— Ergänzende Fragen zur Antwort (Drucksache 11/6718) auf die Kleine Anfrage „Wehrtechnische Erprobungsstellen" (Drucksache 11/6514) —
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die Fa. R. GmbH derartige Wuchtgeschosse mit Werkstoff „vorzugsweise abgereichertes Uran" als Patent angemeldet hat?
Die Erkenntnis, daß Wuchtgeschosse aus abgereichertem Uran ein ausgesprochen pyrophores Verhalten, „Brandwirkung während des Durchschlages", aufweisen und die „geringe Radioaktivität gegenüber der chemischen Giftigkeit" eine untergeordnete Rolle spielt, wurde in einer Veröffentlichung dargelegt. Diese Veröffentlichung wurde in Zusammenhang mit der Kampfpanzer- und Munitionsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland gebracht. In einer weiteren Pressemeldung aus dem Jahr 1987 heißt es, daß westliche Panzer mit Glattrohrkanonen derartige „Wuchtgeschosse aus abgereichertem Uran" verschießen.
Wer außer der Fa. R. verfügt in der Bundesrepublik Deutschland noch über eine Genehmigung zu o. g. Entwicklung bzw. Herstellung derartiger Munition, bzw. besitzt die Fa. R. diese?
Hat die Fa. R. zu o. g. Patent die Kosten selbst getragen?
Werden oder wurden Erprobungen von Wuchtgeschossen, die z. B. 100-mm-Stahlplatten (ohne Abplatzungseffekt) durchdringen, von der Wehrtechnischen Dienststelle 52 oder einer anderen Erprobungsstelle bzw. durch die Fa. D. durchgeführt?