Rentenkürzung bei Hartz-IV-Beziehenden durch Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit?
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Inge Höger, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bereits am 21. März 2008 meldete das Erwerbslosen Forum Deutschland in einer Pressemitteilung, dass durch einen Systemfehler der Bundesagentur für Arbeit Daten an die Deutsche Rentenversicherung falsch übermittelt worden seien, wodurch Bezieher/Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II aus den Jahren 2005 und 2006 Verluste bei ihren Rentenansprüchen entstehen. Die Korrektur dieses Fehlers seitens der Bundesagentur für Arbeit würde erst 2009 vorgenommen. Weil die Daten der Bundesagentur für Arbeit jedoch nach drei Jahren gelöscht würden, könnte diese für Betroffene aus den Jahren 2005/2006 dann nicht mehr erfolgen. Dies würde bedeuten, dass den Betroffenen für die entsprechenden Jahre ihre Rentenanwartschaften verloren gehen würden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Kann die Bundesregierung den vom Erwerbslosen Forum Deutschland beschriebenen Sachverhalt bestätigen, dass es bei der Übertragung der Daten an die Deutsche Rentenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit zu einem Systemfehler gekommen ist, der sich negativ auf die Rentenanwartschaften der Betroffenen auswirken kann, wenn der Fehler nicht rechtzeitig vor Ablauf des dreijährigen Zeitraums für die Datenaufbewahrung entdeckt und korrigiert wird?
Ist es korrekt, dass die Korrektur dieses Systemfehlers erst im Jahr 2009 vorgenommen wird, und wenn ja, was hat die Bundesregierung bzw. die ihr weisungsmäßig unterstehende Bundesagentur für Arbeit getan, damit den Betroffenen aus den Jahren 2005/2006 keine Rentenanwartschaften verloren gehen?
Wie viele Bezieher/Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II sind von dem beschriebenen Systemfehler betroffen?
Ist es richtig, dass ALG-II-Bezieher/Bezieherinnen ihre Rentenverläufe selbst überprüfen und die Klärung von Unstimmigkeiten im Versicherungsverlauf mit dem Grundsicherungsträger im Rentenfall selbst veranlassen müssen, wie eine ARGE in Baden-Württemberg in einem Schreiben an eine Hartz-IV-Bezieherin, das dem Erwerbslosen Forum Deutschland vorliegt, behauptet?
Welche konkreten Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit die zuständigen Behörden dieses selbstständig korrigieren und für die Betroffenen keine Nachteile entstehen?
Wie gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls anderweitig dafür zu sorgen, dass den betroffenen Beziehern/Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II durch den Fehler der Bundesagentur für Arbeit keine Rentenanwartschaften verloren gehen?
Wann gedenkt die Bundesregierung angesichts der fortgeschrittenen Zeit und des baldigen Endes des Jahres 2008 zu handeln, damit den betroffenen Beziehern/Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II durch den Fehler der Bundesagentur für Arbeit keine Rentenanwartschaften verloren gehen?