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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Ausweitung des Tieffluggebietes im Alpenraum (G-SIG: 10001453)

Schädigung des Fremdenverkehrs und Beschleunigung des Waldsterbens in der neuen Tiefflugzone des südlichen Allgäus, Herausnahme von Naturschutzgebieten aus dem Tiefflugbereich, Sicherheit für Segel- und Drachenflieger, Informierung der betroffenen Gemeinden

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

11.07.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/165422.06.84

Ausweitung des Tieffluggebietes im Alpenraum

des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Ausweitung des Tieffluggebietes im Alpenraum

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche zwingenden Gründe gibt es, das südliche Allgäu durch die Verringerung des Grenzabstandes zum militärischen neutralen Österreich zur Tiefflugzone zu machen?

2

Hält die Bundesregierung es für nötig, die deutsch-österreichische Grenze zu überwachen, und warum?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Allgäu eines der größten Fremdenverkehrsgebiete der Bundesrepublik Deutschland ist und die Erholungsuchenden gerade wegen der relativen Ruhe hier ihre Ferien verbringen?

4

Ist der Bundesregierung weiter bekannt, daß der Fremdenverkehr einen der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren im Allgäu darstellt, daß ein Großteil der Bevölkerung vom Fremdenverkehr lebt und daß durch die angeordneten Maßnahmen dieser Erwerbszweig bedroht ist?

5

Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß das Waldsterben große Teile des Allgäus erfaßt hat und gerade der Flugverkehr mit weit über 1 000 Flugbewegungen täglich einen wesentlichen Anteil am Sterben der Allgäuer Wälder hat?

6

Welche Gründe gibt es dafür, daß das vom Gesetzgeber als besonders schutzbedürftige Naturschutzgebiet „AMMERGAUER BERGE" durch das Überfliegen durch Tiefflieger noch mehr gefährdet wird?

7

Ist die Bundesregierung bereit, Naturschutzgebiete in Zukunft generell aus dem Tiefflugbereich herauszunehmen?

8

Ist die Bundesregierung über die Tatsache informiert, daß besonders im Allgäu die Sportarten Segelfliegen und Drachenfliegen ausgeübt werden, und welche Maßnahmen werden für die Sicherheit der Sportler getroffen?

9

Ist zwischen Aufrüstung des Pershing I-Standortes Bodelsberg zum Pershing II-Standort und der Ausweitung der Tiefflugzone ein Zusammenhang zu sehen?

10

Hat das Bundesverteidigungsministerium die alpinen Regionen zu der Begradigung der militärischen Kontrollzone befragt bzw. ist es richtig, daß die betroffenen Städte und Gemeinden nicht einmal informiert wurden?

Bonn, den 22. Juni 1984

Vogt (Kaiserslautern) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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