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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Zur Problematik des Deutsch-Brasilianischen Atomabkommens von 1975 (G-SIG: 11005441)

Entsorgung von Atommüll brasilianischer Kernkraftwerke, Gefährdung indianischer Anwohner, atomrechtliche Genehmigungsverfahren in Brasilien, atomtechnische Kooperation Brasiliens und Chinas, Möglichkeit zum Bau von Atombomben, Anwendung des Atomwaffensperrvertrags

Fraktion

Die Grünen/Bündnis 90

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.12.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/845112.11.90

Zur Problematik des Deutsch-Brasilianischen Atomabkommens von 1975

der Abgeordneten Stratmann-Mertens, Frau Kottwitz und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Zur Problematik des Deutsch-Brasilianischen Atomabkommens von 1975

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wo der künftige Atommüll der brasilianischen Atomkraftwerke, die mit deutscher Hilfe gebaut werden, gelagert werden soll?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut neuester Verfassung der Gemeinde von Angra dos Reis die Lagerung von Atommüll im Gemeindegebiet verboten ist und somit die bisherige Praxis der vorläufigen Lagerung im Gemeindegebiet illegal ist?

2. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die geographischen und geologischen Eigenschaften der Gegend, in der die Atomkraftwerke Angra II und III gebaut werden?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die im Rahmen des Deutsch-Brasilianischen Atomabkommens gebauten und im Bau befindlichen Atomkraftwerke in einem Gebiet errichtet werden, das zu den am meisten von Erdbeben betroffenen Gebieten zählt?

3. Im Umkreis von zehn Kilometern des Atomkraftwerkbaus in Angra dos Reis lebt ein Indianerstamm (Guarani) mit über 300 Indianern im Küstenurwald.

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß diese Indianer bisher in keiner Weise über Verhaltensmaßregeln bei einem Störfall aufgeklärt wurden?

4. Das brasilianische Gesetz verlangt bei großen Projekten wie dem deutsch-brasilianischen Atomkraftwerkbau eine Umweltbelastungsanalyse (RIMA — Relatório de Impacto Ambiental).

Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung über die Durchführung einer solchen Umweltbelastungsanalyse in bezug auf die mit deutscher Hilfe errichteten Atomkraftwerke?

5. Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Tatsache, daß der Bau der deutsch-brasilianischen Atomkraftwerke von den zuständigen Stellen nicht genehmigt wurde und de facto ein illegaler Bau besteht?

6. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Bevölkerung der Gegend von Angra dos Reis im Gegensatz zu dem atomrechtlichen Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland keine Möglichkeit hatte, zu dem Bau der Atomkraftwerke Stellung zu nehmen?

7. Laut Artikel des Jornal do Brasil vom 12. Februar 1977 hat die Bundesrepublik Deutschland Interesse an Uranvorkommen in Brasilien.

Um welche Uranvorkommen handelte es sich seinerzeit?

Sind der Bundesregierung Uranvorkommen im Bundesstaat Roraima bekannt?

Wenn ja, seit wann?

Wurden bei Abschluß des Deutsch-Brasilianischen Atomabkommens oder später Vereinbarungen getroffen, die deutschen Unternehmen Rechte auf Uranvorkommen in Brasilien zusichern?

8. In einem Artikel des Jornal do Brasil vom 22. Oktober 1984 wird behauptet, daß Brasilien mit den technologischen Kennt-nissen, die zum Bau von atombetriebenen U-Booten notwendig sind, zugleich in der Lage sei, Atombomben zu bauen.

Stimmt die Bundesregierung dieser Auffassung zu?

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Brasilien auch ohne deutsche Technologie in der Lage wäre, atombetriebene U-Boote zu bauen?

9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß zwischen Brasilien und China seit 1984 ein Kooperationsabkommen im Nuklearbereich besteht?

Wenn ja, wie beurteilt sie diese Zusammenarbeit?

Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere Kooperationsabkommen, die Brasilien mit anderen Staaten abgeschlossen hat?

Wenn ja, mit welchen?

10. Was ist der Bundesregierung über das Unglück in Angra dos Reis vom 27. Februar 1985 bekannt, bei dem durch einen Erdrutsch ein radiologisches Labor mit sechs Caesium-Zylindern ins Meer gerissen wurde?

11. Was ist der Bundesregierung über den Fehlalarm im Atomkraftwerk Angra I im Januar 1989 bekannt, bei dem sich zeigte, daß die zuständigen Stellen absolut unzureichend auf einen solchen Vorfall vorbereitet sind und nicht in der Lage sind, die Bevölkerung auch nur im geringsten zu schützen?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsache?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Sicherstellung eines Katastrophenschutzplanes für die Bevölkerung bei Abschluß solcher Verträge wie dem Deutsch-Brasilianischen Atomabkommen von 1975 in ihrem Verantwortungsbereich liegt?

12. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Vergabe des 250 Millionen DM Kredits zur Sicherung des Regenwaldes der Bundesregierung und den Bemühungen der Bundesregierung, Brasilien dazu zu bewegen, Angra II und Angra III fertigzustellen?

13. Hat die Bundesregierung einen Erlaß der aus der deutschbrasilianischen Atomkooperation resultierenden Schulden in Aussicht gestellt, wenn Brasilien konkrete Schritte zum Erhalt der Regenwälder unternimmt?

14. Zu welchem Ergebnis haben die jüngsten Verhandlungen von Bundesminister Riesenhuber mit der brasilianischen Regierung in bezug auf die Realisierung internationaler Kontrollen der brasilianischen Nuklearaktivitäten geführt?

15. Hat die Bundesregierung Vorschläge, wie die brasilianischen Nuklearaktivitäten außerhalb der Möglichkeiten des Atomwaffensperrvertrags und des Vertrags von Tlatelolco international kontrolliert werden können?

16. Wie gedenkt sich die Bundesregierung zu verhalten, wenn sich Brasilien weiterhin weigert, sowohl den Atomwaffensperrvertrag zu unterzeichnen als auch den Vertrag von Tlatelolco in Kraft zu setzen?

17. Wie läßt sich der Kabinettsbeschluß vom 9. August 1990, der eine Nuklearkooperation mit Ländern ausschließt, die ihre nuklearen Aktivitäten nicht der internationalen Kontrolle unterwerfen, mit der Nichtkündigung des Deutsch-Brasilianischen Atomabkommens von 1975 vereinbaren?

Fragen26

1

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wo der künftige Atommüll der brasilianischen Atomkraftwerke, die mit deutscher Hilfe gebaut werden, gelagert werden soll?

1

b) Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut neuester Verfassung der Gemeinde von Angra dos Reis die Lagerung von Atommüll im Gemeindegebiet verboten ist und somit die bisherige Praxis der vorläufigen Lagerung im Gemeindegebiet illegal ist?

2

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die geographischen und geologischen Eigenschaften der Gegend, in der die Atomkraftwerke Angra II und III gebaut werden?

2

b) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die im Rahmen des Deutsch-Brasilianischen Atomabkommens gebauten und im Bau befindlichen Atomkraftwerke in einem Gebiet errichtet werden, das zu den am meisten von Erdbeben betroffenen Gebieten zählt?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß diese Indianer bisher in keiner Weise über Verhaltensmaßregeln bei einem Störfall aufgeklärt wurden?

Im Umkreis von zehn Kilometern des Atomkraftwerkbaus in Angra dos Reis lebt ein Indianerstamm (Guarani) mit über 300 Indianern im Küstenurwald.

4

Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung über die Durchführung einer solchen Umweltbelastungsanalyse in bezug auf die mit deutscher Hilfe errichteten Atomkraftwerke?

Das brasilianische Gesetz verlangt bei großen Projekten wie dem deutsch-brasilianischen Atomkraftwerkbau eine Umweltbelastungsanalyse (RIMA — Relatório de Impacto Ambiental).

5

Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Tatsache, daß der Bau der deutsch-brasilianischen Atomkraftwerke von den zuständigen Stellen nicht genehmigt wurde und de facto ein illegaler Bau besteht?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Bevölkerung der Gegend von Angra dos Reis im Gegensatz zu dem atomrechtlichen Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland keine Möglichkeit hatte, zu dem Bau der Atomkraftwerke Stellung zu nehmen?

7

Um welche Uranvorkommen handelte es sich seinerzeit?

Laut Artikel des Jornal do Brasil vom 12. Februar 1977 hat die Bundesrepublik Deutschland Interesse an Uranvorkommen in Brasilien.

7

Sind der Bundesregierung Uranvorkommen im Bundesstaat Roraima bekannt?

7

Wenn ja, seit wann?

7

Wurden bei Abschluß des Deutsch-Brasilianischen Atomabkommens oder später Vereinbarungen getroffen, die deutschen Unternehmen Rechte auf Uranvorkommen in Brasilien zusichern?

8

Stimmt die Bundesregierung dieser Auffassung zu?

In einem Artikel des Jornal do Brasil vom 22. Oktober 1984 wird behauptet, daß Brasilien mit den technologischen Kennt-nissen, die zum Bau von atombetriebenen U-Booten notwendig sind, zugleich in der Lage sei, Atombomben zu bauen.

8

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Brasilien auch ohne deutsche Technologie in der Lage wäre, atombetriebene U-Boote zu bauen?

9

Wenn ja, wie beurteilt sie diese Zusammenarbeit?

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, daß zwischen Brasilien und China seit 1984 ein Kooperationsabkommen im Nuklearbereich besteht?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere Kooperationsabkommen, die Brasilien mit anderen Staaten abgeschlossen hat?

9

Wenn ja, mit welchen?

10

Was ist der Bundesregierung über das Unglück in Angra dos Reis vom 27. Februar 1985 bekannt, bei dem durch einen Erdrutsch ein radiologisches Labor mit sechs Caesium-Zylindern ins Meer gerissen wurde?

11

Wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsache?

Was ist der Bundesregierung über den Fehlalarm im Atomkraftwerk Angra I im Januar 1989 bekannt, bei dem sich zeigte, daß die zuständigen Stellen absolut unzureichend auf einen solchen Vorfall vorbereitet sind und nicht in der Lage sind, die Bevölkerung auch nur im geringsten zu schützen?

11

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Sicherstellung eines Katastrophenschutzplanes für die Bevölkerung bei Abschluß solcher Verträge wie dem Deutsch-Brasilianischen Atomabkommen von 1975 in ihrem Verantwortungsbereich liegt?

12

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Vergabe des 250 Millionen DM Kredits zur Sicherung des Regenwaldes der Bundesregierung und den Bemühungen der Bundesregierung, Brasilien dazu zu bewegen, Angra II und Angra III fertigzustellen?

13

Hat die Bundesregierung einen Erlaß der aus der deutschbrasilianischen Atomkooperation resultierenden Schulden in Aussicht gestellt, wenn Brasilien konkrete Schritte zum Erhalt der Regenwälder unternimmt?

14

Zu welchem Ergebnis haben die jüngsten Verhandlungen von Bundesminister Riesenhuber mit der brasilianischen Regierung in bezug auf die Realisierung internationaler Kontrollen der brasilianischen Nuklearaktivitäten geführt?

15

Hat die Bundesregierung Vorschläge, wie die brasilianischen Nuklearaktivitäten außerhalb der Möglichkeiten des Atomwaffensperrvertrags und des Vertrags von Tlatelolco international kontrolliert werden können?

16

Wie gedenkt sich die Bundesregierung zu verhalten, wenn sich Brasilien weiterhin weigert, sowohl den Atomwaffensperrvertrag zu unterzeichnen als auch den Vertrag von Tlatelolco in Kraft zu setzen?

17

Wie läßt sich der Kabinettsbeschluß vom 9. August 1990, der eine Nuklearkooperation mit Ländern ausschließt, die ihre nuklearen Aktivitäten nicht der internationalen Kontrolle unterwerfen, mit der Nichtkündigung des Deutsch-Brasilianischen Atomabkommens von 1975 vereinbaren?

Bonn, den 12. November 1990

Stratmann-Mertens Frau Kottwitz Frau Birthler, Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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