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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Abfallbeseitigung/-wirtschaft bei der Bundeswehr (G-SIG: 10001220)

Interpretation von § 29a Abs.1 AbfG, Geltung deutscher Umweltnormen für andere NATO-Streitkräfte, Abfallmenge und -art, Abfallbeseitigungsanlagen, Besonderheiten bei der Genehmigung und Überwachung, Beseitigung von Kampfstoffen, Abfallbeseitigung auf See, Regelungen für die Altölbeseitigung, NATO-CCMS-Studie "Beseitigung gefährlicher Abfälle"

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

03.05.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/131113.04.84

Abfallbeseitigung/-wirtschaft bei der Bundeswehr

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit § 29 a des Abfallbeseitigungsgesetzes (AbfG) und § 8 Abs. 1 des Altölgesetzes werden der Bundeswehr einerseits Ausnahmen, andererseits auch Zuständigkeiten im Bereich der Abfallbeseitigung/-wirtschaft zugewiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche zwingenden Gründe haben der Bundeswehr nach § 29 a Abs. 1 AbfG eine Beseitigungspflicht zugewiesen? Um was für Abfälle handelt es sich hierbei?

2

Welche Dienststellen sind im Bereich der Bundeswehr für Fragen der Abfallbeseitigung zuständig?

3

Inwieweit gelten deutsche Umweltnormen im Bereich der Abfallbeseitigung auch für NATO-Streitkräfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland?

4

Wieviel Abfälle fallen im Bereich der Bundeswehr in den Kategorien

Hausmüll/Sperrmüll,

Inertmaterial,

Klärschlamm,

VS-Material,

Sonderabfälle,

hochgefährliche Abfälle

pro Jahr an? Wieviel Prozent dieser Abfälle werden jeweils in eigene Anlagen bzw. in zivile Anlagen verbracht? Wie setzen sich die hochgefährlichen Abfälle zusammen?

5

Gibt es gemeinsame Anlagen mit NATO-Verbündeten? Wenn ja, wie viele und wo liegen sie?

6

Gibt es Besonderheiten bei der Genehmigung und Oberwachung von bundeswehreigenen Abfallbeseitigungsanlagen (Bürgerbeteiligung, Genehmigungsverfahren, Genehmigungsbehörde, Kontrollinstanz, Rechtsweg)?

7

Welcher Art sind die Anlagen, die die Bundeswehr betreibt? Um wie viele Anlagen handelt es sich? Wo liegen sie?

8

In der vom Bundesministerium für Verteidigung herausgegebenen Broschüre „Bundeswehr und Umweltschutz", 3. Auflage, werden auf Seite 70 zwei Anlagentypen genannt: 1. Verbrennungsanlage zur umweltfreundlichen Beseitigung von Kampfstoffen des Ersten und Zweiten Weltkrieges und toxischer Abfälle, 2. Anlage zur umweltfreundlichen Beseitigung von Kampfstoffen und toxischen Abfällen (Planung). Um welche Anlagen handelt es sich hierbei? Wann sind sie in Betrieb genommen worden bzw. wie ist der Stand der Planung/Genehmigung? Nach welchen Verfahren arbeiten sie? Welche Rückhaltetechniken sorgen für „umweltfreundlichen Betrieb"? Welche festen, flüssigen und gasförmigen Rückstände bleiben übrig? Wo werden diese Rückstände deponiert? Gibt es die Möglichkeit, diese Anlagen zu besichtigen?

9

In der o. a. Broschüre ist auf Seite 55 von der Einbringung von Abfällen in die See die Rede. Um welche Abfälle handelt es sich hierbei? Wie hoch sind die Mengen pro Jahr? Werden Abfälle auch in die Nordsee eingebracht? Erteilte das DHI hierzu auch die Genehmigung?

10

Wie hoch ist die Menge der Abfälle, die bei Übungen anfällt? Wieviel Prozent dieser Abfälle werden einer ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt?

11

Wie sind die Ausnahmen und Zuständigkeiten der Bundeswehr im Bereich der Altölbeseitigung geregelt? Wieviel Altöl fällt im Bereich der Bundeswehr an? Wieviel Prozent davon werden einer Wiederverwendung zugeführt? Bedient sich die Bundeswehr dabei auch ziviler Einrichtungen? Wenn ja, welcher? Hat die Bundeswehr eigene Anlagen zum Altölrecycling?

12

Inwieweit spielte bei der Erstellung der NATO-CCMS-Studie „Beseitigung gefährlicher Abfälle" auch die Beseitigung von militärischen Abfällen und militärischen Altlasten (alte Kampfstoffe) eine Rolle?

Bonn, den 13. April 1984

Dr. Ehmke (Ettlingen) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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