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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gefährdung der chemischen Waffen durch defekte atomare Granaten (G-SIG: 11005164)

Sicherheit der Zwischenlagerung von chemischen Waffen im Munitionslager Bruchmühlbach-Miesau bei ihrem Abzug

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

28.06.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/733130. 05. 90

Gefährdung der chemischen Waffen durch defekte atomare Granaten

der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der Woche vom 21. Mai 1990 bis 26. Mai 1990 ist in mehreren überregionalen Zeitungen dargelegt worden, daß in mehreren Standorten schadhafte nukleare 203 mm-Granaten der US-Armee gelagert werden. Eines von mehreren A-Waffen-Lagern der US-Army in der Bundesrepublik Deutschland ist das Munitionslager Bruchmühlbach-Miesau. In dieses Lager sollen, als Zwischenlager, die abzuziehenden chemischen Waffen der USA für einen nicht definierten Zeitraum eingelagert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen4

1

Ist sichergestellt, daß die chemischen Waffen auch nach einem Unfall mit nuklearen Sprengköpfen nicht beschädigt werden?

2

Ist sichergestellt, daß die chemischen Waffen im schlimmsten Fall einer Explosion nicht beschädigt werden?

Wenn ja, wodurch?

Wenn nein, warum wird die chemische Munition dann in diesen Lagern eingelagert?

3

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die chemischen Kampfstoffe freigesetzt werden, wenn ein Absturz eines Flugzeuges von Ramstein Air-Base auf das Lager Bruchmühlsahl-Miesau stattfindet?

Wenn ja, wie sieht die Absicherung aus?

4

Wird Ramstein Air-Base für den Zeitraum des C-Waffen-Abtransportes auch für Versorgungs-/Nachschubflüge der MAC (Military Airlift Command) geschlossen?

Wenn nein, warum wird diese chemische Munition an solch einem sensiblen Ort gelagert?

Bonn, den 26. Mai 1990

Frau Beer Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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