Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufes
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Angesichts der Bestrebungen einer Reihe von Ländern, Atomkrafttechnologie in ihren Ländern einzuführen, steht die internationale Staatengemeinschaft vor der Herausforderung, die Gefahr des Missbrauchs der zivilen Nutzung der Atomenergie für militärische Zwecke in Zukunft zu begrenzen. Die Sorge der internationalen Gemeinschaft über das iranische Atomprogramm und das nordkoreanische Beispiel zeigen, dass der Nichtverbreitungsvertrag (NVV) für diese Herausforderung nur begrenzte Antworten bietet.
Die beste Strategie gegen Proliferation ist ohne Frage der Verzicht bzw. der Ausstieg aus der Atomenergie, wie ihn Deutschland eingeleitet hat. Atomenergie ist eine Hochrisikotechnologie, die selbst bei strengsten internationalen Kontrollen für militärische und terroristische Zwecke missbraucht werden kann. Die zivile Nutzung birgt ein immenses Sicherheitsrisiko in sich, wie die Tschernobyl-Katastrophe verdeutlicht hat. Zudem ist die Frage der Entsorgung des Atommülls weltweit ungelöst. Uran ist eine endliche Ressource – diese Endlichkeit durch Wiederaufarbeitung strecken zu wollen, macht die Technologie noch risikoreicher, da dabei waffenfähiges Plutonium abgetrennt wird. Auch aus ökonomischer Sicht ist Atomkraft problematisch. Die Nutzung von Atomkraftwerken ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Neue Atomkraftwerke sind ohne Subventionen nicht wettbewerbsfähig, was insbesondere für Entwicklungsländer Probleme aufwirft, die vor allem dezentrale bezahlbare Energieangebote bräuchten. Alle Anstrengungen müssen deshalb darauf konzentriert werden, die weltweite Markteinführung erneuerbarer Energien sowie effizienter und sparsamer Technologien zu fördern. Um einem Ausbau der Atomenergie entgegenzutreten, müssen vor allem die Länder, die neue Energiequellen benötigen, bei der Einführung und Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt werden. Deutschland könnte und sollte hier eine Vorreiterrolle spielen, da gerade in Deutschland die Industrie der erneuerbaren Energien am weitesten entwickelt ist.
Solange Staaten nicht bereit sind, auf ihr gemäß Artikel IV NVV verbrieftes Recht zur friedlichen Nutzung der Atomenergie zu verzichten, kann verantwortungsbewusste Politik sich jedoch nicht der Herausforderung entziehen, wie ein militärischer Missbrauch der zivilen Nutzung von Atomkraft verhindert werden kann. Zwar ist die Zahl der Atomkraftwerke weltweit rückläufig, da in den nächsten Jahren viele alte Reaktoren abgeschaltet werden. Doch neben den 439 derzeit in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken sind 35 weitere im Bau (Stand: Juni 2008). Gerade Schwellenländer, auch solche, die weitgehend energieautark sind, wollen den kompletten Brennstoffkreislauf beherrschen, obwohl erneuerbare Energien schneller und meist auch kostengünstiger auszubauen wären als Atomenergie mit einem eigenen Brennstoffkreislauf. Besonders kritisch sind dabei die Urananreicherung und Wiederaufarbeitung von Brennstäben, da Staaten, die Urananreicherung und Plutoniumabspaltung beherrschen, de facto in der Lage sind, auch waffenfähiges Spaltmaterial herzustellen.
Bereits heute verfügen 32 Staaten über waffenfähiges Spaltmaterial. Elf Staaten, inklusive Iran, haben Kapazitäten zur Urananreicherung. Anlagen in Argentinien und Südafrika wurden stillgelegt, wobei es Überlegungen gibt, diese wieder in Betrieb zu nehmen. Zudem planen China, Frankreich, Indien, Pakistan und die USA neue Anlagen bzw. die Modernisierung vorhandener Einrichtungen. Angesichts des steigenden Bedarfs an nuklearen Brennstoff sind weitere Anlagen auch außerhalb der bisherigen Technologiehalterstaaten geplant. Hauptargument für eigene Anlagen ist die derzeitige Lieferabhängigkeit von den bisherigen Technologiehalterstaaten. Zudem wird die Fähigkeit zur Urananreicherung von einigen Staaten als eine Frage des nationalen Prestiges und der nationalen Souveränität gesehen.
Vor diesem Hintergrund hat die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) 2004 eine Gruppe von Experten für zivile Nukleartechnologien aus verschiedenen Staaten ins Leben gerufen. Diese Multilateral Nuclear Approaches Group (MNA-Gruppe) sollte die politischen, institutionellen, rechtlichen, sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und technologischen Aspekte sowie die gegenwärtigen und historischen Erfahrungen von Ansätzen zur Multilateralisierung von Teilen des Brennstoffkreislaufs untersuchen. Sie kam in ihrem im Februar 2005 erschienenen Bericht „Multilateral Approaches to the Nuclear Fuel Cycle“ (IAEO INFCIRC/640) zu dem Schluss, dass ein globales Verbot neuer Brennstoffkreisanlagen weder legitim noch durchsetzbar sei, solange diesem Verbot nicht auch die heutigen Technologiehalter unterworfen wären. Der Bericht sowie die darauf folgenden Arbeiten der IAEO zeigen stattdessen Möglichkeiten zu einer schrittweisen Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufes auf. Ein erster Schritt, so der Bericht, sei die Stärkung bestehender Liefergarantien. Darauf aufbauend schlägt die MNA-Gruppe die Schaffung einer nuklearen Brennstoffbank unter IAEO-Aufsicht vor und thematisiert, Anreicherungs- und Wiederaufarbeitungsaktivitäten unter multilaterale Kontrolle zu stellen, d. h. beispielsweise regionale und multilaterale Brennstoffzentren einzurichten. In einem letzten Schritt wird die Idee, jegliche Brennstoffkreislaufaktivitäten ausschließlich unter multilateraler Kontrolle zu betreiben, diskutiert. Der Bericht betont zudem, dass es zur Umsetzung dessen vor allem auch auf deutliche Schritte zur globalen nuklearen Abrüstung ankäme.
Im Rahmen dieser Diskussion haben zahlreiche Staaten eigene Vorschläge für multinationale/-laterale Arrangements am „Front End“ des Brennstoffkreislaufes vorgelegt. Unter anderem hat Russland begonnen, seine bereits bestehende Anreicherungsanlage Angarsk (Sibirien) für multinationale Brennstoffgarantien einzusetzen und als multilaterale Anlage zu nutzen (IAEO INFCIRC/708). Die USA, Russland, Frankreich sowie die drei URENCO-Betreiber Deutschland, Großbritannien und Niederlande hatten angeboten einzuspringen, wenn aufgrund politischer Entscheidungen zugesagte Brennstoffzufuhren an vertragstreue NVV-Mitglieder ausfallen (IAEO GOV/INF/2006/10). Ein anderer Vorstoß in der Debatte um die Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufes ist die von den USA initiierte Global Nuclear Energy Partnership (GNEP). Für die von der privaten Nuclear Threat Initiative (NTI) vorgeschlagene nukleare Brennstoffbank, die unter Aufsicht der IAEO agieren soll, haben bereits der US-Finanzinvestor Warren Buffett und der US-Kongress je 50, Norwegen fünf, die Vereinigten Arabischen Emirate 10 Mio. und jüngst die EU 32 Mio. US-Dollar in Aussicht gestellt. Nach Angaben des Direktors der IAEO, Dr. Mohamed ElBaradei, sind für den Start des Betriebs etwa 150 Mio. US-Dollar nötig. Staaten könnten dann von der IAEO Brennstäbe beziehen.
Die Bundesregierung hat in der Debatte um Brennstoffliefergarantien im Mai 2007 der IAEO den bereits im Jahr zuvor vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in die Diskussion gebrachten eigenen Vorschlag – das „Multilateral Enrichment Sanctuary Project“ (MESP) – übermittelt (IAEO INFCIRC/704). Der Vorschlag regt an, eine zusätzliche Urananreicherungsanlage unter ausschließlicher Kontrolle der IAEO zu errichten. Dazu könne, so der Vorschlag, ein Drittstaat ein exterritoriales Gebiet zur Verfügung stellen. Finanziert werden könne die Anlage durch die Länder, die dadurch das Recht auf Belieferung mit Atombrennstoff erwerben. Konkrete Schritte dieses Projektes sind allerdings noch nicht veröffentlicht und es bleiben Fragen nach den konzeptuellen Überlegungen, der Proliferationsresistenz und Umsetzbarkeit des Vorschlages offen. Auch das Verhältnis des Vorschlages zu den IAEO-Anregungen ist unklar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen72
Welche von den seit 2005 vorgeschlagenen Modellen zur Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufes werden derzeit im Rahmen der IAEO diskutiert?
In welchem Rahmen finden diese Gespräche statt, und welche Staaten nehmen daran mit welchen Positionen aktiv teil?
Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Hauptprobleme bei der Umsetzung?
Wie bewertet die Bundesregierung den russischen Vorschlag (INFCIRC/ 708)?
Inwieweit ist er mit dem Vorschlag des Auswärtigen Amts vereinbar?
Welche Staaten außer Kasachstan und Armenien haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Anteile an der russischen Anlage Angarsk gekauft bzw. dies angekündigt?
Wann wird die Anlage nach Kenntnis der Bundesregierung als multilaterale Anreicherungsanlage starten?
Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Sicherungsabkommen mit der IAEO für Angarsk geben?
Ist die Hauptzielsetzung der GNEP-Initiative der einzige Grund, warum Deutschland als einziger Staat mit einer bedeutenden Nuklearindustrie an dieser Initiative nicht teilnimmt?
Wie bewertet die Bundesregierung darüber hinaus die Initiative?
Ist die GNEP-Initiative mit dem von Deutschland vorgeschlagenen Modell vereinbar?
Wenn nein, warum nicht, wenn ja, in welchen Bereichen?
Beabsichtigt die Bundesregierung an der GNEP als vollwertiges Mitglied teilzunehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung das von der IAEO vorgeschlagene dreistufige Vorgehen (IAEO INFCIRC/640), das der Direktor der IAEO, Dr. Mohamed ElBaradei, in seiner Rede vor der UN-Generalversammlung am 28. Oktober 2008 als „ideal scenario“ beschrieb?
Ließe sich das deutsche Modell in diesen Vorschlag integrieren?
Ist die Bundesregierung nicht auch der Ansicht, dass eine Ergänzung des deutschen Vorschlages um die langfristige IAEO-Perspektive – den gesamten Brennstoffkreislauf unter multilaterale Kontrolle zu stellen – die Attraktivität des deutschen Vorschlages gerade auch auf Seiten der Nichttechnologiehalter erhöhen würde?
Aus welchem Finanztopf kommen die 25 Mio. Euro, die die EU Mitte Dezember 2008 für die von der NTI vorgeschlagene nukleare Brennstoffbank zugesagt hat?
Hat Deutschland vor sich daran zusätzlich bilateral zu beteiligen, wenn nein, warum nicht?
Welche Bedingungen müssen nach Meinung des Rates Staaten erfüllen, um eine verlässliche Versorgung durch die Brennstoffbank zu erhalten?
Muss auf eigene Anreicherungsanlagen verzichtet werden?
Wird es politische Kriterien hinsichtlich der politischen Stabilität und guten Regierungsführung als Voraussetzung für Lieferungen geben, und wer soll über eine Unterbrechung der Lieferung entscheiden?
Welchen Einfluss haben internationale Sanktionen auf die Liefergarantien?
Wie unterscheidet sich nach Auffassungen der Bundesregierung der deutsche Vorschlag hinsichtlich der Ziele, der Voraussetzungen der Teilnahme und der internationalen Unterstützung von den Vorschlägen der IAEO, namentlich dem Bericht der Multilateral Nuclear Approaches Group von 2005 (INFCIRC/ 640)?
Wo genau liegt der Mehrwert des deutschen MESP-Modells gegenüber dem IAEO-Vorschlag und den anderen Vorschlägen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass der deutsche Vorschlag die Interessen und die Teilhabe potenzieller Empfängerstaaten besser gewährleisten kann als andere?
Wenn ja, warum?
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit der Präsentation ihres Vorschlages 2006 unternommen, um das Modell zu konkretisieren und umsetzen zu können?
Mit welchen Ländern wurden darüber bereits Gespräche geführt, und auf welchen internationalen Gremien wurde wann für den deutschen Vorschlag geworben?
Wie war die bisherige Resonanz der Nichttechnologiehalter?
Wie war die bisherige Resonanz der Technologiehalter, insbesondere Frankreichs und Russlands?
Welche Rückmeldung hat die Bundesregierung auf ihren Vorschlag von der IAEO bekommen?
Auf welcher politischen Ebene soll nach Auffassung der Bundesregierung über weitere Maßnahmen zur Multilateralisierung von Brennstoffkreisläufen geredet werden?
Welche konkreten Vereinbarungen wünscht sich die Bundesregierung in der IAEO?
Bis wann und von wem sollen diese Schritte unternommen werden?
In welchem Rahmen wurde das Vorhaben auf der 52. IAEO-Generalkonferenz Anfang Oktober 2008 in Wien diskutiert?
In welchen Gremien und wann hat die Bundesregierung innerhalb der EU um Unterstützung für ihren Vorschlag geworben?
Wie haben andere EU-Staaten auf den deutschen Vorschlag reagiert?
Auf welche konkreten Schritte der EU, abgesehen von der Initiative des deutschen Bundesministers des Auswärtigen, bezieht sich die Bundesregierung in der Bilanz der deutschen Ratspräsidentschaft 2007, in der es heißt, die EU habe sich aktiv an den Diskussionen über Lösungen zur Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufs beteiligt (Bundestagsdrucksache 16/6042)?
Wurde das Thema in Ratstreffen oder Ratsarbeitsgruppen der EU behandelt, und wenn ja, welche unterschiedlichen Positionen haben die Mitgliedstaaten vertreten?
Warum war es innerhalb der EU nicht möglich, über den vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in seiner Rede am 8. Oktober 2007 anlässlich des Workshops zur Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufes erwähnten EU-Kriterienkatalog zur Beurteilung der verschiedenen Vorschläge hinausgehende Übereinkünfte zu treffen?
Wie ist das weitere Vorgehen der Bundesregierung, um Interessenten für ihren MESP-Vorschlag zu finden?
Beabsichtigt die Bundesregierung ihren Vorschlag auf dem Artikel-VI-Forum-Treffen der Middle Powers Initiative im Januar 2009 in Berlin zur Diskussion zu stellen?
Welche weiteren Schritte sind mit Blick auf die 2010 stattfindende NVV-Überprüfungskonferenz vorgesehen?
Welche konkreten Beschlüsse sollte die Überprüfungskonferenz nach Auffassung der Bundesregierung fassen, um Bemühungen um eine Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufs voranzubringen?
In welchem Zusammenhang stehen nach Auffassung der Bundesregierung Bemühungen in der Nuclear Suppliers Group (NSG), einen Kriterienkatalog für den Export sensitiver Anreicherungs- und Wiederaufbereitungstechnologien zu entwickeln mit dem Ziel, multilaterale Modelle zur Brennstoffkreislaufkontrolle zu befördern?
Welche Kriterien sollten nach Auffassung der Bundesregierung in die Lieferrichtlinien der Nuclear Suppliers Group für den Export sensitiver Anreicherungs- und Wiederaufbereitungstechnologien aufgenommen werden?
Sollten die NSG-Richtlinien auch Lieferungen solcher Technologien an Staaten außerhalb des NVV unterstützen?
Welche Kriterien umfasst der Katalog, der auf dem letzten Treffen der NSG Consultative Group erarbeitet wurde?
Inwieweit wird der deutsche MESP-Vorschlag dem EU-Kriterienkatalog zur Beurteilung der verschiedenen bei der IAEO eingereichten Vorschläge gerecht?
Inwieweit erfüllt der deutsche Vorschlag die darin formulierten Kriterien, die z. B. besagen, dass neue Konzepte erstens keine neuen Verbreitungsrisiken schaffen sollen, zweitens Versorgungssicherheit gewährleisten, drittens keine Rechte beschränken und viertens marktkonform sein sollen?
Welche Vorteile bietet die von der Bundesregierung vorgeschlagene multilaterale Anlage den Nichttechnologiehaltern in Bezug auf die derzeitige Situation und in Bezug auf einen Verzicht auf zukünftige eigene Anreicherungsanlagen?
Inwieweit beeinträchtigt die vorgeschlagene Einführung eines neuen Teilnehmers am Anreicherungsmarkt nach Einschätzung der Bundesregierung die bisherigen Marktteilnehmer?
Wie ist die Aussage der Bundesregierung in IAEO INFCIRC/704 – ein multilateraler Ansatz zur Brennstoffkreislaufkontrolle dürfe den kommerziellen Markt für Nuklearbrennstoff nicht stören – mit der im Rahmen von MESP vorgesehenen Schaffung eines zusätzlichen Anbieters von LEU (LEU – schwach angereichertes Uran) in Einklang zu bringen?
Wie werden die Preise für das angereicherte Uran der neuen Anlage reguliert?
Wie soll sichergestellt werden, dass man so der Grundidee des Vorschlages, nämlich einen gesicherten Zugang zu schaffen, gerecht wird?
Welche Voraussetzungen muss ein Land erfüllen, um als Sitzstaat in Betracht zu kommen?
Welche Länder könnten aus Sicht der Bundesregierung in Betracht kommen?
Was soll das Endprodukt der Anreicherungsanlage sein: schwach angereichertes Uran oder bereits Brennstäbe?
Wenn die Anlage selbst keine Brennstäbe herstellt, wo und wie soll das dann passieren?
Was soll aus Sicht der Bundesregierung mit den Rückständen der Anreicherung (abgereicherte Uran-Fraktion, sog. Uran-„tails“) geschehen?
Was ist mit dem „Back end“ des Kreislaufes?
Soll es Rücknahmegarantien der Anlage für abgebrannte Brennstäbe geben?
Wenn nein, warum nicht, und lässt dies nicht eine Flanke des Proliferationsweges offen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Generalsekretärs der IAEO, Dr. Mohamed ElBaradei, dass Liefer- und Technologiestaaten eine Mitverantwortung bezüglich der nuklearen Sicherheit haben („Above all, we stress that the primary responsibility to ensure safety and security lies with the countries concerned. However, we also make the companies – and countries – which supply the equipment and expertise aware of their responsibility. This is because failures of either safety or security can have consequences stretching well beyond national borders, as the Chernobyl accident demonstrated. Both recipients and suppliers of nuclear technology owe a duty of care to the world at large.“ Rede auf der 63. Sitzung der UN-Generalversammlung)?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung derzeit als Technologiehalter in diesem Zusammenhang?
Inwieweit wird dieser Grundsatz bei dem MESP-Vorschlag berücksichtigt?
Wer soll nach Auffassung der Bundesregierung für die Folgen von Unglücksfällen in der MESP-Anlage haften, wenn durch diese Dritte zu Schaden kommen?
An welche Voraussetzungen zu einer Teilnahme als Eigentümer an dieser Anlage denkt die Bundesregierung, wenn Sie – wie in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Zukunft der nuklearen Abrüstung (Bundestagsdrucksache 16/9834) – davon spricht, dass die Voraussetzungen vom Governorsrat der IAEO im Detail beschlossen werden müssen?
Was genau versteht die Bundesregierung unter „good standing“ mit der IAEO?
Inwieweit unterscheiden sich diese Kriterien von den derzeit geltenden Richtlinien der NSG zur Lieferung von angereichertem Uran und Brennstäben?
Können auch Staaten und Anteilseigner beliefert werden, die keine umfassenden Sicherungsabkommen mit der IAEO geschlossen haben?
Können auch Staaten und Anteilseigner beliefert werden, die nicht NVV-Vertragsstaaten sind bzw. das Zusatzprotokoll nicht ratifiziert haben?
Bedeutet die Ausführung der Bundesregierung in ihrem Vorschlag, dass Bedingung für die Teilnahme als Eigentümer an der Urananreicherung nicht sei, dass nationale Anreicherungsverfahren eingestellt bzw. nicht aufgenommen werden, dass sich auch Staaten wie der Iran daran beteiligen könnten?
Wenn ja, was wäre dann der Vorteil der Anlage, und inwieweit kann dadurch das Proliferationsrisiko eingedämmt werden?
Käme Syrien unter gegenwärtigen Bedingungen als Anteilseigner oder Empfängerstaat in Frage?
Wer entscheidet unter welchen Bedingungen über eine Unterbrechung der MESP-Lieferungen?
Wird es politische Kriterien als Voraussetzung für Lieferungen geben?
Wenn nein, würde damit auch an Staaten geliefert werden können, denen beispielsweise Völkermord und schwere Menschenrechtsverbrechen vorgeworfen werden?
Wie verhalten sich Sanktionen in diesem Regime?
Werden die Technologiehalter selbst auch Anteile kaufen, und plant die Bundesregierung Anteile zu kaufen?
Wenn nein, warum nicht, und wie will die Bundesregierung andere Staaten davon überzeugen, eine multilaterale Anlage zu nutzen, wenn sie sich selbst nicht beteiligt?
Wie steht die Bundesregierung zu den MNA-Vorschlägen der IAEO (IAEO INFCIRC/640), die betonen, dass eine multilaterale Lösung nur gelingen könne, wenn diese langfristig auch die Technologiestaaten umfasse?
Bewertet die Bundesregierung dies als nötigen und/oder erstrebenswerten Schritt in ihrem Modell?
Sieht der deutsche Vorschlag vor, langfristig auch bestehende Anlagen als multilaterale Anlagen umzudeklarieren?
Was soll der Anreiz für andere Staaten zur Teilnahme an der Anlage sein?
Welche Rolle spielen dabei aus Sicht der Bundesregierung die Motivationsgründe vieler Länder für eigene Anreicherungsanlagen wie Technologietransfer und Prestige?
Warum sollten Länder, die die technischen Fähigkeiten zu eigenen Anlagen haben, sich von einer multilateralen Anlage beliefern lassen wollen?
Welche Anreize will die Bundesregierung schaffen?
Sollen – unter Berücksichtigung dessen, dass die Bundesregierung vorschlägt, dass die Anlage unter Aufsicht der IAEO stehe, die IAEO allerdings nicht selbst aktiv werde und auch nicht Eigentümer der Anlage sei, sondern vielmehr der Bau und der Betrieb der Anlage durch die Nuklearindustrie interessierter Staaten erfolgen soll – in diesem Rahmen auch bisherige Nichttechnologiehalter an dem Betrieb der Anlage beteiligt werden?
Wenn nein, wie soll aus Sicht der Bundesregierung der dann weiterhin bestehende Nichttechnologietransfer – größter Kritikpunkt der bisherigen Nichttechnologiehalter – ausgeglichen werden?
Wie soll der potenzielle Betreiber ermittelt werden?
Welche Rolle spielt dabei das britisch-niederländisch-deutsche Anreicherungskonsortium URENCO, das bereits Interesse signalisiert hat?
Wie wird der politische Einfluss der Technologiehalter auf den Betrieb der Anlage minimiert?
Inwieweit könnte die Anlage mit multinationalem Personal bestückt werden?
Inwieweit ist der MESP-Vorschlag der Bundesregierung in ein umfassenderes Konzept der internationalen Energiepolitik eingebettet?
Inwieweit muss in diesem Zusammenhang die Arbeit der Internationalen Energieagentur (IEA) überdacht bzw. ausgebaut werden?
CDU, CSU und SPD haben gemeinsam im Koalitionsvertrag festgelegt, den von der rot-grünen Bundesregierung aus wirtschaftlichen und ökonomischen Gründen gefassten Beschluss eines nationalen Ausstiegs aus der Nutzung der Atomenergie umzusetzen.
Wie lässt sich dies mit dem MESP in Einklang bringen?
Könnten und sollten sich vor dem Hintergrund des nationalen Ausstiegs der Bundesrepublik Deutschland aus der Atomenergie deutsche Unternehmen oder multinationale Unternehmen mit deutscher Beteiligung am Aufbau der MESP beteiligen?
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich wie oben erwähnt nicht an der GNEP- Initiative aufgrund deren Hauptzielsetzung eines weltweiten Ausbaus von Atomenergie.
Welche Maßnahmen des deutschen Vorschlages verhindern, dass dieser indirekt nicht selbst zum globalen Ausbau von Atomenergie beiträgt?
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Technologieverbreitung von erneuerbaren Energien international weiter voranzutreiben?
Gibt es Überlegungen der Bundesregierung die Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien gezielt mit Ländern wie z. B. Iran, Nordkorea oder Syrien, die auf Atomenergie setzen, zu intensivieren?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Erforschung und Nutzung von erneuerbaren Energien in den genannten drei Ländern?
Wird eigene Technologie entwickelt, und aus welchen Ländern importieren diese Staaten entsprechende Technologie?
Inwieweit wurden in den Verhandlungen mit dem Iran über dessen Atomprogramm auch Angebote zur Förderung erneuerbarer Energien gemacht?
Wie hat der Iran darauf reagiert?
Sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung von den bisherigen Sanktionen im Rahmen der Vereinten Nationen gegenüber dem Iran auch Technologiekomponenten aus dem Bereich der erneuerbaren Energien betroffen?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um langfristig den globalen Ausstieg aus der Risikotechnologie Atomkraft voranzutreiben?
Inwieweit betrachtet die Bundesregierung Initiativen zur nuklearen Abrüstung als essentiellen Baustein ihres Modells?
Wie bewertet die Bundesregierung die jüngste Global-Zero-Initiative zur nuklearen Abrüstung?
Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um diese Bemühungen zu unterstützen?