Beteiligungs- und Privatisierungspolitik des Bundes
der Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Bötsch, Glos, Dr. Faltlhauser, Dr. Riedl (München), Dr. Stavenhagen, Schmitz (Baesweiler), Dr. Friedmann, Dr. Rose, Dr. Hackel, Borchert, Echternach, Austermann, Rossmanith, Löher, Strube, Deres, Frau Berger (Berlin), Roth (Gießen), Uldall, Biehle, Frau Geiger, von Schmude, Daweke, Schulhoff, Carstensen (Nordstrand), Dr. Pinger, Dr. Becker (Frankfurt), Seesing, Weiß, Schneider (Idar-Oberstein), Jagoda, Dr. Olderog, Schulze (Berlin), Wilz, Frau Roitzsch (Quickborn), Kraus, Lowack, Bayha, Sauer (Stuttgart), Dr.-Ing. Oldenstädt, Seehofer, Dr. Bugl, Clemens, Brunner, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Schroeder (Freiburg) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Haussmann, Frau Seiler-Albring, Dr. Weng, Beckmann, Bredehorn, Cronenberg (Arnsberg), Dr. Feldmann, Gattermann, Grünbeck, Hoffie, Kohn, Dr.-Ing. Laermann, Dr. Solms, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach eineinhalb Jahrzehnten ständiger Ausdehnung der Staatstätigkeit sind die Grenzen des Staates neu abzustecken. In der Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 ist als einer der vier Leitgedanken für die Arbeit in dieser Wahlperiode das Ziel genannt, „den Staat auf den Kern seiner Aufgaben zurückzuführen". Unter dieser Zielsetzung wird auch überprüft werden müssen, ob bisherige Beteiligungen des Bundes an wirtschaftlichen Unternehmen ganz oder teilweise privatisiert werden können. Die Teilprivatisierung der VEBA ist ein erster Schritt in diese Richtung. Die Bundesregierung hat weitere Schritte in Aussicht gestellt und eine sorgfältige Überprüfung der Beteiligungspolitik des Bundes unter folgenden Gesichtspunkten zugesagt:
- Reorganisation und Konsolidierung von Verlustbeteiligungen,
- keine weitere Zunahme der mittelbaren Beteiligungen,
- Prüfung der Möglichkeit weiterer Privatisierungen.
Dabei ist selbstverständlich auch die Verantwortung des Bundes für die Mitarbeiter der Bundesbeteiligungen zu beachten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie entwickelte sich die Zahl der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Bundes und der Sondervermögen des Bundes in den Jahren 1970 bis 1982?
Wie entwickelte sich der Umfang der Bundesbeteiligungen, gemessen am Nennkapital der Unternehmen, in den Jahren 1970 bis 1982?
Wie hoch waren die Haushaltseinnahmen des Bundes aus Dividenden und Gewinnausschüttungen in den Jahren 1970 bis 1982 insgesamt, und aufgegliedert nach einzelnen Jahren?
Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes für seine Beteiligungen (Kapitalerhöhungen und sonstige Leistungen) in den Jahren 1970 bis 1982 insgesamt und aufgegliedert nach einzelnen Jahren?
Sieht die Bundesregierung die Dividendenausschüttungen als angemessen und ausreichend an im Vergleich zu den für die Kreditaufnahme des Bundes am Kapitalmarkt zu entrichtenden Zinsen, und teilt sie die Auffassung, daß wegen dieser Zinsdifferenz die Bundesbeteiligungen insgesamt eine dauerhafte und fühlbare Belastung der Steuerzahler darstellen?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Haushaltseinnahmen aus Dividenden und Gewinnausschüttungen zu erhöhen, z. B. im Bankenbereich?
Welche Bundesbediensteten sind seit 1970, in welchen Jahren, in Geschäftsleitungen welcher mittelbaren und unmittelbaren Bundesbeteiligungen eingetreten?
Wird die Bundesregierung im Rahmen dieser Überprüfungen auch die Bankenbeteiligungen des Bundes einbeziehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es Sache des Bundes als Eigentümer ist zu entscheiden, in welcher Höhe die Beteiligung erforderlich ist, um dem Bundesinteresse zu entsprechen?
Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß Organe von Bundesbeteiligungen nicht durch Beschlüsse, Stellungnahmen oder Äußerungen die Haltung der Bundesregierung präjudizieren, während die Prüfungen über weitere Privatisierungsschritte laufen?
Wird die Bundesregierung noch im Laufe dieses Jahres ihre Vorschläge zur weiteren Privatisierung vorlegen?