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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Unvollständige bzw. nicht wahrheitsgemäße Beantwortung der Kleinen Anfrage "Chemische Waffen in der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksache 11/6917) durch die Bundesregierung (G-SIG: 11005396)

Einrichtung eines C-Waffen-Depots der US-Streitkräfte in Gerbach bei Kriegsfeld bereits im Jahre 1959, Verstoß gegen die sogenannte Effektivstärkeregelung des Art. 4 Abs. 2 des Deutschlandvertrags

Fraktion

Die Grünen/Bündnis 90

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

05.12.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/842508.11.90

Unvollständige bzw. nicht wahrheitsgemäße Beantwortung der Kleinen Anfrage „Chemische Waffen in der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksache 11/6917) durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

War und/oder ist der Bundesregierung das Memorandum 970 der Vereinigten Stabschefs der US-amerikanischen Streitkräfte aus dem Jahr 1962 (JCSM-970-62) bekannt, in dem steht, daß bereits im zweiten Quartal des Haushaltsjahres 1959 ein C-Waffendepot in der Bundesrepublik Deutschland, das sogenannte Rhein-Ordnance-Depot eingerichtet worden ist?

1.1

Wenn nein, warum ist bzw. war ihr dies nicht bekannt?

1.2

Wenn ja, seit wann ist es ihr bekannt gewesen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sie die Kleine Anfrage 11/6917 in den Fragen 6, 6.1, 6.2 und 6.3 in ihrer Antwort (Drucksache 11/7213) unwahr oder zumindest unvollständig beantwortet hat?

2

Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 11/6917) die Tatsache, daß bereits 1959 ein C-Waffendepot in Gerbach in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet worden ist, nicht wahrheitsgemäß in ihrer Antwort mitgeteilt, obwohl explizit danach in den Fragen 6 bis 6.3 danach gefragt worden ist?

2.1

Wenn ihr die Existenz dieses C-Waffendepots nicht bekannt war, warum war dies der Fall?

3

War und/oder ist der Bundesregierung bekannt, daß es sich bei dem in der zweiten Hälfte des Jahres 1959 in Gerbach bei Kriegsfeld eingelagerten C-Waffen insgesamt um 3 549 Tonnen Giftgas, davon Granaten des Kalibers 105 mm mit den Kampfstoffen GB (Sarin), HD (Lost), Mörsergranaten 4,2 Inch mit Lost sowie 12 Behältern mit GB (Sarin) und 90 Behältern mit Lost gehandelt hat?

3.1

Wenn nein, warum war bzw. ist ihr dies nicht bekannt?

3.2

Wenn ja, seit wann ist es ihr bekannt gewesen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sie die Kleine Anfrage (Drucksache 11/6917) in den Fragen 6, 6.1, 6.2 und 6.3 in ihrer Antwort (Drucksache 11/7213) unwahr oder zumindest unvollständig beantwortet hat?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einlagerung US-amerikanischer C-Waffen im Jahr 1959 ein Verstoß gegen die sogenannte Effektivstärkeregelung des Artikels 4 Abs. 2 des Deutschlandvertrags vom 5. Mai 1955 war, in dem festgelegt wurde, daß die Bundesregierung damit einverstanden ist, daß vom Inkrafttreten der Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag an Streitkräfte der gleichen Nationalität und Effektivstärke wie zur Zeit dieses Inkrafttretens in der Bundesrepublik Deutschland stationiert werden dürfen?

4.1

Wenn nein, warum teilt die Bundesregierung diese Auffassung nicht?

4.2

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Verstoß gegen Artikel 4 Abs. 2 des Deutschlandvertrages?

5

Welche bundesdeutschen Politiker und/oder Staatsbeamte sind in der maßgeblichen Zeit in den Sachverhalt einbezogen gewesen?

Bonn, den 31. Oktober 1990

Frau Beer Frau Birthler, Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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