Absturz einer Sidewinder-Rakete am 19. Juli 1990 und militärische Flüge von Alarmrotten
der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am Donnerstag, dem 19. Juli 1990, „verlor" ein Kampfflugzeug vom Typ Phantom F4 der Bundeswehr bei einem Übungsflug über dem Schwarzwald auf Schramberger Gemarkung eine scharfe Sidewinder-Rakete. Nachdem sich ein vergleichbarer Vorgang in derselben Region bereits 1982 abspielte, fragen wir die Bundesregierung:
I. Alarmrotten der Bundeswehr und Flug am 19. Juli 1990
I.1 Mit welchem Auftrag startete die Alarmrotte der Bundeswehr mit den beiden Phantom F4 am 19. Juli 1990 auf dem Fliegerhorst Pferdsfeld in Rheinland-Pfalz?
I.2 Welcher Zielort wurde von den beiden Phantom F4 am 19. Juli 1990 angeflogen?
I.3 Wie verlief die exakte Fluglinie von Rheinland-Pfalz in den Schwarzwald, und welche Ortschaften über 5 000 Einwohner wurden dabei überflogen?
I.4 Welche unidentifizierten, in den Luftraum eingedrungenen Luftfahrzeuge sollten von den beiden Phantom F4 angeflogen werden?
I.5 Welche Gesamtzahl von Kampfflugzeugen umfaßt die Alarmrotte, die am 19. Juli den Einsatz über dem Schwarzwald flog?
I.6 Welche Alarmrotten sind in welcher Stärke an welchen Orten in der Bundesrepublik Deutschland stationiert?
I.7 Sind Alarmrotten der Bundeswehr auch im Ausland stationiert?
I.8 Wie viele Alarmrotten bzw. deren Kampfflugzeuge sind im Rahmen der NATO-Verteidigung grundsätzlich mit scharfer Munition in Alarmposition?
I.9 Wie viele Einsätze der Alarmrotten der Bundeswehr werden jährlich a) mit Waffenattrappen b) mit scharfer Gefechtsmunition geflogen?
II. Bewaffnung der Phantom F4 mit Sidewinder-Raketen und deren Bedrohungspotential
II.1 Über welche Waffensysteme verfügen die beiden Phantom F4, die am 19. Juli 1990 den Einsatz über dem Schwarzwald geflogen haben?
II.2 Welche der mitgeführten Munitionsarten waren am 19. Juli 1990 „scharf"?
II.3 Handelt es sich bei der am 19. Juli 1990 abgestürzten Sidewinder-Rakete um ein (in Lizenz) gefertigtes Produkt des europäischen Sidewinder-Generalunternehmers, der Bodenseewerk Gerätetechnik (BGT)?
II.4 Um welchen Sidewinder-Typ mit welcher Sprengkraft und welcher Reichweite handelte es sich bei der am 19. Juli 1990 verlorenen Rakete?
II.5 Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Sidewinder-Werbung der BGT, wonach der „AIM 9L Sidewinder zur Zeit der leistungsfähigste Kurzstrecken-Luft-Luft-Flugkörper der Welt" ist?
II.6 Welche vermeintlich feindlichen Ziele lassen sich mit Sidewinder-Raketen im Luftraum abschießen?
II.7 Wie beurteilt die Bundesregierung die folgende Sidewinder-Werbung der Firma Bodenseewerk Gerätetechnik: „Der überschallschnelle ,fire and Forget-Flugkörper ist in der Lage, mit seinem modernen Infrarotsuchkopf Ziele aus allen Richtungen zu bekämpfen"?
II.8 Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage eines Mitarbeiters eines Jagdbombergeschwaders, wonach der Abschuss des zweiten Phantom-Jägers durch die Sidewinder-Rakete möglich gewesen sei (zitiert nach Schwarzwälder Bote vom 28./29. Juli 1990)?
II.9 Trifft die Aussage des Schwarzwälder Boten vom 28./29. Juli 1990 zu, wonach „auch Verkehrsmaschinen und kleinere Sportflugzeuge gefährdet" gewesen sein?
II.10 Trifft die Aussage des Pressesprechers des Bundesverteidigungsministeriums, Oberstleutnant Frank Salis, zu, gemäß der die Sidewinder-Rakete durch ein „qualifiziertes hitzeempfindliches System" gesteuert werde und die Rakete durch entsprechende elektronische Schaltungen auf schnellbewegliche warme Ziele, die auch kilometerweit entfernt sein können, ausgerichtet ist?
II.11 Welche Folgen hätte ein Absturz der Sidewinder-Rakete am 19. Juli 1990 direkt auf den Schenkenzeller Ortsteil Wittichen gehabt?
II.12 Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr Kaltbrunn-Wittichen, wonach nur mit Glück ein Waldbrand vermieden worden sei?
II.13 Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß nur wenige Kilometer vom Unfallort entfernt die Hauptfluglinie Frankfurt—Zürich verläuft, und teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß es auch möglich gewesen wäre, daß eine dieser zivilen Linienmaschinen mit Hunderten von Passagieren als „schnellbewegliches warmes Ziel" hätte abgeschossen werden können?
III. Technischer Defekt der am 19. Juli 1990 abgestürzten Sidewinder-Rakete
III.1 Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage im „endgültigen Untersuchungsbericht", wonach ein Kurzschluß im elektronischen System infolge einer Scheuerstelle im Verbindungskabel zum Absturz der Sidewinder-Rakete geführt hat?
III.2 Wie kann die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden, wenn die Bundeswehr nicht einmal in der Lage ist, Kabelisolierungen sachgemäß zu überprüfen und zu warten?
III.3 Trifft die Annahme zu, daß die Sidewinder-Rakete „scharf" war und der Selbstzerstörungsmechanismus deshalb in Kraft trat, weil die Rakete kein Zielobjekt mit Hitzeentwicklung finden konnte?
III.4 Für wie glaubhaft erachtet die Bundesregierung die Aussage des Fregattenkapitäns Stefan Lang, daß es sich bei dem Sidewinder-Absturz um einen „einmaligen Vorgang" gehandelt habe (Schwarzwälder Bote vom 1. August 1990), nachdem sich bereits 1982 über der Gemarkung Schramberg ein Sidewinder-Absturz ereignet hat?
III.5 Teilt die Bundesregierung die Ansicht, wonach die Vielzahl von Unfällen mit Kampfflugzeugen belegt, daß die übertechnisierten Kampfmaschinen von Piloten nicht mehr zuverlässig gesteuert und von Technikern nicht mehr einwandfrei gewartet werden können?
IV. Flugbewegungen über dem Schwarzwald und Konsequenzen aus dem Sidewinder-Unfall
IV. 1 Treffen die Aussagen einer großen Zahl von Betroffenen zu, wonach die militärischen Flugbewegungen über dem Schwarzwald seit dem Zusammenstoß zweier kanadischer Kampfflugzeuge über dem Stadtgebiet von Karlsruhe weiter zugenommen haben?
IV.2 Welche statistischen Erhebungen existieren über die militärischen Flugbewegungen in der Rheinebene, über dem Schwarzwald und dem Gebiet zwischen Schwarzwald und der Schwäbischen Alb a) bezüglich Flügen der Bundesluftwaffe, b) Flügen der alliierten Streitkräfte?
IV.3 Die unglaublich hohe Zahl von militärischen Flugbewegungen über dem Schwarzwald legt die Vermutung nahe, daß die verteidigungsrelevanten Aspekte von Militärflügen über die Folgen für das ökologische Gleichgewicht im Schwarzwald (Vegetationssterben/Waldsterben) gestellt werden. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung?
IV.4 Setzt die Bundesregierung touristische Aspekte (Erholungswert des Schwarzwaldes sowie Arbeitsplätze durch Tourismus) im Schwarzwald niedriger an als militärische Erwägungen?
IV.5 Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Entspannung im Ost-West-Konflikt die Aussage von Oberstleutnant Salis, daß „Luftraumverletzungen durch Flugzeuge des Warschauer Pakts" zu befürchten seien?
IV.6 Wie beurteilt die Bundesregierung die folgende Aussage von Oberstleutnant Salis: „Bei bestimmten Einsätzen können wir nicht auf Gefechtsköpfe verzichten." (zitiert nach Schwäbische Zeitung vom 26. Juli 1990)?
IV.7 Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, daß bereits wenige Tage nach dem Sidewinder-Unfall wieder Luftkampfübungen im Tiefflug über der Unfallregion stattfanden, wie von Augenzeugen beobachtet wurde?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Mit welchem Auftrag startete die Alarmrotte der Bundeswehr mit den beiden Phantom F4 am 19. Juli 1990 auf dem Fliegerhorst Pferdsfeld in Rheinland-Pfalz?
Welcher Zielort wurde von den beiden Phantom F4 am 19. Juli 1990 angeflogen?
Wie verlief die exakte Fluglinie von Rheinland-Pfalz in den Schwarzwald, und welche Ortschaften über 5 000 Einwohner wurden dabei überflogen?
Welche unidentifizierten, in den Luftraum eingedrungenen Luftfahrzeuge sollten von den beiden Phantom F4 angeflogen werden?
Welche Gesamtzahl von Kampfflugzeugen umfaßt die Alarmrotte, die am 19. Juli den Einsatz über dem Schwarzwald flog?
Welche Alarmrotten sind in welcher Stärke an welchen Orten in der Bundesrepublik Deutschland stationiert?
Sind Alarmrotten der Bundeswehr auch im Ausland stationiert?
Wie viele Alarmrotten bzw. deren Kampfflugzeuge sind im Rahmen der NATO-Verteidigung grundsätzlich mit scharfer Munition in Alarmposition?
Wie viele Einsätze der Alarmrotten der Bundeswehr werden jährlich a) mit Waffenattrappen b) mit scharfer Gefechtsmunition geflogen?
Über welche Waffensysteme verfügen die beiden Phantom F4, die am 19. Juli 1990 den Einsatz über dem Schwarzwald geflogen haben?
Welche der mitgeführten Munitionsarten waren am 19. Juli 1990 „scharf"?
Handelt es sich bei der am 19. Juli 1990 abgestürzten Sidewinder-Rakete um ein (in Lizenz) gefertigtes Produkt des europäischen Sidewinder-Generalunternehmers, der Bodenseewerk Gerätetechnik (BGT)?
Um welchen Sidewinder-Typ mit welcher Sprengkraft und welcher Reichweite handelte es sich bei der am 19. Juli 1990 verlorenen Rakete?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Sidewinder-Werbung der BGT, wonach der „AIM 9L Sidewinder zur Zeit der leistungsfähigste Kurzstrecken-Luft-Luft-Flugkörper der Welt" ist?
Welche vermeintlich feindlichen Ziele lassen sich mit Sidewinder-Raketen im Luftraum abschießen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die folgende Sidewinder-Werbung der Firma Bodenseewerk Gerätetechnik: „Der überschallschnelle ,fire and Forget-Flugkörper ist in der Lage, mit seinem modernen Infrarotsuchkopf Ziele aus allen Richtungen zu bekämpfen"?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage eines Mitarbeiters eines Jagdbombergeschwaders, wonach der Abschuss des zweiten Phantom-Jägers durch die Sidewinder-Rakete möglich gewesen sei (zitiert nach Schwarzwälder Bote vom 28./29. Juli 1990)?
Trifft die Aussage des Schwarzwälder Boten vom 28./29. Juli 1990 zu, wonach „auch Verkehrsmaschinen und kleinere Sportflugzeuge gefährdet" gewesen sein?
Trifft die Aussage des Pressesprechers des Bundesverteidigungsministeriums, Oberstleutnant Frank Salis, zu, gemäß der die Sidewinder-Rakete durch ein „qualifiziertes hitzeempfindliches System" gesteuert werde und die Rakete durch entsprechende elektronische Schaltungen auf schnellbewegliche warme Ziele, die auch kilometerweit entfernt sein können, ausgerichtet ist?
Welche Folgen hätte ein Absturz der Sidewinder-Rakete am 19. Juli 1990 direkt auf den Schenkenzeller Ortsteil Wittichen gehabt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr Kaltbrunn-Wittichen, wonach nur mit Glück ein Waldbrand vermieden worden sei?
Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß nur wenige Kilometer vom Unfallort entfernt die Hauptfluglinie Frankfurt—Zürich verläuft, und teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß es auch möglich gewesen wäre, daß eine dieser zivilen Linienmaschinen mit Hunderten von Passagieren als „schnellbewegliches warmes Ziel" hätte abgeschossen werden können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage im „endgültigen Untersuchungsbericht", wonach ein Kurzschluß im elektronischen System infolge einer Scheuerstelle im Verbindungskabel zum Absturz der Sidewinder-Rakete geführt hat?
Wie kann die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden, wenn die Bundeswehr nicht einmal in der Lage ist, Kabelisolierungen sachgemäß zu überprüfen und zu warten?
Trifft die Annahme zu, daß die Sidewinder-Rakete „scharf" war und der Selbstzerstörungsmechanismus deshalb in Kraft trat, weil die Rakete kein Zielobjekt mit Hitzeentwicklung finden konnte?
Für wie glaubhaft erachtet die Bundesregierung die Aussage des Fregattenkapitäns Stefan Lang, daß es sich bei dem Sidewinder-Absturz um einen „einmaligen Vorgang" gehandelt habe (Schwarzwälder Bote vom 1. August 1990), nachdem sich bereits 1982 über der Gemarkung Schramberg ein Sidewinder-Absturz ereignet hat?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, wonach die Vielzahl von Unfällen mit Kampfflugzeugen belegt, daß die übertechnisierten Kampfmaschinen von Piloten nicht mehr zuverlässig gesteuert und von Technikern nicht mehr einwandfrei gewartet werden können?
Treffen die Aussagen einer großen Zahl von Betroffenen zu, wonach die militärischen Flugbewegungen über dem Schwarzwald seit dem Zusammenstoß zweier kanadischer Kampfflugzeuge über dem Stadtgebiet von Karlsruhe weiter zugenommen haben?
Welche statistischen Erhebungen existieren über die militärischen Flugbewegungen in der Rheinebene, über dem Schwarzwald und dem Gebiet zwischen Schwarzwald und der Schwäbischen Alb a) bezüglich Flügen der Bundesluftwaffe, b) Flügen der alliierten Streitkräfte?
Die unglaublich hohe Zahl von militärischen Flugbewegungen über dem Schwarzwald legt die Vermutung nahe, daß die verteidigungsrelevanten Aspekte von Militärflügen über die Folgen für das ökologische Gleichgewicht im Schwarzwald (Vegetationssterben/Waldsterben) gestellt werden. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung?
Setzt die Bundesregierung touristische Aspekte (Erholungswert des Schwarzwaldes sowie Arbeitsplätze durch Tourismus) im Schwarzwald niedriger an als militärische Erwägungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Entspannung im Ost-West-Konflikt die Aussage von Oberstleutnant Salis, daß „Luftraumverletzungen durch Flugzeuge des Warschauer Pakts" zu befürchten seien?
Wie beurteilt die Bundesregierung die folgende Aussage von Oberstleutnant Salis: „Bei bestimmten Einsätzen können wir nicht auf Gefechtsköpfe verzichten." (zitiert nach Schwäbische Zeitung vom 26. Juli 1990)?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, daß bereits wenige Tage nach dem Sidewinder-Unfall wieder Luftkampfübungen im Tiefflug über der Unfallregion stattfanden, wie von Augenzeugen beobachtet wurde?