Lärmbelästigung in der Nähe des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr
der Abgeordneten Burgmann, Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Burgmann, Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN
Lärmbelästigung in der Nähe des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Truppenübungsplatz Grafenwöhr in unmittelbarer Nähe der Stadt Auerbach die Panzerschießbahn 42 erweitert wurde, so daß nunmehr vier Panzer gleichzeitig schießen können?
Lärmmessungen (vor dem Umbau) ergaben einen gesundheitsschädigenden Schallpegel. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Bevölkerung vor den — nach der Erweiterung — noch verstärkt auftretenden Schallimmissionen zu schützen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die zuständigen deutschen Fachbehörden die Belange der Bevölkerung und die immissionsschutzrechtlichen Belange nicht berücksichtigt und keinerlei Auflagen und Widersprüche zu den vorgelegten Ausbauplänen gemacht haben?
Wie steht die Bundesregierung zur Aussage der Fachbehörden, daß man von keiner Verbesserung der Situation nach dem Umbau ausgehen darf, da aufgrund von Messungen bekannt ist, daß die Immissionen einer Schnellfeuerkanone durch die längere Dauer und die höhere Schußfolge den Immissionen einer 105 mm-Panzerkanone entspricht?
Es wurde versäumt, die Lärmschutzwälle auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen, zumal dem Wall von den US-Streitkräften öffentlich jegliche Schutzwirkung abgesprochen wurde und sie ihm lediglich eine psychologische Wirkung beimessen. Außerdem ist die Annahme, daß eine Bepflanzung des Walls den Lärm auf ein erträgliches Maß mindern würde, vollkommen unbegründet, denn es fehlen jegliche Grundlagen, die Aufschluß über eine Lärmminderung in Abhängigkeit Entfernung und Bewuchsdichte bei einem Schießlärm von ca. 120 db (AI) geben können. Im übrigen sind überhaupt keine ausreichenden Flächen für eine Bepflanzung vorhanden.
Gedenkt die Bundesregierung, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das sinnvolle und wirkungsvolle Lärmschutzmaßnahmen an der Schießbahn 42 zum Schutze der anwohnenden Bevölkerung vorschlägt? Gedenkt sie auch, das Ergebnis eines solchen Gutachtens gegenüber den US-Streitkräften durchzusetzen?
Ca. 8 000 Menschen leben im Radius von 4 bis 5 km um die Schießbahn. Das sind die Bewohner der gesamten Stadt Auerbach und der direkt an die Schießbahn angrenzenden Ortsteile. Das Baugebiet Rosenhof liegt ca. 5 km entfernt am Rande des Erholungs- und Landschaftsschutzgebietes Veldensteier Forst. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Oberfinanzdirektion (OFD) Nürnberg Bedenken im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rosenhof der Stadt Auerbach mit Hinweis auf die zu erwartenden Immissionen der Schießbahn 42 angemeldet hat und sich grundsätzlich gegen jede weitere Bebauung in genau dem Umkreis von 4 bis 5 km um die Schießbahn ausspricht?
Steht die Bundesregierung hinter dem von der OFD Nürnberg gewünschten Baustopp? Hat sie eine Umsiedlung der Bevölkerung ins Auge gefaßt oder wird sie Einfluß auf die Verursacher nehmen, um eine Weiterentwicklung der Stadt Auerbach als eine der strukturschwachen Truppenübungsplatzrandgemeinden zu ermöglichen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß zum wiederholten Male durch Detonationswellen bei Bombenabwürfen auf dem Truppenübungsplatz erheblicher Sachschaden in der Umgebung entstanden ist (Gemeinde Eschenbach am 12. Dezember 1983, 40 000 DM)? Hält die Bundesregierung diese Situation für die dort lebende Bevölkerung auf Dauer für zumutbar?