Flüchtlingshilfe der Bundesregierung in Mittelamerika (II)
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
In welchen der sieben an CIREFCA (Internationale Konferenz über Flüchtlinge in Mittelamerika) beteiligten mittelamerikanischen Ländern beteiligt sich die Bundesregierung über ihre Vertretungen an der CIREFCA-Support-Group?
Kann die Bundesregierung gegebenenfalls beschreiben, wie diese Beteiligung aussieht, welche Standpunkte sie dabei vertritt und welche Unterstützungen sie jeweils konkret anbietet?
Welches ist die Qualifikation und der Rang der Delegation, die die Bundesregierung zum „First International Meeting of the CIREFCA Follow-up Committee" am 27. und 28. Juni 1990 entsandt hat?
Welche Vorschläge, Projektzusagen und sonstigen Beiträge hat die Bundesregierung bei diesem Treffen eingebracht?
Wie erklärt die Bundesregierung, daß sie in der Liste der „pledging interests" für das „First International Meeting of the CIREFCA Follow-up Committee" nur einmal auftaucht und zwar mit dem nicht spezifizierten Interesse, das mexikanische mehrjährige Programm für die Integration guatemaltekischer Flüchtlinge in den Bundesstaaten Campeche und Quintana Roo zu unterstützen?
Stimmt es, daß die Bundesregierung der guatemaltekischen Regierung Zusagen gemacht hat, im Rahmen des von ihr der CIREFCA vorgelegten Projektes die Wiederansiedlung von Flüchtlingen im Petén zu unterstützen?
Wenn ja, weiß die Bundesregierung, daß es im Petén keine Rückkehrer/innen aus Mexiko gibt und ist diese Zusage gegebenenfalls Bestandteil der bundesrepublikanischen Unterstützung für einen regionalen Entwicklungsplan des Petén?
In welcher Form und mit welchen Beiträgen hat sich die Bundesregierung bisher über die Europäische Gemeinschaft an den CIREFCA Projekten beteiligt bzw. gedenkt sie, dies zu tun?
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre Zurückhaltung im Bereich der europäischen Flüchtlingshilfe für Mittelamerika mit ihrer Position innerhalb der Europäischen Gemeinschaft?
Kam die Anregung, das geplante Projekt der finanziellen Zusammenarbeit mit Guatemala „Eingliederung von Flüchtlingen und Vertriebenen" nun doch aus guatemaltekischen Mitteln zu finanzieren, von der Bundesregierung?
Welche Erwägungen seitens der Bundesregierung führten seinerzeit zur Aufnahme dieses Projektes in die Haushaltsplanung?
Welche Überlegungen liegen der Politik der Bundesregierung zugrunde, Flüchtlingshilfe in Mittelamerika über den UNHCR oder die Europäische Gemeinschaft, in Einzelfällen auch über bundesdeutsche Nichtregierungsorganisationen zu leisten und dies in weit geringerem Umfang als die jeweils bilateralen Leistungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit?
Wie hoch ist der bundesdeutsche Anteil an dem Projekt der Europäischen Gemeinschaft zur Eingliederung von Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen in Guatemala, das für 1987 bis 1989 mit 6,5 Millionen ECU ausgestattet war?
Welche Mittel außer der in der Antwort der Bundesregierung auf Frage 12 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN, Drucksache 11/7333, erwähnten Nahrungsmittelhilfe hat die Bundesregierung dem UNHCR noch zur Verfügung gestellt für die Repatriierung salvadorianischer Flüchtling aus Honduras, und kann die Bundesregierung die Verwendungsnachweise des UNHCR, soweit sie vorliegen, spezifizieren?
Handelt es sich bei der Hoffnung des Hohen Flüchtlingskommissars, die sich die Bundesregierung zu eigen macht, daß Behinderungen von Hilfsgütertransporten, unter anderem mit Nahrungsmittelhilfe der Europäischen Gemeinschaft und mit von Nichtregierungsorganisationen unter anderem von der Bundesregierung mitfinanzierten Hilfsgütern „in Zukunft weitestgehend unterbleiben" (Antwort der Bundesregierung auf Frage 13 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN, Drucksache 11/7333), um eine begründete, und wenn letzteres der Fall ist, welche Gründe geben Anlaß zu dieser Hoffnung?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der von Einheiten der 2. Militärabteilung (Sensutepeque) der salvadorianischen Streitkräfte in der Flüchtlings-Rücksiedlung Santa Marta, Departement Cabanas, El Salvador, am 9. April 1990 durchgeführten „zivil-militärischen Aktion" Hilfsgüter der Europäischen Gemeinschaft verwendet?
Zählt die seit Monaten anhaltende Blockierung der Flüchtlings-Rücksiedlung Santa Marta durch die 2. Militärabteilung und die Finanzpolizei zu den gelegentlichen Behinderungen, die die Bundesregierung in El Salvador beobachtet haben will, und wenn ja, was ist dann im Gegensatz dazu eine systematische Behinderung?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über folgende Behinderungen der Bewegungsfreiheit und der Handelsfreiheit von Rücksiedlern/innen der jeweils erwähnten Orte, der Behinderung von Materialzufuhr und der Arbeit von Angestellten salvadorianischer und ausländischer Nichtregierungsorganisationen und der Behinderung von ausländischen Besuchern/innen?
a) Vorübergehende Gefangennahme von fünf Repatriierten in Osicala, Morazán und Konfiszierung ihrer Einkaufsquittungen am 9. Februar 1990.
b) Vorübergehende Gefangennahme von drei Repatriierten durch Einheiten der 4. Militärabteilung, San Francisco Gotera, Morazán, am 13. Februar 1990.
c) Zurückweisung von Schwestern des Clarissen-Ordens in San Francisco Gotera, die die Repatriierten nördlich des Torola-Flusses besuchen wollten, durch Armeeangehörige am 15. Februar 1990.
d) Zurückweisung von drei salvadorianischen Topographen, die in den Repatriierten-Gemeinden nördlich des Torola-Flusses Arbeiten durchführen wollten, durch Armeeangehörige am 23. Februar 1990.
e) Zurückweisung eines US-Bürgers, der die genannten Gemeinden besuchen wollte, am 24. Februar 1990.
f) Verweigerung eines Passierscheines für einen Lastwagen mit Handwerkszeug für die Repatriierten-Gemeinden nördlich des Torola-Flusses durch Oberst Corado, dem damaligen Kommandierenden der 4. Militärabteilung, am 28. Februar 1990.
g) Vorübergehende Verweigerung einer Besuchserlaubnis für die genannten Gemeinden für zwei Pastoren der Lutherischen Kirche am 3. März 1990.
h) Zurückweisung eines Mitarbeiters des Lutherischen Weltbundes durch Armeeinheiten in Osicala, Morazán, am 5. März 1990.
i) Behinderung der Zufuhr von Zucker und Getränken in die Repatriierten-Gemeinden nördlich des Torola-Flusses am 11. März 1990.
j) 14tägige Gefangennahme des Siedlers Lorenzo Perez Martinez aus Calavera, Morazán, durch Armeeangehörige wegen Mitführens eines Sackes mit Zucker aus einer Nahrungsmittelspende einer spanischen Nichtregierungsorganisation vom 14. März bis 2. April 1990.
k) Vorübergehende Gefangennahme der repatriierten Rosalio Garcia und Santos Rita Garcia durch Einheiten der 4. Militärabteilung, Morazán, wegen Mitführens von einem Paar Kinderschuhe am 18. März 1990.
l) Vorübergehende Gefangennahme der Repatriierten Maria Lorenza Claros durch Einheiten der 4. Militärabteilung, Morazán, am 20. März 1990 wegen Mitführens von 24 Katechismusbüchern und sechs Bildern von Erzbischof Romero, die konfisziert wurden.
m) Vorübergehende Festnahme von 300 Personen, die zur Einweihung der Rücksiedlung „Ciudad Segundo Montes", Morazán, wollten, am 25. März 1990 durch Einheiten der 4. Militärabteilung, Morazán.
n) Vorübergehende Konfiszierung eines Lastwagens mit Hühnerfutter für die Rücksiedlung „Ciudad Segundo Montes" am 20. April 1990 durch Einheiten der 4. Militärabteilung, Morazán.
Bei welchen der genannten Behinderungen sowie der Behinderungen von Materialzufuhr für die Rücksiedlung im Departement Chalatenango am 21. November 1989, 5. Dezember 1989, 17. Januar 1990, 18. Januar 1990, 20. Januar 1990, 30. Januar 1990, 1. Februar 1990 waren mit Mitteln der Bundesregierung oder der Europäischen Gemeinschaft finanzierte Hilfsgüter für die Rücksiedlungen involviert?
Pflegt die Bundesregierung als wichtiger Partner der salvadorianischen Regierung in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit und maßgebendes Mitglied der im Bereich der Flüchtlingshilfe engagierten Europäischen Gemeinschaft in Fällen von Behinderungen wie jenen in Fragen 18 und 19 erwähnten nie, selten, gelegentlich oder regelmäßig gegenüber der salvadorianischen Regierung und den salvadorianischen Streitkräften zu intervenieren, und wie sehen gegebenenfalls solche Interventionen im einzelnen aus?
Wie beurteilt die Bundesregierung das „Boletin Informativo para la Solicitud y Expedición de Salvoconductos para visitar el Interior del Pais y Zonas Conflictivas o de Alto Riesgo", das im Februar 1990 vom Geheimdienstchef des Generalstabes der salvadorianischen Steitkräfte, Oberst Ivan Diaz, bekanntgegeben wurde, unter juristischen, völkerrechtlichen, humanitären, menschenrechtlichen und außenpolitischen Aspekten?
Hält die Bundesregierung im Falle von in Konfliktgebieten im Sinne des Zusatzprotokolles II der Genfer Konventionen lebender Zivilbevölkerung das Primat militärischer Erwägungen für gegeben, oder hält sie das Mandat humanitärer Hilfe für übergeordnet und wie begründet sie ihre Haltung im einen oder im anderen Falle?
Sind unter den Boten der Rücksiedler/innen von Copapayo, Departement Cuscatlán, El Salvador, die das einzige Transportmittel dieser Rücksiedlung sind und die von der salvadorianischen Luftwaffe zerstört bzw. von den salvadorianischen Streitkräften konfisziert wurden, auch solche, die der UNHCR mit Mitteln der Bundesregierung finanziert bzw. teilfinanziert hat?
Wann und in welchem Umfang wurden Nahrungsmittel der Caritas El Salvadors für die Rücksiedlung von El Barillo, Departement Cuscatlan, die aus Mitteln der humanitären Hilfe der Bundesregierung über den Deutschen Caritas-Verband beschafft wurden, von den Streitkräften El Salvadors nicht an ihren Bestimmungsort durchgelassen bzw. konfisziert und was hat die Bundesregierung in diesem Fall unternommen?
Wann haben die Mitglieder der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in El Salvador zuletzt die Rücksiedlungen salvadorianischer Flüchtlinge und Kriegsvertriebener in El Barillo, Departement Cuscatlan, Copapayo, Departement Cuscatlan, Santa Marta, Departement Cabanas, Corral de Piedra, Departement Chalatenango, die in den letzten Monaten besonders heimgesucht wurden von den salvadorianischen Streitkräften, besucht, mit welchen Ergebnissen, und welche Initiativen wurden anschließend ergriffen zur Durchsetzung der Rechte als Zivilbevölkerung dieser Rücksiedler/innen?