Sportförderung in der Bundeswehr
der Abgeordneten Büchner (Speyer), Amling, Buckpesch, Dr. Ehmke (Bonn), Frau Fuchs (Verl), Gerstl (Passau), Heistermann, Horn, Jungmann, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Kolbow, Lambinus, Leonhart, Dr. Müller-Emmert, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Frau Renger, Dr. Scheer, Dr. Schmude, Steiner, Frau Steinhauer, Wiefel, Zander und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Dem Sport in der Bundeswehr, dem mehr als 700 000 Soldaten und Zivilbedienstete angehören, kommt eine herausgehobene Bedeutung zu. Vor allem seit 1970 wurden die Voraussetzungen für den Dienst-, Freizeit- und Leistungssport in der Bundeswehr durchgreifend verbessert.
1974 erließ der Bundesminister der Verteidigung die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv 3/10) „Sport in der Bundeswehr". Nach zehn Jahren ist eine Bestandsaufnahme dieser Sportvorschriften mit dem Ziel der Weiterentwicklung erforderlich. Dies gilt auch für den Betrieb der Sportschulen in Warendorf und Sonthofen sowie für die Zielsetzungen der Sportfördergruppen und Sportkompanien des Leistungssports.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Erfahrungen wurden - unterschiedlich für den Dienst-, Freizeit- und Leistungssport — in den zurückliegenden zehn Jahren mit der Zentralen Dienstvorschrift „Sport in der Bundeswehr" gemacht?
In welchem Umfang wurden die darin enthaltenen Zielsetzungen verwirklicht, und in welchen Bereichen geschah dies nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Zusammenarbeit mit den Sportorganisationen und Institutionen?
Wie wurde sichergestellt, daß die beispielsweise durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft gewonnenen Erkenntnisse für die Sportpraxis von der Bundeswehr fortlaufend genutzt werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung nach zehn Jahren eine Oberprüfung und Fortschreibung der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv 3/10) „Sport in der Bundeswehr", und in welcher Weise soll dies gegebenenfalls geschehen?
In welchem Umfang konnte seit 1974 die Situation der Sportfachkräfte in der Bundeswehr verbessert werden?
Wie hoch ist gegenwärtig die Zahl der sogenannten Sportleiter und Sportlehrer, und nach welchen Kriterien werden sie aus- und weitergebildet?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit des starken Einsatzes von Sportoffizieren, und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung die Zahl der Sportoffiziere erhöhen und ihre Tätigkeit umfassend absichern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung daß durch den Einsatz von anstellungslosen Sportpädagogen (auf Honorarbasis oder durch Zeitverträge) die gesamte Sportsituation in der Bundeswehr qualitativ erheblich verbessert werden kann, und ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Maßnahmen einzuleiten?
Wie hat sich der bisherige Betrieb der Sportschulen in Warendorf und Sonthofen auf den quantitativen und qualitativen Umfang des Sports für die Angehörigen und Zivilbediensteten der Bundeswehr ausgewirkt?
Inwieweit konnten die Schwierigkeiten bei der umfassenden Nutzung der Bundeswehrsportschulen überwunden werden, und wie hoch ist gegenwärtig der Nutzungsgrad?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Sportstättensituation in der Bundeswehr und wieweit konnten die Zielsetzungen, die im „Weißbuch 1970 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Lage der Bundeswehr" enthalten waren, erreicht werden?
In welchem Umfang plant die Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren Sportstättenbauten im Bereich der Bundeswehr?
Welche Erfahrungen hat die Bundeswehr bei der Mitbenutzung bundeswehreigener Sportanlagen durch Sportvereine, Jugendgruppen sowie Freizeitsportgruppen der Bevölkerung gewonnen?
Hält die Bundesregierung die bisherigen Regelungen für ausreichend und praktikabel, um eine dauerhafte und maximale Auslastung der Bundeswehrsportanlagen durch Bundeswehrangehörige und zivile Sportgruppen zu gewährleisten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Tätigkeit der 17 Sportfördergruppen und zwei Lehrkompanien, und sind nach den bisherigen Erfahrungen verändernde Maßnahmen geplant?
Welche Erfahrungen wurden in der Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden gewonnen?
In welchen Punkten hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden, den Trainern und den Bundeswehr-Leistungssportlern für verbesserungsbedürftig?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den Spitzensportlern in den Sportfördergruppen/Lehrkompanien und den Bundeswehrangehörigen, die nicht von den dienstlichen Sonderregelungen betroffen sind?
Nach welchen Gesichtspunkten sind die Vertreter der Bundeswehr in der internationalen Militärsportorganisation (CISM) tätig und welche militärsportlichen bzw. sportpolitischen Zielsetzungen verfolgen sie?
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Teilnahme von Sportlern der Bundeswehr an den CISM-Veranstaltungen bei?
Welche CISM-Veranstaltungen beabsichtigt die Bundesregierung durch die Bundeswehr 1984/85 in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen?