offenen Stellen veröffentlicht? Kann die Bundesanstalt angehalten werden, neben der Zahl der gemeldeten offenen Stellen eine Schätzung der tatsächlichen offenen Stellen aufzuführen, auch wenn repräsentative Befragungen nicht für jeden Monat erfolgen können?

III. Zumutbarkeits-, Immobilitäts- und Scheinarbeitslosigkeit

1. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß es eine sog. Scheinarbeitslosigkeit gibt, und welche Anhaltspunkte gibt es für ihr Ausmaß?

2. Trifft es zu, daß arbeitslos gemeldete Personen, die aber in die Gruppe der Nicht-Leistungsempfänger einzureihen sind, nicht ohne weiteres gewillt sind, jede angebotene und zumutbare Arbeit anzunehmen, da diese auch ohne Tätigkeit in den Genuß sozialer Vorteile kommen, wie z. B. die Sicherung von Rentenausfallzeiten?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß laut einer Betriebsbefragung nur 30 Prozent derjenigen Arbeitslosen, die durch die Arbeitsämter vermittelt würden, zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das zu ändern?

4. Erscheint es der Bundesregierung denkbar, daß manche Arbeitslose, die eine hohe Abfindung erhalten haben, bzw. Arbeitslose, die 'vorwiegend Interesse an einem verbilligten Krankenkassenbeitrag haben, nur bedingt bereit sind, eine angebotene Tätigkeit anzunehmen? Sind Vermutungen begründet, daß Arbeitsämter bei sog. Sozialplanarbeitslosen weitgehend auf intensive Vermittlungsbemühungen verzichten, wenn ein echtes Arbeitsinteresse nicht besteht, und daß als Folge davon die ausgewiesene Arbeitslosenquote überhöht ist? Hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für gerechtfertigt, daß betriebliche Sozialpläne bewußt unter der Prämisse abgeschlossen und abgewickelt werden, Mittel der Bundesanstalt für Arbeit zu nutzen?

5. Hält auch die Bundesregierung die mißbräuchliche Ausnutzung der Arbeitslosenversicherung durch nur bedingt Arbeitswillige oder Nicht-Arbeitswillige für ein unsolidarisches Verhalten und eine horizontale Ausbeutung der Arbeitenden durch Arbeitsunwillige?

6. In welchem Umfang werden durch derartigen Mißbrauch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und die Lohnnebenkosten in die Höhe getrieben?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es im Interesse aller Tarifparteien, insbesondere aber der Gewerkschaften, liegen müßte, dem Mißbrauch eines solidarischen Sicherungssystems wie der Arbeitslosenversicherung verstärkt entgegenzuwirken und die Leistungen der Arbeitsförderung verstärkt auf die wirklich schwer betroffenen Arbeitslosen zu konzentrieren?

8. Ist die Bundesregierung bereit, durch die Bundesanstalt für Arbeit Fälle von bedingter Arbeitsbereitschaft künftig verstärkt feststellen zu lassen, z. B. durch eine bundesweite Kontrolle gescheiterter Vermittlungen, so wie das bereits von einigen Arbeitsämtern modellhaft durchgeführt wird?

9. Trifft es zu, daß die Zumutbarkeitsanordnung nicht in dem zu erwartenden Umfang angewendet wird, und welche Folgerungen hat die Bundesregierung aus dieser Feststellung gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit gezogen? Wie oft wurde § 2 Abs. 3 der Zumutbarkeitsanordnung vom 16. März 1982 angewandt? Ist die Bundesregierung bereit, diesem Teil der Zumutbarkeitsanordnung Priorität zu geben analog der derzeitigen Schweizer Regelung?

10. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Zumutbarkeitsanforderungen gegenüber Arbeitslosen denen gegenüber Arbeitenden anzugleichen, z. B. bei der Frage der Zumutbarkeit der Entfernung der Arbeitsstätte vom Wohnort?

11. Wie hoch ist der Anteil der längerfristig Arbeitslosen, die wegen zu großer Entfernung ihres Wohnortes von den möglichen bzw. angebotenen Arbeitsstellen nicht vermittelt werden können, welche Mobilitätshilfen werden bereits gewährt, und welche Möglichkeiten zur Stärkung der Mobilität sind zu erwägen?

12. Wie viele der teilzeitarbeitsuchenden Arbeitslosen sind gemeldet für a) eine gewünschte Arbeitszeit von 19 bis 20 Stunden wöchentlich, b) eine gewünschte Arbeitszeit von 21 bis 25 Stunden wöchentlich, c) eine gewünschte Arbeitszeit von 26 bis 35 Stunden wöchentlich, und wie hoch sind die Vermittlungschancen dieser verschiedenen Gruppen unter den teilzeitarbeitsuchenden Arbeitslosen?

13. Falls Erkenntnisse darauf hinweisen, daß die Vermittlungschancen bei einer gewünschten Arbeitszeit von mehr als der Hälfte der Vollarbeitszeit unverhältnismäßig gering sind, hält die Bundesregierung dann u. U. eine Verpflichtung Teilzeit-Arbeitsuchender zur Annahme einer Teilzeitarbeit in der Länge der Hälfte der Vollarbeitszeit für zumutbar, und welche Regelungen wären hierzu erforderlich?

14. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, Sozialhilfeempfänger — auch Asylanten, die Sozialhilfe beziehen — stärker zu öffentlichen Arbeiten heranzuziehen?

IV. Strukturelle Arbeitslosigkeit

1. Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß in einzelnen Bereichen geeignete Arbeitskräfte oft nur schwer zu finden sind, obwohl die Arbeitslosenstatistik in diesen Regionen und Berufssparten eine weit höhere Zahl entsprechender Arbeitskräfte aufweist?

2. In welchem Umfang ist die Differenz zwischen Angebot und nachgefragter Arbeit in Hinsicht auf fachliche Qualifikation, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit, Arbeitszeitregelung sowie regionale und gesundheitliche Verfügbarkeit als Ursache der Arbeitslosigkeit anzusehen?

3. Kann die Bundesregierung angeben, bei welchem Anteil der Langzeitarbeitslosen ein, zwei oder mehrere Vermittlungshindernisse (z. B. 1. Alter, 2. mangelnde Qualifikation, 3. körperliche Behinderung, 4. Überpfändung usw.) vorliegen? Wird dies bei den Vermittlungs- und Fortbildungsbemühungen entsprechend berücksichtigt? Nach den Feststellungen des Sachverständigenrates (Jahresgutachten 1988/89 Ziffer 112) fanden 126 000 Arbeitslose trotz abgeschlossener Berufsausbildung, jünger als 45 Jahre und ohne gesundheitliche Einschränkungen seit längerem keine Stelle. Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, daß dieser Personenkreis trotz formal günstiger Voraussetzungen langfristig arbeitslos ist? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu einer raschen beruflichen Integration?

4. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die unzureichende Arbeitsbereitschaft mancher Arbeitsloser u. a. auch darauf zurückzuführen, daß sich deren Einkommenslage bei Aufnahme von Arbeit (Netto-Arbeitseinkommen zuzüglich Sozial...). Einkommen) nicht spürbar gegenüber dem Bezug von AFG-Leistungen bei Arbeitslosigkeit und ergänzender Sozialhilfe verbessern würde (s. u. a. auch Jahresgutachten 1989/90 des Sachverständigenrates Ziffer 32,7 ff.)? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung insoweit für geeignet, die Motivation zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen?

V. Effizienz der Arbeitsverwaltung

1. In welchem Umfang wurden die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit Bericht vom 29. November 1989 vorgeschlagenen und vom Bundeskabinett gebilligten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsvermittlung und zur Bekämpfung von Mißbrauch bereits umgesetzt, und welche weiteren Maßnahmen sind noch 1990 zu erwarten?

2. Wie ist das Verhältnis der Zahl der Vermittlungsfachkräfte der Bundesanstalt für Arbeit zur Zahl der Arbeitsuchenden und der Vermittlungsbemühungen für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit über sieben Tage? Wieviel Prozent der Arbeitslosen bekommen innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Arbeitslosigkeit bzw. während der gesamten Dauer ihrer Arbeitslosigkeit — kein Arbeitsangebot durch das Arbeitsamt, — ein und mehr Arbeitsangebote in welchem Zeitraum? Welcher Anteil des Personals der Bundesanstalt für Arbeit entfällt auf die Arbeitsvermittler, welcher hiervon auf die Jobvermittler (Arbeit bis sieben Tage)? Wieviel Prozent der Tätigkeit der Arbeitsvermittler entfallen tatsächlich auf die Vermittlungstätigkeit? Hält die Bundesregierung Personalumschichtungen für möglich und wünschenswert? In welchem Umfang müssen Arbeitsvermittler nicht unmittelbar zur Vermittlung gehörende Tätigkeiten (z. B. für die Leistungsabteilung, Statistik) ausführen? In welchem Umfang besuchen Arbeitsvermittler regelmäßig die in Frage kommenden Betriebe in ihrem Arbeitsamtbezirk?

3. Wie wird der Vermittlungserfolg der Vermittlungsfachkraft erfaßt und bewertet? In welche Richtung müßten — insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschläge des Bundesrechnungshofes und einer evtl. Wirtschaftsprüfung — Änderungsbemühungen der Bundesanstalt für Arbeit erfolgen, und wann wird dies geschehen?

4. Wie haben sich berufliche Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen (FuU) in den letzten fünf Jahren auf die Beschäftigung ausgewirkt? Wie viele der vor Maßnahmebeginn arbeitslosen bzw. nichtarbeitslosen Teilnehmer an FuU-Maßnahmen waren trotz erfolgreichen Abschlusses der Maßnahme danach ein halbes Jahr oder länger arbeitslos oder ohne längerfristige Beschäftigung? Wie viele dieser Arbeitslosen werden danach erneut in FuU-Maßnahmen einbezogen?

5. Welche Möglichkeiten gibt es, FuU-Maßnahmen stärker am Bedarf zu orientieren und Anschlußarbeitslosigkeit zu vermeiden?

6. Welche Ausnahmen vom Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit bzw. welche Möglichkeiten der Aufgabenübertragung sind bereits heute gesetzlich vorgesehen, in welchem Umfang und mit welchem Erfolg — differenziert nach entgeltlich und unentgeltlich — wurde davon Gebrauch gemacht, und welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen?

7. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit in Richtung auf eine ausgewogene Teilprivatisierung und/oder eine Regionalisierung der Arbeitsstellenvermittlung zu modifizieren?

8. Kann durch verstärkte Aufgabendelegation eine Lockerung des Vermittlungsmonopols und einen gewissen Leistungswettbewerb in der Arbeitsvermittlung eine Konzentration der Kräfte der Bundesanstalt für Arbeit auf die Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser und Schwervermittelbarer ermöglicht und ein Beitrag geleistet werden, das Ausmaß der Arbeitslosigkeit weiter zu verringern?

Fragen36

1

In welchen Regionen, Branchen, Berufen und Qualifikationsstufen besteht nach Ansicht der Bundesregierung derzeit ein erhöhter und aus dem Arbeitsmarkt nicht zu deckender Arbeitskräftebedarf, und welche Entwicklungstendenzen sind erkennbar?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation, insbesondere in den Bereichen Fremdenverkehr, Kranken- und Altenpflege, Handel und im Baugewerbe?

3

Welche Maßnahmen können Tarifparteien, Betriebe und Arbeitsuchende global und regional selbst ergreifen, um das durch hohen Arbeitskräftemangel und hohe Arbeitslosigkeit ausgeprägte Ungleichgewicht zu verringern? Was können Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung und Arbeitsrecht flankierend dazu beitragen?

4

Unter welchen Voraussetzungen können nach Ansicht der Bundesregierung Arbeitnehmer aus den EG-Ländern (z. B. Spanien und Portugal) bzw. aus Nicht-EG-Ländern (z. B. den osteuropäischen Staaten) oder Asylbewerber zugelassen werden, zumindest zu saisonaler Arbeit in Spitzenzeiten? Könnten dadurch Schwarzarbeit abgebaut und die Sozialhilfebelastung kommunaler Haushalte verringert werden?

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nicht die Gesamtzahl der Arbeitslosen, sondern nur eine differenzierte Darstellung der Zahl der Arbeitslosen nach Qualifikation, Arbeitsfähigkeit und der Art der gesuchten Arbeit (Teilzeit oder Vollzeit) ein aussagekräftiges Bild der Arbeitsmarktsituation liefern kann?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es zu einer realistischeren Darstellung der Arbeitsmarktsituation auch gehört, daß Vollzeit- und Teilzeitkräfte nur noch getrennt statistisch dargestellt werden? Gibt es Erkenntnisse, wie viele der arbeitslos gemeldeten Leistungsempfänger bzw. Nicht-Leistungsempfänger in einem zulässigen geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen, und wie können weitere Erkenntnisse gewonnen und in die statistische Darstellung aufgenommen werden?

3

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß diejenigen unter den Arbeitslosen, die entsprechend der Bewegungsanalyse die Statistik wieder innerhalb von drei Monaten verlassen haben, als Fluktuationsarbeitslose oder Sucharbeitslose bezeichnet werden können; wie hat sich deren Anteil unter den Arbeitslosen seit Anfang der 80er Jahre entwickelt? Wie ist das zu beurteilen?

4

Wie hoch ist der Anteil der Arbeitslosen zu schätzen, der sich aus unterschiedlichem Verhalten bei der An- und Abmeldung der Arbeitslosigkeit ergibt? In wie vielen Fällen wurden nach der Abmeldung Überzahlungen festgestellt, und mit welchem Erfolg wurden sie eingetrieben?

5

Aus welchen Gründen werden Arbeitslose erst nach der Verhängung einer zweiten Sperrzeit wegen Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung und nicht bereits nach der ersten Sperrzeit aus diesem Grund aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen?

6

Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Bundesanstalt für Arbeit zusammen mit ihrem statistischen Monatsbericht die wesentlichen Ergebnisse ihrer repräsentativen Befragung von Betrieben und Verwaltungen zur Zahl der offenen Stellen veröffentlicht? Kann die Bundesanstalt angehalten werden, neben der Zahl der gemeldeten offenen Stellen eine Schätzung der tatsächlichen offenen Stellen aufzuführen, auch wenn repräsentative Befragungen nicht für jeden Monat erfolgen können?

1

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß es eine sog. Scheinarbeitslosigkeit gibt, und welche Anhaltspunkte gibt es für ihr Ausmaß?

2

Trifft es zu, daß arbeitslos gemeldete Personen, die aber in die Gruppe der Nicht-Leistungsempfänger einzureihen sind, nicht ohne weiteres gewillt sind, jede angebotene und zumutbare Arbeit anzunehmen, da diese auch ohne Tätigkeit in den Genuß sozialer Vorteile kommen, wie z. B. die Sicherung von Rentenausfallzeiten?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß laut einer Betriebsbefragung nur 30 Prozent derjenigen Arbeitslosen, die durch die Arbeitsämter vermittelt würden, zu einem Vorstellungsgespräch erscheinen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das zu ändern?

4

Erscheint es der Bundesregierung denkbar, daß manche Arbeitslose, die eine hohe Abfindung erhalten haben, bzw. Arbeitslose, die 'vorwiegend Interesse an einem verbilligten Krankenkassenbeitrag haben, nur bedingt bereit sind, eine angebotene Tätigkeit anzunehmen? Sind Vermutungen begründet, daß Arbeitsämter bei sog. Sozialplanarbeitslosen weitgehend auf intensive Vermittlungsbemühungen verzichten, wenn ein echtes Arbeitsinteresse nicht besteht, und daß als Folge davon die ausgewiesene Arbeitslosenquote überhöht ist? Hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für gerechtfertigt, daß betriebliche Sozialpläne bewußt unter der Prämisse abgeschlossen und abgewickelt werden, Mittel der Bundesanstalt für Arbeit zu nutzen?

5

Hält auch die Bundesregierung die mißbräuchliche Ausnutzung der Arbeitslosenversicherung durch nur bedingt Arbeitswillige oder Nicht-Arbeitswillige für ein unsolidarisches Verhalten und eine horizontale Ausbeutung der Arbeitenden durch Arbeitsunwillige?

6

In welchem Umfang werden durch derartigen Mißbrauch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und die Lohnnebenkosten in die Höhe getrieben?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es im Interesse aller Tarifparteien, insbesondere aber der Gewerkschaften, liegen müßte, dem Mißbrauch eines solidarischen Sicherungssystems wie der Arbeitslosenversicherung verstärkt entgegenzuwirken und die Leistungen der Arbeitsförderung verstärkt auf die wirklich schwer betroffenen Arbeitslosen zu konzentrieren?

8

Ist die Bundesregierung bereit, durch die Bundesanstalt für Arbeit Fälle von bedingter Arbeitsbereitschaft künftig verstärkt feststellen zu lassen, z. B. durch eine bundesweite Kontrolle gescheiterter Vermittlungen, so wie das bereits von einigen Arbeitsämtern modellhaft durchgeführt wird?

9

Trifft es zu, daß die Zumutbarkeitsanordnung nicht in dem zu erwartenden Umfang angewendet wird, und welche Folgerungen hat die Bundesregierung aus dieser Feststellung gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit gezogen? Wie oft wurde § 2 Abs. 3 der Zumutbarkeitsanordnung vom 16. März 1982 angewandt? Ist die Bundesregierung bereit, diesem Teil der Zumutbarkeitsanordnung Priorität zu geben analog der derzeitigen Schweizer Regelung?

10

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Zumutbarkeitsanforderungen gegenüber Arbeitslosen denen gegenüber Arbeitenden anzugleichen, z. B. bei der Frage der Zumutbarkeit der Entfernung der Arbeitsstätte vom Wohnort?

11

Wie hoch ist der Anteil der längerfristig Arbeitslosen, die wegen zu großer Entfernung ihres Wohnortes von den möglichen bzw. angebotenen Arbeitsstellen nicht vermittelt werden können, welche Mobilitätshilfen werden bereits gewährt, und welche Möglichkeiten zur Stärkung der Mobilität sind zu erwägen?

12

Wie viele der teilzeitarbeitsuchenden Arbeitslosen sind gemeldet für a) eine gewünschte Arbeitszeit von 19 bis 20 Stunden wöchentlich, b) eine gewünschte Arbeitszeit von 21 bis 25 Stunden wöchentlich, c) eine gewünschte Arbeitszeit von 26 bis 35 Stunden wöchentlich, und wie hoch sind die Vermittlungschancen dieser verschiedenen Gruppen unter den teilzeitarbeitsuchenden Arbeitslosen?

13

Falls Erkenntnisse darauf hinweisen, daß die Vermittlungschancen bei einer gewünschten Arbeitszeit von mehr als der Hälfte der Vollarbeitszeit unverhältnismäßig gering sind, hält die Bundesregierung dann u. U. eine Verpflichtung Teilzeit-Arbeitsuchender zur Annahme einer Teilzeitarbeit in der Länge der Hälfte der Vollarbeitszeit für zumutbar, und welche Regelungen wären hierzu erforderlich?

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Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, Sozialhilfeempfänger — auch Asylanten, die Sozialhilfe beziehen — stärker zu öffentlichen Arbeiten heranzuziehen?

1

Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß in einzelnen Bereichen geeignete Arbeitskräfte oft nur schwer zu finden sind, obwohl die Arbeitslosenstatistik in diesen Regionen und Berufssparten eine weit höhere Zahl entsprechender Arbeitskräfte aufweist?

2

In welchem Umfang ist die Differenz zwischen Angebot und nachgefragter Arbeit in Hinsicht auf fachliche Qualifikation, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit, Arbeitszeitregelung sowie regionale und gesundheitliche Verfügbarkeit als Ursache der Arbeitslosigkeit anzusehen?

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Kann die Bundesregierung angeben, bei welchem Anteil der Langzeitarbeitslosen ein, zwei oder mehrere Vermittlungshindernisse (z. B. 1. Alter, 2. mangelnde Qualifikation, 3. körperliche Behinderung, 4. Überpfändung usw.) vorliegen? Wird dies bei den Vermittlungs- und Fortbildungsbemühungen entsprechend berücksichtigt? Nach den Feststellungen des Sachverständigenrates (Jahresgutachten 1988/89 Ziffer 112) fanden 126 000 Arbeitslose trotz abgeschlossener Berufsausbildung, jünger als 45 Jahre und ohne gesundheitliche Einschränkungen seit längerem keine Stelle. Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe dafür, daß dieser Personenkreis trotz formal günstiger Voraussetzungen langfristig arbeitslos ist? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu einer raschen beruflichen Integration?

4

Ist nach Ansicht der Bundesregierung die unzureichende Arbeitsbereitschaft mancher Arbeitsloser u. a. auch darauf zurückzuführen, daß sich deren Einkommenslage bei Aufnahme von Arbeit (Netto-Arbeitseinkommen zuzüglich Sozial...einkommen) nicht spürbar gegenüber dem Bezug von AFG-Leistungen bei Arbeitslosigkeit und ergänzender Sozialhilfe verbessern würde (s. u. a. auch Jahresgutachten 1989/90 des Sachverständigenrates Ziffer 32,7 ff.)? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung insoweit für geeignet, die Motivation zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen?

1

In welchem Umfang wurden die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit Bericht vom 29. November 1989 vorgeschlagenen und vom Bundeskabinett gebilligten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsvermittlung und zur Bekämpfung von Mißbrauch bereits umgesetzt, und welche weiteren Maßnahmen sind noch 1990 zu erwarten?

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Wie ist das Verhältnis der Zahl der Vermittlungsfachkräfte der Bundesanstalt für Arbeit zur Zahl der Arbeitsuchenden und der Vermittlungsbemühungen für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit über sieben Tage? Wieviel Prozent der Arbeitslosen bekommen innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Arbeitslosigkeit bzw. während der gesamten Dauer ihrer Arbeitslosigkeit — kein Arbeitsangebot durch das Arbeitsamt, — ein und mehr Arbeitsangebote in welchem Zeitraum? Welcher Anteil des Personals der Bundesanstalt für Arbeit entfällt auf die Arbeitsvermittler, welcher hiervon auf die Jobvermittler (Arbeit bis sieben Tage)? Wieviel Prozent der Tätigkeit der Arbeitsvermittler entfallen tatsächlich auf die Vermittlungstätigkeit? Hält die Bundesregierung Personalumschichtungen für möglich und wünschenswert? In welchem Umfang müssen Arbeitsvermittler nicht unmittelbar zur Vermittlung gehörende Tätigkeiten (z. B. für die Leistungsabteilung, Statistik) ausführen? In welchem Umfang besuchen Arbeitsvermittler regelmäßig die in Frage kommenden Betriebe in ihrem Arbeitsamtbezirk?

3

Wie wird der Vermittlungserfolg der Vermittlungsfachkraft erfaßt und bewertet? In welche Richtung müßten — insbesondere unter Berücksichtigung der Vorschläge des Bundesrechnungshofes und einer evtl. Wirtschaftsprüfung — Änderungsbemühungen der Bundesanstalt für Arbeit erfolgen, und wann wird dies geschehen?

4

Wie haben sich berufliche Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen (FuU) in den letzten fünf Jahren auf die Beschäftigung ausgewirkt? Wie viele der vor Maßnahmebeginn arbeitslosen bzw. nichtarbeitslosen Teilnehmer an FuU-Maßnahmen waren trotz erfolgreichen Abschlusses der Maßnahme danach ein halbes Jahr oder länger arbeitslos oder ohne längerfristige Beschäftigung? Wie viele dieser Arbeitslosen werden danach erneut in FuU-Maßnahmen einbezogen?

5

Welche Möglichkeiten gibt es, FuU-Maßnahmen stärker am Bedarf zu orientieren und Anschlußarbeitslosigkeit zu vermeiden?

6

Welche Ausnahmen vom Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit bzw. welche Möglichkeiten der Aufgabenübertragung sind bereits heute gesetzlich vorgesehen, in welchem Umfang und mit welchem Erfolg — differenziert nach entgeltlich und unentgeltlich — wurde davon Gebrauch gemacht, und welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen?

7

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit in Richtung auf eine ausgewogene Teilprivatisierung und/oder eine Regionalisierung der Arbeitsstellenvermittlung zu modifizieren?

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Kann durch verstärkte Aufgabendelegation eine Lockerung des Vermittlungsmonopols und einen gewissen Leistungswettbewerb in der Arbeitsvermittlung eine Konzentration der Kräfte der Bundesanstalt für Arbeit auf die Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser und Schwervermittelbarer ermöglicht und ein Beitrag geleistet werden, das Ausmaß der Arbeitslosigkeit weiter zu verringern?

Bonn, den 7. Mai 1990

Dr. Dregger, Dr. Bötsch und Fraktion Mischnick und Fraktion

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