BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Milliardenkredit an die DDR (G-SIG: 10000370)

Zustandekommen und Modalitäten der Garantieübernahme durch die Bundesregierung, Konditionen für die als Kreditgeber auftretenden Banken, eventuelle Risiken für den Bundeshaushalt, Konkretisierung der handfesten sachlichen Vereinbarungen mit der DDR, Initiator des Kredits, Zahlung von Provisionen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.08.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/30215.08.83

Milliardenkredit an die DDR

des Abgeordneten Verheyen (Bielefeld) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zum Milliardenkredit an die DDR, den wir der Sache nach durchaus begrüßen, sind unklare bzw. widersprüchliche Äußerungen von seiten der Bundesregierung einerseits und des Ministerpräsidenten F. J. Strauß andererseits zu verzeichnen. Da der Steuerzahler wegen der ungewöhnlichen Vertragsbedingungen unnötige Mehrausgaben befürchten muß, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Mit welcher Begründung überging die Bundesregierung bei der Entscheidung über die Garantieübernahme den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages?

Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Berufung auf § 12 Nr. 15 des Haushaltsgesetzes 1983, d. h. worin besteht bei dieser Garantieübernahme das „unvorhergesehene, unabweisbare Bedürfnis" bzw. der „Notfall", nachdem — der bayerische Ministerpräsident selbst den Kredit als absolut sicher („kein Pfennig Risiko" laut Spiegel vom 8. August 1983) bezeichnete, eine Garantieübernahme durch den Bund also überflüssig erscheinen mußte, — die Bundesregierung gegenüber dem Haushaltsausschuß mit Schreiben vom 7. Juli 1983 die Garantie mit einem besonderen deutschlandpolitischen Interesse begründete, — eine Belebung des innerdeutschen Handels von diesem Kredit kaum erwartet werden kann (Stellungnahme des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung)?

2

Wie begründet die Bundesregierung, daß die als Kreditgeber auftretenden Banken wesentlich bessere als marktübliche Konditionen erhielten:

— Eine Absicherung des Kredits in Höhe von 100 v. H. statt wie üblich 85 v. H.,

— eine Absicherung des Kredits über Bundesgarantie statt wie üblich über Bundesbürgschaft mit der Konsequenz, daß im Falle eines Zahlungsverzuges der DDR Zahlungen aus der Bundeskasse unverzüglich fällig werden,

— Verzicht des Bundes auf die Erhebung einer Gebühr gegenüber den Banken – anstelle der üblichen 0,5 v. H. der Garantiesumme (5 Mio. DM)?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Bundeshaushalt bei Eintreten des Garantiefalls im Vergleich zum Bürgschaftsfall?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, von den beteiligten Banken zur Zahlung der Garantiesumme verpflichtet zu werden?

Worin bestehen die „handfesten sachlichen Vereinbarungen" , von denen Regierungssprecher Sudhoff am 8. August 1983 gesprochen hat?

Gibt es eine Forderungsabtretung der DDR, z. B. bezüglich der Transitpauschale?

5

Wurde bei der Garantieübernahme das Prüfungsrecht des Bundesfinanzministers nach § 39 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung gesichert, oder hat er auf dieses Recht verzichtet?

Mit welcher Begründung wurde die Treuhandstelle für Handel und Industrie in Berlin übergangen?

6

Ging die Initiative zu diesem Kredit von der Bundesregierung oder von der Bayerischen Landesbank oder von Dritten aus?

7

Sind Provisionen an Beteiligte des Kreditgeschäfts gezahlt worden? Wenn ja, befinden sich unter den Provisionsempfängern Inhaber von öffentlichen Ämtern oder Parteiämtern?

Bonn, den 15. August 1983

Verheyen (Bielefeld) Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen