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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Entwicklung der Finanzen der Europäischen Gemeinschaften (G-SIG: 10000656)

Höhe der Ausgabenermächtigung 1983 incl. 2. Nachtragshaushalt, der tatsächlichen Ausgaben sowie der Agrarausgaben insgesamt und des EAGFL 1980-1983, Ausgabenentwicklung in den wichtigsten Marktordnungsbereichen, Haushaltsbelastung durch Lagerbestände, Höhe der Abführungen gem. der 1 % Grenze, Überprüfung der Agrarpolitik auf dem Athener Gipfel, künftige Auswirkungen der Agrarausgaben auf den EG-Haushalt

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.11.1983

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/53126.10.83

Entwicklung der Finanzen der Europäischen Gemeinschaften

der Abgeordneten Dr. Apel, Esters, Hoffmann (Saarbrücken), Frau Simonis, Walther, Wieczorek (Duisburg), Frau Zutt und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Der Deutsche Bundestag hat in den letzten Jahren wiederholt, letztmalig am 12. November 1982 (siehe Drucksache 9/2061 vom 27. Oktober 1982), seine Entschließung vom 25. Juni 1979 zur Einhaltung des Finanzrahmens der eigenen Einnahmen der EG bekräftigt. Danach soll die Gemeinschaft durch Einsparungen, insbesondere durch wirksame Maßnahmen zur Begrenzung des Ausgabenanstiegs bei den EG-Agrarausgaben, die Einhaltung der 1 %-Grenze sichern.

Der Europäische Rat in Stuttgart hat am 18. Juni 1983 einen Sonderrat, bestehend aus den Außen- und Finanzministern, beauftragt, alle bestehenden Politiken der EG unter besonderer Beachtung der gemeinsamen Agrarpolitik zu überprüfen. Er gab als Orientierung unter anderem an, daß die Prüfung auch zu konkreten Maßnahmen führen soll, die mit den Marktbedingungen vereinbar sind und mit denen eine wirksame Kontrolle der Agrarausgaben sichergestellt wird.

Eine Überprüfung und Anpassung der gemeinsamen Agrarpolitik ist nach unserer Auffassung notwendiger denn je. Die Agrarausgaben sind in den ersten acht Monaten dieses Jahres um mehr als 30 v. H. gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Überschüsse auf dem Milchmarkt haben ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht. Sie betragen derzeit bei Butter rund 800 000 Tonnen und bei Magermilchpulver über eine Million Tonnen; deren Verwertung wird den EG-Haushalt noch erheblich belasten.

In der jüngsten Zeit verstärkt sich immer mehr der Eindruck, daß die Ausgaben ohne wirksame Maßnahmen zur Kosteneindämmung, insbesondere im Agrarbereich, so stark ansteigen, daß die verfügbaren Finanzmittel der EG möglicherweise schon 1983, mit Sicherheit aber 1984, nicht ausreichen werden, um diese Politik zu finanzieren.

Gleichzeitig wachsen die Zweifel, ob die Verhandlungen über Einsparungen im Agrarbereich bis zum Athener Gipfel im Dezember zu einem Ergebnis führen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch werden die Ausgabeermächtigungen im Haushalt der Europäischen Gemeinschaft für 1983 sein, wenn der zweite Nachtragshaushalt in der vorliegenden Form beschlossen wird?

2. Wie werden sich die tatsächlichen Ausgaben für 1983 nach den neuesten Einschätzungen der Bundesregierung entwickeln?

3. Wie haben sich die Agrarausgaben — Ausgabeermächtigungen und tatsächliche Ausgaben — in den Jahren 1980, 1981 und 1982 a) insgesamt, b) für die Abteilung Garantie des EAGFL, c) für die Abteilung Ausrichtung dés EAGFL entwickelt, mit welchen Ausgaben ist 1983 unter Einschluß des vom Rat verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalts zu rechnen, und welche Ansätze hat die EG-Kommission im Haushalt 1984 vorgesehen (Angaben in ECU, DM und Prozent)?

4. Mit welcher Ausgabenentwicklung rechnet die EG-Kommission bzw. die Bundesregierung in den wichtigsten Marktordnungsbereichen (Milch, Getreide, Rindfleisch, Zucker, Obst und Gemüse, Ölsaaten) im Jahre 1983 gegenüber dem Vorjahr, und wie lauten die Ansätze der EG-Kommission im Haushaltsplan 1984?

5. Welche Vorbelastung für die EG-Haushalte der kommenden Jahre ergibt sich aus den derzeit vorhandenen Lagerbeständen und den bis. zum Ende des Wirtschaftsjahres hinzutretenden Mengen, wenn man die geltenden durchschnittlichen Abgabepreise des vergangenen Wirtschaftsjahres zugrunde legt?

6. Welchen Betrag müßte die Bundesregierung 1983 bzw. 1984 bei voller Ausschöpfung der 1 %-Grenze an die EG abführen?

7. Reicht der in Anlage E zum Einzelplan 60 ausgewiesene Betrag für 1983, insbesondere nach Einbeziehung des zweiten Nachtragshaushalts aus, um den nach neuesten Schätzungen erforderlichen deutschen Beitrag an den EG-Ausgaben zu decken?

8. Läßt der gegenwärtige Stand der Überprüfung der Agrarpolitik und der Beratung der konkreten Maßnahmen zur wirksamen Kontrolle der Agrarausgaben eine Einigung auf dem Athener Gipfel erwarten?

9. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, damit entsprechend der Ankündigung von Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg die 1 %-Grenze eingehalten werden kann, wenn eine Einigung in Athen nicht zustande kommt?

10. Welche Auswirkungen der Agrarfinanzen auf die übrigen Fonds im Haushalt der Europäischen Gemeinschaften prognostiziert die Bundesregierung und wie bewertet sie diese Entwicklung?

Fragen10

1

Wie hoch werden die Ausgabeermächtigungen im Haushalt der Europäischen Gemeinschaft für 1983 sein, wenn der zweite Nachtragshaushalt in der vorliegenden Form beschlossen wird?

2

Wie werden sich die tatsächlichen Ausgaben für 1983 nach den neuesten Einschätzungen der Bundesregierung entwickeln?

3

Wie haben sich die Agrarausgaben — Ausgabeermächtigungen und tatsächliche Ausgaben — in den Jahren 1980, 1981 und 1982 a) insgesamt, b) für die Abteilung Garantie des EAGFL, c) für die Abteilung Ausrichtung dés EAGFL entwickelt, mit welchen Ausgaben ist 1983 unter Einschluß des vom Rat verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalts zu rechnen, und welche Ansätze hat die EG-Kommission im Haushalt 1984 vorgesehen (Angaben in ECU, DM und Prozent)?

4

Mit welcher Ausgabenentwicklung rechnet die EG-Kommission bzw. die Bundesregierung in den wichtigsten Marktordnungsbereichen (Milch, Getreide, Rindfleisch, Zucker, Obst und Gemüse, Ölsaaten) im Jahre 1983 gegenüber dem Vorjahr, und wie lauten die Ansätze der EG-Kommission im Haushaltsplan 1984?

5

Welche Vorbelastung für die EG-Haushalte der kommenden Jahre ergibt sich aus den derzeit vorhandenen Lagerbeständen und den bis. zum Ende des Wirtschaftsjahres hinzutretenden Mengen, wenn man die geltenden durchschnittlichen Abgabepreise des vergangenen Wirtschaftsjahres zugrunde legt?

6

Welchen Betrag müßte die Bundesregierung 1983 bzw. 1984 bei voller Ausschöpfung der 1 %-Grenze an die EG abführen?

7

Reicht der in Anlage E zum Einzelplan 60 ausgewiesene Betrag für 1983, insbesondere nach Einbeziehung des zweiten Nachtragshaushalts aus, um den nach neuesten Schätzungen erforderlichen deutschen Beitrag an den EG-Ausgaben zu decken?

8

Läßt der gegenwärtige Stand der Überprüfung der Agrarpolitik und der Beratung der konkreten Maßnahmen zur wirksamen Kontrolle der Agrarausgaben eine Einigung auf dem Athener Gipfel erwarten?

9

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, damit entsprechend der Ankündigung von Bundesfinanzminister Dr. Stoltenberg die 1 %-Grenze eingehalten werden kann, wenn eine Einigung in Athen nicht zustande kommt?

10

Welche Auswirkungen der Agrarfinanzen auf die übrigen Fonds im Haushalt der Europäischen Gemeinschaften prognostiziert die Bundesregierung und wie bewertet sie diese Entwicklung?

Bonn, den 26. November 1983

Dr. Apel Esters Hoffmann (Saarbrücken) Frau Simonis Walther Wieczorek (Duisburg) Frau Zutt Dr. Vogel und Fraktion

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