Prostitution in Südostasien Mädchenhandel mit südostasiatischen Frauen
des Abgeordneten Verheyen (Bielefeld) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der deutschen Touristen und Geschäftsleute, die jährlich nach Südostasien (Thailand, Philippinen, Südkorea, Taiwan, Hongkong) reisen? Wie viele sind davon Männer?
Welche Kenntnisse (oder Schätzungen) liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Touristen und Geschäftsleute in den genannten Ländern sich der Prostitution „bedienen"? Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verhalten?
Sieht die Bundesregierung Anlaß, gegen Touristikunternehmen und Reiseveranstalter in der Bundesrepublik Deutschland vorzugehen, die eine mehr oder weniger offene Werbung für die südostasiatische Prostitution betreiben? Wenn ja, welche gesetzlichen Grundlagen wären hierfür heranzuziehen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die deutschen Botschaften in den genannten südostasiatischen Ländern in großer Zahl briefliche Anfragen erhalten, die nach Adressen von „gesunden, ansteckungsfreien" Prostituierten fragen? Wie hoch ist die Zahl derartiger Anfragen, und welche Antworten erteilen die deutschen Botschaften?
Unterstützt die Bundesregierung entwicklungspolitische Maßnahmen, die an -den sozialen (entwicklungspolitischen) Ursachen der Prostitution südostasiatischer Frauen und Mädchen ansetzen?
Wie hoch ist nach Kenntnis (oder Schätzung) der Bundesregierung die Zahl der südostasiatischen Frauen und Mädchen, die als Prostituierte in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind? Welche Erkenntnisse über Einreisemotive/Familienstatus/ Erwartungshaltungen dieser Frauen liegen vor?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der südostasiatischen Frauen und Mädchen, die illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind?
Plant die Bundesregierung die Initiierung oder Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung (Beratung, Schutz, Rechtshilfe) des o. a. Personenkreises? Gibt es Beispiele für derartige Hilfsangebote aus den Bundesländern?
Gibt es für die Bundesregierung in den hier geschilderten Bereichen (Prostitution in Entwicklungsländern/Anwerbung ausländischer Frauen/Mädchenhandel) unter Berücksichtigung der Tätigkeit der rund 200 deutschen Heiratsvermittlungsinstitute, die sich auf südostasiatische Frauen „spezialisiert" haben, einen gesetzlichen Regelungsbedarf (Neuregelungsbedarf)?