Schießübungen in der Meldorfer Bucht/Schleswig-Holstein
des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN Schießübungen in der Meldorfer Bucht/Schleswig-Holstein
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Informationen über Vorhaben der Bundeswehr im Bereich Meldorfer Bucht/Schleswig-Holstein liegen der Bundesregierung vor?
Trifft es zu, a) daß im September/Oktober mit den Schießübungen erneut begonnen werden soll, b) daß der Ausbau des Geländes in der Meldorfer Bucht als Truppenübungsplatz geplant ist?
Welche Waffen/Munition sollen dort getestet werden und zu welchem Zweck?
Welche Einheiten der Bundeswehr bzw. der NATO nehmen an den Übungen teil?
Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Nutzung des Gebiets Meldorfer Bucht als Übungsschießplatz?
In welchen Punkten weicht diese Nutzung von den Flächennutzungsplänen der betroffenen Gemeinden ab, und wie werden diese Abweichungen reguliert?
Auf Grund welcher Gutachten und Rechtsgrundlagen in bezug auf Gase, Restteile der Detonationskörper und die entstehenden Schallwellen ist ein Unterlaufen der Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes usw. möglich?
Wie sind die örtlichen Behörden und die ansässige Bevölkerung von den Vorhaben der Bundeswehr informiert worden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor über a) eine Schädigung der Natur und Tierwelt, b) Beeinträchtigungen des örtlichen Fischereiwesens, c) eine Schädigung der insbesondere für Büsum wichtigen Tourismusbranche?
Welche Übungen mit welchen Waffen und welcher Munition und welchen Truppenteilen der Bundeswehr bzw. der NATO haben bisher im Raum Meldorf stattgefunden?
Welche finanziellen Regelungen sind zwischen Bundeswehr und den örtlichen Behörden in bezug auf den Meldorfer Raum getroffen worden?