Südafrika und Besuch des Außenministers Botha
des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Besuch des südafrikanischen Außenministers Botha in Bonn stellt den ersten Besuch eines hochrangigen südafrikanischen Politikers seit mehreren Jahren dar. Dieser Besuch, ähnlich wie der Besuch des bayerischen Ministerpräsidenten und derzeitigen Bundesratspräsidenten Strauß in Südafrika, bedeutet, daß sich eine Wende in der Bonner Südafrika-Politik abzeichnet.
Damit läuft die Bundesregierung Gefahr, ein rassistisches Regime aufzuwerten, das durch militärische Überfälle auf seine Nachbarstaaten den Frieden gefährdet. Die Bundesregierung entscheidet sich erneut gegen mehrere UN-Resolutionen, die die militärische und wirtschaftliche Isolation Südafrikas fordern.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen13
Auf wessen Initiative und aus welchem Anlaß wurde die Einladung an den südafrikanischen Außenminister ursprünglich ausgesprochen?
Was ist der Anlaß für den Besuch zum jetzigen Zeitpunkt?
Aus welchen Anlässen hat sich Außenminister Genscher bisher mit Botha getroffen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die in einem Referendum angenommene neue Verfassung im Hinblick auf das Fortbestehen der Apartheid?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestimmung in dieser Verfassung, daß der schwarzen Bevölkerungsmehrheit weiterhin das Wahlrecht vorenthalten wird?
Warum hat die Bundesregierung der von Sierra Leone eingebrachten UN-Resolution, in der die Ablehnung dieses Referendums bzw. der neuen Verfassung gefordert wurde, nicht zugestimmt?
Sieht die Bundesregierung eine Verbindung zwischen dem Ausbau des Militärapparates in Südafrika und den sich häufenden militärischen Übergriffen auf die Nachbarstaaten Südafrikas sowie der anhaltenden Besetzung Namibias?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, daß unter Umgehung des von ihr praktizierten Waffenembargos durch bundesdeutsche Firmen Waffen nach Südafrika geliefert werden? Wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
Inwieweit halten bundesdeutsche Firmen in ihren südafrikanischen Niederlassungen die Forderungen des EG-Verhaltenskodexes ein
bezüglich der Mindestlöhne,
bezüglich der Verteilung auf die Lohngruppen,
bezüglich der Weiterbildungsmöglichkeiten für schwarze Arbeitnehmer,
bezüglich der Anerkennung schwarzer Gewerkschaften als Tarifpartner?
Inwieweit werden die Angaben der Firmen überprüft?
Welche bundesdeutschen Firmen haben in den letzten drei Jahren in Südafrika investiert? In welchem Umfang hat die Bundesregierung diese Geschäfte durch Kredite, Bürgschaften oder sonstige Unterstützungen erleichtert?
Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine Annahme der UN-Resolution 33/183 H durch die Bundesrepublik Deutschland?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die schwarze Bevölkerung Südafrikas im Kampf um politische, wirtschaftliche und kulturelle Rechte zu unterstüzten?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Flüchtlinge aus Südafrika im Exil, unter anderem durch Ausbildungshilfen, zu unterstützen?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Organisationen der schwarzen Bevölkerung Südafrikas, wie z. B. ANC, PAC oder BCM, als Vertreter des südafrikanischen Volkes anzuerkennen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, das Kulturabkommen mit Südafrika zu kündigen?
Bedeutet der offizielle Besuch eines südafrikanischen Außenministers in Bonn den Beginn einer Normalisierung der politischen Beziehung zu Südafrika einschließlich der Anerkennung der weißen Minderheitsregierung als legaler Regierung Südafrikas?
Stimmt die Bundesregierung mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Strauß überein, der in Johannesburg gesagt hat, „die Südafrika-Regierung solle auf dem eingeschlagenen Weg fortfahren" (nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom 9. November 1983)?