Truppenübungsplatz Münsingen
der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den letzten Wochen mehren sich die Klagen der Anwohner des Truppenübungsplatzes Münsingen darüber, daß trotz Veränderungen im Ostblock die Belastungen durch z. B. massiven Schießlärm und Schäden durch übende Truppenteile der Bundeswehr und der Alliierten rund um den Truppenübungsplatz nicht weniger, sondern größer werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Zeit zwischen dem 27. September 1988 und 6. Oktober 1988 in den Gemeinden Feldstetten, Ennabeuren, Magolsheim, Auingen, Trailfingen und Zainingen durchgeführten Schießlärmmessungen, bei denen Werte bis zu 90 Dezibel festgestellt wurden?
b) Welche konkreten Maßnahmen werden nach den — im Auftrag der Bundeswehr — durchgeführten Messungen eingeleitet werden, um wenigstens die Grenzwerte der TA Lärm (55 Dezibel tags und 40 Dezibel nachts) einzuhalten?
c) Warum brauchte die Bundeswehr über ein Jahr, um die Ergebnisse der Messungen bekanntzugeben?
d) Ist die Bundesregierung bereit, wie von Anwohnern und Bürgermeistern gefordert, weitere Lärmmessungen durchzuführen, die den insbesondere von Außenfeuerstellungen und Flugzeugen ausgehenden Lärm erfassen?
Wenn nein, warum nicht?
e) Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, daß gerade auch an Sonn- und Feiertagen Schießübungen stattfinden?
f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß gerade am Volkstrauertag letzten Jahres massive Schießübungen stattgefunden haben?
g) Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag eines Teils der Anwohner, die Schießübungen — als ersten Schritt — auf wochentags 7 bis 18 Uhr zu beschränken?
Steht die Bundesregierung weiterhin zu der vor einiger Zeit gemachten Zusage, daß rund um den Truppenübungsplatz — 15 km übungsfreie Zone — kein Übungsbetrieb stattfindet?
Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung diese Regelung in Zukunft durchzusetzen?
Aus welchem Grund finden — trotz der Ablehnung solcher Übungen von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages weiterhin Luftkampfübungen über dem Truppenübungsplatz und den Anrainergemeinden statt?
a) Wie steht die Bundesregierung zu der in den dreißiger Jahren (unter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft) erfolgten Erweiterung des Truppenübungsplatzes — bei der allein die Gemeinde Feldstetten zwangsweise 146 ha abtreten mußte (Münsingen und andere anliegende Orte noch mehr)?
b) Hält die Bundesregierung die damals erfolgte Erweiterung weiterhin für rechtmäßig im moralischen Sinn, im juristischen Sinn?
c) Wenn nein, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dieses Unrecht wiedergutzumachen?
d) Wäre die Verkleinerung des Truppenübungsplatzes bzw. die Zurückversetzung in den Stand vor 1933 eine Möglichkeit?
a) Trifft es zu, daß in den nächsten Jahren am Standort Münsingen 84,2 Mio. DM investiert werden sollen, und zwar: Herzog-Albrecht-Kaserne 11,5 Mio. DM Mobilmachungsstützpunkt 1,5 Mio. DM Truppenübungsplatz 67,0 Mio. DM Standortschießanlage 1,0 Mio. DM MOB Breihüllen 3,2 Mio. DM?
b) Welche Maßnahmen werden im einzelnen durchgeführt, und wann ist der jeweilige Baubeginn?
c) Welche Auswirkungen auf die Lärmentwicklung wird die Erweiterung der Standortschießanlage und die Einrichtung eines Gefechtsübungsplatzes haben?
Trifft es zu, daß im Gerätedepot Feldstetten (bei Laichingen) 6 Mio. DM investiert werden sollen?
Wenn ja, für welche Maßnahmen, und wann ist der Baubeginn?
Wie begründet die Bundesregierung das Festhalten an all diesen Investitionen nach den in den letzten Monaten erfolgten Veränderungen in den Ländern des ehemaligen Ostblocks?