Erneute Inbetriebnahme eines ehemaligen Munitionslagers bei Schwäbisch Gmünd durch US-Streitkräfte
der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Ausbauarbeiten, die an den Bunkern in dem im Flächennutzungsplan Schwäbisch Gmünd-Waldstetten als „Sonderfläche Bund" ausgewiesenen Gebiet des früheren Munitionslagers durchgeführt werden?
Welchen Stand haben diese Arbeiten erreicht?
Wer ist Auftraggeber für diese Arbeiten?
Welchen Zielen und Zwecken dienen diese Bauarbeiten?
Sollen diese Bauarbeiten die Wiederinbetriebnahme des bezeichneten Munitionslagers vorbereiten?
Kann die Bundesregierung Informationen der GRÜNEN bestätigen, nach denen der Gemeinde Waldstetten vor kurzem mitgeteilt wurde, es bestehe die Absicht, das genannte Munitionslager wieder in Betrieb zu nehmen, und von wem wurde dies der Gemeinde Waldstetten angekündigt?
In welchem Zusammenhang stehen diese Bauarbeiten mit den Baumaßnahmen, die seit geraumer Zeit auf dem US-Militärgelände in Mutlangen durchgeführt werden,
mit den Vorbereitungen zur Stationierung der weitreichenden atomaren Mittelstreckenraketen vom Typ Pershing II in Schwäbisch Gmünd, die zum Jahresende — gemäß Beschluß der NATO-Außen- und Verteidigungsminister vom 12. Dezember 1979 — bei der 56. US-Feldartilleriebrigade die jetzt vorhandenen Raketenwaffen vom Typ Pershing Ia ablösen sollen?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung hinsichtlich Genehmigung und Finanzierung der Ausbauarbeiten an dem genannten Munitionslager?
Handelt es sich bei diesen Baumaßnahmen um solche, die von Behörden der Bundesrepublik Deutschland zu genehmigen sind?
Wenn ja, wann und von welcher Behörde oder Dienststelle der Bundesrepublik Deutschland wurde die Baugenehmigung erteilt?
Wurden von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland Mittel für diese Bauarbeiten bereitgestellt, und wenn ja, von welcher?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Mitwirkung von Behörden der Bundesrepublik Deutschland bei der Inbetriebnahme des genannten Munitionslagers?
Welche Behörde oder Dienststelle der Bundesrepublik Deutschland mußte vor der angekündigten erneuten Inbetriebnahme des Munitionslagers gehört werden oder ihre Zustimmung erteilen?
Wann und von welcher Behörde oder Dienststelle der Bundesrepublik Deutschland wurde eine derartige Zustimmung gegeben?
Ist es zutreffend, daß der Stadt Schwäbisch Gmünd sowie der Gemeinde Waldstetten noch vor weniger als drei Jahren bindend zugesichert wurde, eine weitere Nutzung des genannten Munitionslagers komme nicht in Betracht, und von welcher Stelle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine solche Erklärung abgegeben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß sich im vorliegenden Fall die Verantwortlichen für die Wiederinbetriebnahme des Munitionslagers über den eindeutigen Willen der betroffenen Gemeinden und ihrer politischen Gremien hinwegsetzen?
Hält die Bundesregierung die beabsichtigte Inbetriebnahme des Munitionslagers für verteidigungspolitisch sinnvoll,
die Bevölkerung zumutbar?
Ist die Bundesregierung bereit, die erneute Inbetriebnahme des Munitionslagers zu verhindern, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung ggf., um dies zu tun?