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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Munitionsdepot Saerbeck und Flurbereinigungsverfahren Saerbeck/Riesenbeck (Münsterland) (G-SIG: 10001537)

Planungsverfahren für das Munitionsdepot Saerbeck, Zusammenhang mit dem Flurbereinigungsverfahren, Lagerung von ABC-Waffen in Saerbeck, Rolle beim "War Time Host Nation Support", Sicherheits- und Zivilschutzmaßnahmen, Flächenbedarf der Anlage, Beteiligung des Bundes an Landankaufsgeschäften, Schutzbereichsregelungen, Vorrang des Umweltschutzes vor Militäranlagen, Aufforstung als Ersatz für gerodete Flächen, Kosten des Depots

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.08.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/175718.07.84

Munitionsdepot Saerbeck und Flurbereinigungsverfahren Saerbeck/Riesenbeck (Münsterland)

der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

a) Wann fanden die ersten Planungsüberlegungen bezüglich des Munitionsdepots Saerbeck statt (mit Angabe der Termine)?

1

b) Inwieweit wurden damals Bürger, Gemeinden und Landesbehörden am Planungsverfahren beteiligt?

2

a) In welchem planerischen Zusammenhang steht der begonnene Bau des Munitionsdepots Saerbeck mit dem Flurbereinigungsverfahren Saerbeck?

2

b) Inwieweit und zu welchen Zeitpunkten wurden die Bürger, Gemeinden und die Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens Saerbeck über das geplante Munitionsdepot informiert?

2

c) Hat ein Vertreter der Gemeinde Saerbeck am Anhörungstermin über die Schutzbereichseinzelforderung am 25. November 1968 teilgenommen?

2

d) Mit welcher Begründung fand die Verlegung des geplanten Standorts des Munitionsdepots von Sinningen nach Saerbeck statt?

3

Wurde das Flurbereinigungsverfahren hauptsächlich durchgeführt, um den Flächenbedarf für die militärischen Anlagen und deren notwendige Infrastruktur zu decken?

4

Welchen Grund hatte die nicht angekündigte und nicht mit der Gemeinde Saerbeck abgesprochene Abholzaktion von 10 Hektar Wald des Bundesforstamtes Münster im Rahmen des Baubeginns des Munitionsdepots?

5

Kann von seiten der Bundesregierung ausgeschlossen werden, daß in dem im Bau befindlichen Munitionsdepot Saerbeck außer konventionellen Waffen auch atomare, chemische und/oder biologische Waffen gelagert werden sollen?

6

a) Steht das Munitionsdepot Saerbeck in Zusammenhang mit der NATO-Planung, speziell mit dem „War Time Host Nation Support-Abkommen"?

6

b) Welche Beeinträchtigungen der Bevölkerung sind durch die stattfindenden Munitionstransporte zu erwarten?

6

c) Wieviel Munitionstransporte werden nach Informationen der Bundesregierung maximal in der Woche/im Jahr durch die Gemeinde Saerbeck fahren?

6

d) Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sind für die Bevölkerung der Gemeinde Saerbeck bei den Munitionstransporten geplant?

7

Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Munitionsdepot und gegebenen und/oder zusätzlich geplanten Zivilschutzmaßnahmen?

8

Welcher militärplanerische Zusammenhang besteht zwischen dem Munitionsdepot Saerbeck und den Flächen in der Gemarkung Riesenbeck, wo das Flurbereinigungsverfahren Riesenbeck eingeleitet worden ist?

9

a) Wie groß ist der Flächenbedarf für die militärischen Anlagen und der dazugehörige überörtliche Bedarf für die notwendigen militärischen Infrastrukturen?

9

b) Wird eine direkte Verkehrsverbindung zwischen dem Munitionsdepot und dem Dortmund-Ems-Kanal und/oder zur Autobahn A 1 und/oder zur Autobahn E 8 gebaut oder geplant?

9

c) In welchem planerischen Zusammenhang steht der Bau der Kreisstraße K 2 mit dem Bau des Munitionsdepots Saerbeck?

9

d) Bleibt für die Zivilbevölkerung die freie Durchfahrt über den „Bevergerner Damm" gewährleistet?

10

War der Bund direkt oder indirekt an Landankaufsgeschäften bzw. einem Flächentausch mit dem Abgeordneten Freiherr von Heereman im Rahmen der Planung des Munitionsdepots beteiligt?

11

Wie ist der Bund in Besitz der Fläche für das Munitionsdepot Saerbeck gelangt?

12

Welchen Grund hatte die Außerkraftsetzung des Schutzbereichs im Gebiet der Gemeinde Saerbeck und Hörstel/ Ortsteil Riesenbeck am 27. Juni 1983 und das wieder Inkraftsetzen des Schutzbereichs am 28. Juni 1983?

13

Wieviel Hektar beträgt die landwirtschaftliche Nutzfläche im Schutzbereich Saerbeck-Riesenbeck?

14

In unmittelbarer Nähe zum Munitionsdepot liegen Feuchtwiesen, die durch den Bau des Munitionsdepots durch Grundwasserabsenkungen gefährdet sind.

Erkennt die Bundesregierung den Vorrang des Umweltschutzes vor Militäranlagen an?

15

a) Wo und welche Flurstücke in Saerbeck/Riesenbeck werden als Ausgleich für den zerstörten Wald wieder aufgeforstet?

15

b) Inwieweit ist gewährleistet, daß die aufzuforstenden Flächen, gerade im Innenbereich des Munitionsdepots Saerbeck, einen vollwertigen Ersatz für die abgerodeten Flächen bedeuten?

16

Wie hoch sind die Kosten des Munitionsdepots Saerbeck (insgesamt und je Hektar)? Wie werden die Kosten verteilt?

17

Wie hoch sind die von den landwirtschaftlichen Betrieben zu tragenden Kosten je Hektar, die durch die Flurbereinigung einschließlich des Munitionsdepots entstanden sind?

Bonn, den 18. Juli 1984

Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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