Einführung von Giftmüll aus Seveso
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Nachforschungen unternahm die Bundesregierung, um zu ermitteln, ob Gift vom Seveso-Unglück legal oder illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt bzw. durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hindurch transportiert wurde? Welche Ergebnisse liegen bisher vor?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt,
a) ob das deutsche Unternehmen Badische Rückstandsbeseitigungs GmbH in Neckar-Steinbach, Hessen, einer französischen Firma ein Angebot zur Beseitigung der Giftmüllfässer aus Seveso gemacht hat, und ob es den Zuschlag erhalten hat;
b) ob entsprechende Transaktionen zwischen den deutschen Unternehmen Sonderabfall GmbH in Fellbach bzw. Firma Weber GmbH Industrie- und Städtereinigung in Dugendorf bei Salach, Baden-Württemberg, bzw. einer anderen deutschen Firma und einer französischen Firma zwecks der Beseitigung der Giftmüllfässer aus Seveso stattgefunden haben oder vorgesehen waren?
Welche legalen Möglichkeiten zur Endlagerung oder sonstigen Entsorgung, z. B. Verbrennen von TCDD-haltigem Giftmüll aus Seveso, bestehen nach Auffassung der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland?
b) Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, daß solche Firmen unter Umgehung der Begleitscheinvorschriften Sonderabfälle im Ausland abholen, unkontrolliert über die Grenze bringen (gegebenenfalls durch irreführende Kennzeichnung des Transportgutes) und illegal in Sandgruben, Steinbrüchen und dergleichen endlagern?
Inwieweit reichen deshalb die nationalen gesetzlichen Bestimmungen zur Überwachung des Sondermüllexports und -imports nach Ansicht der Bundesregierung nicht aus, und welche Verbesserungen diesbezüglich sieht die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf eine weitere Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes vor?
b) Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine Vereinheitlichung und Verschärfung der EG-Richtlinien im Bereich Abfallbeseitigung durchzusetzen und dadurch eine größere Effizienz bei der Überwachung grenzüberschreitender Sondermüllbeförderungen und -beseitigungen zu erzielen?