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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Zwischenlager für Patriot-Raketen in Hepberg (G-SIG: 11005284)

Evtl. Einrichtung eines Zwischenlagers ab August 1990, endgültiger Stationierungsort, Schutzmaßnahmen, Begründung des BMVg zum Baubeginn des Zwischenlagers

Fraktion

Die Grünen/Bündnis 90

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

20.11.1990

Aktualisiert

26.07.2022

BT11/810510.10.1990

Zwischenlager für Patriot-Raketen in Hepberg

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/8105 10.10.90 Kleine Anfrage des Abgeordneten Eich und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90 Zwischenlager für Patriot-Raketen in Hepberg Wir fragen die Bundesregierung: 1. In Hepberg/Neuhau soll ab August 1990 ein Zwischenlager für Patriot-Raketen eingerichtet werden. Wird hier das ganze für Schernfeld vorgesehene Waffensystem gelagert? Wie lange soll das Zwischenlager bestehen bleiben? Wo ist der im Anschluß an die Zwischenlagerung vorgesehene Stationierungsort der Waffensysteme? 2. Hepberg/Neuhau ist ein Truppenübungsplatz und ein NATO- Depot. Welche Munition wird hier gelagert? 3. Aus militärischen Gründen wurde eine Stationierung von Patriot-Raketen auf diesem Gelände abgelehnt. Wie war die Begründung genau formuliert? Wie wurde die Errichtung eines Zwischenlagers begründet? Kann eine Gefährdung der umliegenden Bevölkerung aufgrund der verschiedenartigen Nutzung des Geländes ausgeschlossen werden? Wenn ja, wie begründet dies die Bundesregierung? 4. Sind für etwaige Unfälle Evakuierungspläne für die umliegenden Gemeinden vorgesehen? Wenn ja, liegen diese Pläne den Gemeindeverwaltungen vor? Durch welche Schulungsmaßnahmen sind die örtlichen Feuerwehren auf die besonderen Gefahren bei einem Patriot-Unfall vorbereitet? 5. Die Bundeswehr (Wehrbereichsverwaltung VI) hat erklärt, daß auf jede Baumaßnahme in Zusammenhang mit einem Pat riot- Zwischenlager verzichtet werden soll (Wasserschutzzone). Drucksache 11/ 8105 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode Hält die Bundesregierung eine Lagerung von. Patriot-Raketen ohne Schutzmaßnahmen für verantwortbar? Wird ein neuer Schutzbereich für das Patriot-Zwischenlager angeordnet, nachdem der Schutzbereich für die ehemalige HAWK-Stellung aufgehoben ist? Wenn ja, wann wird hierfür das erforderliche Anhörungsverfahren nach § 1 Abs. 3 Schutzbereichsgesetz anberaumt? 6. Wird während der Zwischenlagerzeit zu Übungszwecken innerhalb und außerhalb des Geländes mit den Raketen gefahren? Wenn ja, soll dies mit den gleichen Vorhaben, d. b . achtmal im Jahr, wie für das Gesamtsystem geschehen? 7. In welcher Form werden die anliegenden Gemeinden (Hepberg, Lenting, Wettstetten und Stammham) in den Entscheidungsprozeß bzgl. des Zwischenlagers einbezogen? B. Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Stoltenberg, hat die Verschiebung des für Frühjahr d. J. geplanten Baubeginns mit den Veränderungen in Deutschland und Osteuropa und zudem damit begründet, daß der gegenwärtige Stand der Wiener Abrüstungsverhandlungen und die vorgesehene Bundeswehr - planung 2000 erwarten lassen, daß es nun zum Abbau bzw. zur Neuordnung militärischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland kommen wird. Hat diese Neuorientierung ergeben, daß auf das System Pat riot verzichtet wird? Bonn, den 4. Oktober 1990 Eich Hoss, Frau Dr. Vollmer, Frau Birthler und Fraktion]

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