Munitionsdepot im Wassermer Wald (Landkreis Emmendingen) — III —
der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wurden die Pläne der Kanadier für den Bau des Munitionsdepots Wasser seit dem 30. November 1989 vorangetrieben, und wenn ja, in welcher Weise?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe im kanadischen Haushalt resp. Nachtragshaushalt Mittel für den Ausbau des Depots vorgesehen sind?
Halten die kanadischen Streitkräfte ihren dortigen Bedarf weiterhin für dringlich? Hat sich seit der Beantwortung unserer letzten Anfrage (Drucksache 11/5923 vom 30. November 1989) aufgrund der seitherigen politischen Entwicklung generell eine veränderte Einschätzung der Bedarfsfrage ergeben?
Kann die Bundesregierung die nach Angaben der Staatssekretärin im Kanadischen Verteidigungsministerium, Collins, „verbindliche Aussage" bestätigen, daß die Pläne für einen weiteren Ausbau des Munitionsdepots „derzeit nicht weiterverfolgt werden" (Badische Zeitung, 4./5. August 1990)?
Aufgrund welcher Gesetze oder Verordnungen ist die Veröffentlichung von Überlassungsvereinbarungen bzw. die Einsichtnahme in derartige Unterlagen ausdrücklich verboten?
Sollte der Bedarf für das o. a. Munitionsdepot nicht mehr gegeben sein: Ist die Bundesregierung bereit, das Gelände an die Gemeinde Denzlingen zurückzugeben und den entstandenen Schaden zu erstatten?