Wohneigentumspolitik
der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Grünbeck, Dr. Daniels, Dörflinger, Dr. Feldmann, Link (Frankfurt), Linsmeier, Magin, Dr. Möller, Niegel, Pesch, Frau Rönsch, Frau Roitzsch, Ruf, Dr. von Wartenberg, Wurbs, Zierer und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
Vorbemerkung
Nachdem der Mietwohnungsbau seit Ende der 70er Jahre durch unzureichende Rahmenbedingungen mehr und mehr zurückgegangen war, führten zum Beginn der 80er Jahre die preis- und qualitätsbedingt gestiegenen Baukosten in Verbindung mit gedämpften Einkommenserwartungen und einer teilweise verzerrten Förderung der Eigentumsbildung zu einem konjunkturellen Einbruch auch im Eigenheimbau.
Trotz eines relativ guten Versorgungsstandes mit Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland ist der Wunsch nach den „eigenen vier Wänden" ungebrochen und die Eigentumsquote mit ca. 38 v. H. zu gering. Obwohl die Bereitschaft besteht, erhebliche Belastungen in Kauf zu nehmen, ist selbst für Haushalte mit mittlerem Einkommen die Schwelle zum Wohneigentum in vielen Fällen unüberwindbar hoch geworden.
- Die Notwendigkeit einer weiteren Konsolidierung der öffentlichen Haushalte macht es erforderlich, stärker als bisher die Privatinitiative zur Erreichung der wohnungspolitischen Ziele zu aktivieren. Die Wohneigentumsbildung, bei der eine hohe Leistungsbereitschaft, eine optimale Versorgungswirkung für die Beseitigung bestehender Engpässe mit familien- und vermögenspolitisch begrüßenswerten Wirkungen zusammenfallen, entspricht dem Wunsch der meisten Bürger und hat darüber hinaus eine verstetigende Wirkung auf die Baukonjunktur.
Die frühere Wohnungsbauförderung hat diesem Anliegen nicht genügend Rechnung getragen. Auch im bewußt konjunkturorientierten Sofortprogramm der Bundesregierung vom Herbst 1982 konnte das Förderungssystem noch nicht auf die veränderten Anforderungen umgestellt werden. Wir halten es daher jetzt für erforderlich, Art und Umfang der einzusetzenden wohnungspolitischen Instrumente auch unter Berücksichtigung der durch falsche Steuerpolitik entstandenen Verzerrungen zu prüfen und ggf. neu zu gestalten.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen11
Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung der Bildung von Wohneigentum bei, und welche Bedeutung hat ihre Unterstützung im Rahmen der Wohnungspolitik insgesamt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die wohnungs-, familien- und vermögenspolitischen Vorzüge der Wohneigentumsbildung die von Kritikern behaupteten niedrigen wachstumsfördernden Wirkungen von Wohnungsbauinvestitionen gesamtpolitisch mehr als aufwiegen?
Wie hat sich in den letzten Jahren der Anteil der selbstnutzenden privaten Haushalte am Wohnungsbau entwickelt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und ggf. wie sich die Struktur der Haushalte nach Einkommensschichten verändert hat, die in den letzten Jahren Wohneigentum gebildet haben?
Liegen Erkenntnisse vor,
a) wie hoch die durch die Finanzierung entstehende Belastung (vor Steuern) bei Eigentümern ist, die ihr Wohneigentum im Jahr 1982 erworben haben,
b) wie hoch die Belastung nach Steuern ist,
c) welchen Beitrag der begrenzte Schuldzinsenabzug geleistet hat, um die Belastung von Bauherren selbstgenutzten Wohnraumes zu senken?
Welchen Einfluß hat die Höhe des Eigenkapitaleinsatzes auf die durch das Steuerrecht bewirkten Entlastungen bei den Bauherren
a) beim Selbstnutzer,
b) beim Anbieter von Mietwohnraum?
Wie hat sich in den letzten Jahren der Anteil der Eigenheime und Eigentumswohnungen entwickelt, die durch Inanspruchnahme von Bauspardarlehen mitfinanziert wurden?
Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, ob auch Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen der Zugang zum Wohneigentum in ausreichendem Umfang ermöglicht ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten der Wohneigentumsbildung für die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen durch den Kauf ihrer bisherigen Mietwohnungen im Hinblick auf die zunehmende Praxis der sogenannten „Umwandlungs-Erwerbermodelle"?
Welche Lösungsansätze für eine steuerliche Behandlung des selbstgenutzten Wohneigentums sind grundsätzlich denkbar? Wo liegen ihre Vor- und Nachteile hinsichtlich ihrer Entlastungswirkungen und hinsichtlich ihrer fiskalischen Belastung sowie ihres Verwaltungsaufwandes?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung und Entwicklung der Bausparförderung?