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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkung der Konjunkturpakete I und II auf die Finanz- und Investitionskraft der Kommunen

<span>Mindereinnahmen durch Steuersenkungen im Rahmen der Konjunkturpakete, Probleme der Vergabe und Verwendung der Finanzhilfen, besondere Unterstützung &quot;finanzschwacher Kommunen&quot;</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

12.03.2009

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 16/1204113. 02. 2009

Auswirkung der Konjunkturpakete I und II auf die Finanz- und Investitionskraft der Kommunen

der Abgeordneten Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den bundesdeutschen Kommunen hat sich aufgrund struktureller Finanzierungslücken bis 2020 ein Investitionsbedarf von 700 Mrd. Euro aufgestaut. Zur Deckung dieses Bedarfs müssten jährlich 50 Mrd. Euro in den Erhalt und die Modernisierung der kommunalen Einrichtungen und Infrastrukturen investiert werden.

Die Bundesregierung wird im Rahmen des Konjunkturpakets II (Bundestagsdrucksache 16/11740) für die nächsten beiden Jahre jeweils Finanzhilfen in Höhe von 5 Mrd. Euro für Länder und Kommunen zur Verfügung stellen.

Erklärte Absicht ist es, dass von den 10 Mrd. Euro Bundesmitteln zwei Drittel in die energetische Sanierung von Bildungseinrichtungen fließen und ein Drittel in die kommunale Infrastruktur. Darüber hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass auch finanzschwache Kommunen von den Finanzhilfen profitieren. Gleichzeitig wurde aber ein kommunaler Eigenanteil festgeschrieben.

Erste Bewertungen und Reaktionen aus Wissenschaft, Verbänden sowie von Kommunalpolitikerinnen und -politikern verweisen auf die zu geringe Höhe des kommunalen Investitionspaketes, Blockaden bei der Umsetzung, einen hohen bürokratischen Aufwand und auf zusätzliche und langfristigen Belastungen der Kommunen durch die Steuersenkungen, die in den Konjunkturpaketen I und II vereinbart wurden. In den einzelnen Bundesländern zeichnet sich aufgrund fehlender bundesgesetzlicher Vorgaben zudem eine Vielzahl unterschiedlichster Verfahren der Beantragung und Erlangung von Mitteln ab, die einem schnellen Einsatz von Investitionen entgegenwirken. Eine einheitliche Lösung für finanzschwache Kommunen ist nicht vorgesehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie hoch werden die Mindereinnahmen für Kommunen sein, die durch die Steuersenkungen im Rahmen der Konjunkturpakete I und II direkt und über den Steuerverbund vermittelt entstehen werden?

2

Treffen in diesem Zusammenhang Aussagen des Instituts für Makroökonomie zu, dass die kommunalen Mindereinnahmen dazu führen, dass den Kommunen in 2009 30 Prozent und in 2010 sogar 60 Prozent der zusätzlichen Investitionsmittel wieder entzogen werden?

3

Wie will die Bundesregierung ihren erklärten Anspruch sicherstellen, dass mindestens 70 Prozent der Finanzhilfen im Rahmen des Investitionsprogramms zur Finanzierung kommunalbezogener Investitionen eingesetzt werden sollen?

4

Trifft es in diesem Zusammenhang zu, dass die Länder im Rahmen der Verhandlungen zum Konjunkturpaket II gefordert haben, den kommunalen Anteil auf 51 Prozent zu reduzieren?

5

Wie hoch ist nach bisher vorliegenden Informationen der Anteil, den die Länder jeweils an die Kommunen weitergeben?

6

Was genau versteht die Bundesregierung unter „finanzschwachen Kommunen“, und warum hat die Bundesregierung nicht entsprechend der „Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt 2008“ verbindlich geregelt, welche Kommunen als finanzschwach gelten?

7

Warum beabsichtigt die Bundesregierung keine verbindlichen Regelungen gegenüber den Ländern hinsichtlich der Inanspruchnahme von Mitteln aus dem kommunalen Investitionsprogramm durch finanzschwache Kommunen, um zu gewährleisten, dass diese Mittel auch bei diesen Kommunen ankommen?

8

Wird die Bundesregierung analog der „Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt 2008“ in der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des kommunalen Investitionsprogramms verbindliche Regelungen zur Reduzierung des Eigenanteils bzw. zur Befreiung von einem Eigenanteil der Kommunen treffen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

9

Wann können Kommunen zur Finanzierung ihres Eigenanteils günstige KfW-Kredite aufnehmen, und welche Vorteile werden diesen Kommunen im Vergleich zu sonst üblichen Krediten eingeräumt?

10

Ist vorgesehen, dass finanzschwache Kommunen die Möglichkeit erhalten, dass der kommunale Eigenanteil oder Teile des kommunalen Eigenanteils durch Dritte übernommen werden kann, sollte sich herausstellen, dass die Investition nur auf diesem Weg getätigt werden kann?

Wenn nein, warum gilt diese Regelung für die Inanspruchnahme von Mitteln im Rahmen des Investitionspaktes und nicht auch im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms?

11

Sind durch die Bestimmungen in Artikel 7 § 3 Absatz 1 Nummer 1 Investitionen in die kommunale Schul- und Weiterbildungsinfrastruktur ausgeschlossen, die über eine energetische Sanierung hinausgehen?

12

Wie begründet die Bundesregierung den Ausschluss von kommunalen Investitionen (Artikel 7 § 3) in den Bereichen Straßenbau (ohne Lärmschutz), Abwasser und Öffentlicher Personennahverkehr vor dem Hintergrund der Tatsache, dass einschlägige Studien zum kommunalen Investitionsbedarf (DIFU) gerade in diesen Bereichen großen Handlungsbedarf sehen?

13

Was versteht die Bundesregierung unter „zusätzlichen Investitionen“ (Artikel 7 § 3 Absatz 3 und Entwurf der Verwaltungsvereinbarung § 4 und 5)?

14

Können Investitionen, die Bestandteil der mittel- bzw. langfristigen Investitionsplanung einer Kommune sind und bei denen absehbar ist, dass diese aufgrund der schwierigen Haushaltslage der Kommune nicht planmäßig realisiert werden können, mit Mitteln aus dem kommunalen Investitionsprogramm umgesetzt werden?

Wenn nein, warum nicht?

15

Was spricht dagegen, dass finanzschwache Kommunen planungsreife Investitionsprojekte, die aufgrund der schwierigen Haushaltslage noch nicht realisiert werden konnten bzw. deren Realisierung gestoppt werden musste, mit Mitteln aus dem kommunalen Investitionsprogramm umsetzen, zumal dies einen schnellen Einsatz der Mittel zur Folge habe und der Förderung des wirtschaftlichen Wachstums (Artikel 104b Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) dienen würde?

16

Warum ist beabsichtigt, geplante kommunale Maßnahmen, die bereits im Haushaltsplan oder gar im Finanzplan des Jahres 2009 veranschlagt wurden, auszuschließen, zumal gerade solche Investitionen geeignet wären, rasch umgesetzt zu werden, um die örtliche Konjunktur zu beleben, weil die Planungen weit fortgeschrieben sind und durch die zu erwartenden Einbrüche bei den Steuereinnahmen diese Investitionen gefährdet werden könnten?

17

Was spricht dagegen, dass aufgrund des sich angestauten hohen Investitionsbedarfs – insbesondere in finanzschwachen Kommunen – im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms Sanierungen auch bei kommunalen Einrichtungen wie Turnhallen, Rathäusern oder Mehrzweckgebäuden vorgenommen werden und damit auch der allgemeine Substanzerhalt der Gebäude gefördert werden sollte?

18

Welche kostenrechnenden Einrichtungen außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge werden grundsätzlich nicht gefördert (bitte auflisten), und warum?

Bedeutet „grundsätzlich“, dass Ausnahmen zugelassen werden, und wenn ja, in welchen Fällen?

19

Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, den Einsatz von Mitteln aus dem kommunalen Investitionsprogramm zur Ergänzung bereits existierender Förderprogramme, wie beispielsweise die Städtebauförderung, auszuschließen?

20

Welche verfassungsrechtlichen Fragestellungen – das Verhältnis Bund, Länder und Kommunen betreffend – werden in Umsetzung des Konjunkturpakets II berücksichtigt?

21

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vielzahl von länderspezifischen Umsetzungen die Wirksamkeit der Finanzhilfen und in diesem Zusammenhang die Beschränkung von Finanzhilfen auf die Länder (Artikel 104b Absatz 1 GG)?

Berlin, den 12. Februar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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