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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Fehlende Genehmigung für den Betrieb des NATO-Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg und Brandrodung von 3 ha auf dem besagten Gebiet (G-SIG: 11005157)

Zweifel an der Genehmigung für den Betrieb und Schließung des Luft-Boden-Schießplatzes, Verzicht auf eine anderweitige militärische Nutzung, Entschädigung der angrenzenden Gemeinden, Beseitigung der Anlagen und Altlasten, Verhinderung von Brandrodungen zur Auffindung von Übungsbomben

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.06.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/706102.05.90

Fehlende Genehmigung für den Betrieb des NATO-Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg und Brandrodung von 3 ha auf dem besagten Gebiet

der Abgeordneten Frau Kelly, Frau Saibold, Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß für den Betrieb des bestehenden Luft-Boden-Schießplatzes eine Genehmigung fehlt?

2

Falls die Genehmigung fehlt,

kann die Bevölkerung mit der umgehenden Schließung des NATO-Luft-Boden-Schießplatzes rechnen,

kann die Bundesregierung versichern, daß dieser Platz nicht anders militärisch genutzt wird,

können die der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg angehörigen Gemeinden mit einem Schadensausgleich rechnen, da die Bauleitplanung durch den Schießplatz stark beeinträchtigt war,

kann damit gerechnet werden, daß bestehende Gebäude und militärische Anlagen sowie Altlasten umgehend beseitigt werden?

3

Ist eine Genehmigung vorhanden, so bitten wir, diese umgehend der Fraktion vorzulegen und dies den betroffenen Gemeinden mitzuteilen und folgende Fragen zu beantworten:

Kann der NATO-Luft-Boden-Schießplatz angesichts der „politischen Großwetterlage" bald geschlossen werden?

Kann die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Sprengungen auf dem Luft-Boden-Schießplatz unterbleiben?

Kann die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Benutzer des Luft-Boden-Schießplatzes die Flugrouten (Pattern) einhalten?

4

Stimmt die Bundesregierung mit der US-Luftwaffe überein, daß die Brandrodung notwendig wäre, um Übungsbomben aufzufinden?

5

Was soll nach Meinung der Bundesregierung die betroffene Bevölkerung von den sich widersprechenden Erklärungen halten, nach denen behauptet wird, daß einerseits die verwendete Übungsmunition harmlos sei und daher kein Grund zur Beunruhigung bestehe, daß andererseits gerade unter Berufung auf die Gefährlichkeit von Blindgängern jener Übungsmunition die Notwendigkeit der Brandrodung des Geländes begründet wird?

6

Kann die Bundesregierung auf die NATO-Alliierten einwirken, die Brandrodung jetzt und in Zukunft zu verhindern?

7

Bestehen rechtliche Möglichkeiten in diesem Gebiet, das mitten in einem Landschafts- und Naturschutzgebiet liegt, Brandrodungen einzuschränken und zu untersagen?

8

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, Übungsbomben auch mit Sonden aufzusuchen?

Bonn, den 19. April 1990

Frau Kelly Frau Saibold Dr. Mechtersheimer

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