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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Menschenrechtsverletzungen in Kenia (G-SIG: 11005256)

Bedrohung oppositioneller Anwälte und Journalisten in Kenia, Ermordung des anglikanischen Bischofs Alexander Muge, Inhaftierung prominenter Regimegegner ohne Gerichtsverfahren, Proteste westlicher Länder, Vergabe von Krediten nur bei Achtung der Menschenrechte

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.09.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/782506.09.90

Menschenrechtsverletzungen in Kenia

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Jahrzehntelang hat Kenia als eines der stabilen und demokratisch regierten Länder in Afrika gegolten. Spätestens nach der Ermordung des kenianischen Außenministers Robert Ouko im Februar 1990 wurde auch für die internationale Öffentlichkeit deutlich, daß sich Kenia rapide zu einer mit polizeistaatlichen Mitteln geführten Diktatur entwickelt. In einem Hirtenbrief äußerten die katholischen Bischöfe Kenias kürzlich die Befürchtung, daß sich Kenia auf dem Weg zu „lateinamerikanischen Zuständen" befände. Führende kenianische Regimegegner werden bedroht und ohne Angabe konkreter Gründe inhaftiert, so unter anderem auch Anwälte während der Ausübung ihres Mandats. Während der Unruhen im Juli 1990 wurden neben kenianischen auch mehrere westliche Journalisten an der Ausübung ihrer Arbeit gehindert, festgenommen und z. T. mißhandelt.

Am 14. August 1990 kam der anglikanische Bischof Alexander Muge bei einem schweren Verkehrsunfall ums Leben.

Vorausgegangen waren „Warnungen" des inzwischen ausgewechselten kenianischen Arbeitsministers Okondo an den Bischof, den Bezirk Busia, in dem er dann ums Leben kam, nicht zu besuchen, da er sonst evtl. nicht „lebend davonkommen" würde.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist die Bundesregierung über das Ausmaß und die Art der in den letzten Monaten zunehmenden Menschenrechtsverletzungen in Kenia informiert?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die oben erwähnten Maßnahmen gegen Anwälte und Journalisten? Teilt sie die Auffassung des Generalsekretärs der kenianischen Journalistenunion Odiko, daß es sich hier um polizeistaatliche Methoden handelt, und ist sie mit uns der Meinung, daß in Kenia in eklatanter Weise gegen internationale Rechtsgrundsätze verstoßen wird?

3

Der anglikanische Bischof Muge hatte sich engagiert für das Zustandekommen einer Überprüfungskommission der regierenden Einheitspartei KANU eingesetzt. Es besteht der begründete Verdacht, daß er als Regimegegner umgebracht wurde. Wird sich die Bundesregierung bei der Regierung von Kenia für eine Untersuchung der Todesumstände des Bischofs und gegebenenfalls für eine Bestrafung seiner Mörder einsetzen?

4

Liegen der Bundesregierung detaillierte Informationen über das Schicksal der im Juli im Zusammenhang mit der Debatte um ein Mehrparteiensystem in Kenia festgehaltenen Personen vor, und wenn nein, wird sie sich über deren Verbleib sachkundig machen?

5

In einer „urgent action" äußerte amnesty international am 17. August 1990 die Besorgnis, daß von 24 Personen, die im Juli wegen Besitzes von „aufrührerischen Musikkassetten" festgenommen wurden, anscheinend noch 18 in Haft sind. Wird sich die Bundesregierung nach dem Schicksal der Inhaftierten erkundigen und ggf. ihre sofortige Freilassung verlangen?

6

Mehrere westliche Regierungen, u. a. die der USA und der skandinavischen Länder, haben bereits gegen die Menschenrechtsverletzungen in Kenia, vor allem gegen die Inhaftierung prominenter Regimegegner ohne Gerichtsverfahren, protestiert. Wird sich die Bundesregierung diesen Protesten anschließen? Wenn nein, warum nicht?

7

Die Regierungen verschiedener westlicher Staaten, u. a. mehrerer EG-Staaten und der USA, haben die Reduzierung von Finanz- und Militärhilfe für die kenianische Regierung angekündigt, falls sich die Menschenrechtssituation in Kenia nicht drastisch verbessert.

a) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Druck auf die Regierung des Präsidenten Daniel arap Moi auszuüben?

b) Hatte sich die Bundesregierung vor der Vergabe des 30-Millionen-DM-Kredits am 8. August 1990 über die Lage der Menschenrechte in Kenia informiert, und wird sie künftig die Vergabe von Krediten von der Achtung der Menschenrechte abhängig machen?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die bundesdeutsche Hanns-Seidel-Stiftung noch immer eng mit der kenianischen Einheitspartei KANU zusammenarbeitet?

Bonn, den 4. September 1990

Frau Eid Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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