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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Truppenübungsplätze der Nationalen Volksarmee und Sonderjagdgebiete (G-SIG: 11005296)

Waldflächen in den einzelnen Bezirken der ehemaligen DDR, die seit 1960 für militärische Zwecke zum Sperrgebiet erklärt wurden, Zustand dieser Flächen, Sonderjagdgebiete mit beschränktem Betretungsrecht, Rückgabe für die zivile bzw. öffentliche Nutzung

Fraktion

Die Grünen/Bündnis 90

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

13.11.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/815718.10.90

Truppenübungsplätze der Nationalen Volksarmee und Sonderjagdgebiete

des Abgeordneten Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90

Vorbemerkung

Die Nationale Volksarmee und die in der DDR stationierten sowjetischen Streitkräfte haben verstärkt ab 1960 große Waldflächen für militärische Übungszwecke zum Sperrgebiet erklärt und damit einer regulären Bewirtschaftung als Wald und der öffentlichen Nutzung entzogen.

Zusätzlich wurden Sonderjagdgebiete für hohe Staatsfunktionäre und Militärs eingerichtet, in denen ebenfalls die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen blieb.

In der Bevölkerung der ehemaligen DDR herrscht große Sorge, daß diese Flächen nicht der Öffentlichkeit zurückgegeben werden, sondern militärische Übungsflächen oder Sonderjagdgebiete bleiben. Als Grundlage dieser Entscheidungen muß zunächst eine Übersicht über die vorhandenen Flächen erstellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Waldflächen (aufgegliedert nach Holzboden- und Nicht-Holzboden-Flächen) standen am 3. Oktober unter der Verwaltung der Nationalen Volksarmee und welche unter der der sowjetischen Militäradministration?

2

Wie verteilen sich diese Flächen auf die Bezirke und staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe der ehemaligen DDR?

3

In welchem Zustand befinden sich diese Flächen?

a) Welcher Anteil davon kann als relativ ungestört angesehen werden?

b) Welcher Anteil davon kann als beeinträchtigt angesehen werden?

c) Welcher Anteil davon kann als weitgehend zerstört angesehen werden (insbesondere Panzerübungsgelände)?

d) Welcher Anteil davon kann als durch Munition oder Betriebsstoffe (Öl, Diesel) und andere Chemikalien verseucht angesehen werden?

4

Welche Sonderjagdgebiete mit beschränktem Betretungsrecht waren am 3. Oktober ausgewiesen?

a) Worin bestehen die Beschränkungen, und inwieweit haben sie sich nach dem 3. Oktober geändert?

b) Wie verteilen sich die Sonderjagdgebiete auf die Bezirke und staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe der ehemaligen DDR?

5

Welche Flächen solchen militärischen Übungsgebietes und solcher Sonderjagdgebiete wurden bereits vor dem 3. Oktober von der DDR an die Allgemeine Forstverwaltung zurückgegeben und damit wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (wie dies z. B. aus Waren/Müritz berichtet wurde)?

6

Wie schnell wird die Bundesregierung den berechtigten Interessen der Bevölkerung nachkommen, die Sonderjagdgebiete aufzuheben und die Militärübungsflächen der Allgemeinen Forstverwaltung und damit in die öffentliche Zugänglichkeit zurückzugeben?

7

Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Rückgabe der als Militärübungsgelände und Sonderjagdgebiete ausgewiesenen Flächen in die zivile bzw. öffentliche Nutzung bereits unternommen, und welche weiteren wird sie bis zur Neuwahl des Deutschen Bundestages im Dezember 1990 unternehmen?

Bonn, den 9. Oktober 1990

Dr. Knabe Hoss, Frau Dr. Vollmer, Frau Birthler und Fraktion

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